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Anaxaboras 30.01.2008 00:31

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 598937)
da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!

Zum Glück braucht man in Deutschland nicht gleich Vereinbarungen zu treffen oder (wie in den USA) sein "Copyright" erst einmal anzumelden. Die Sache ist glasklar: Wer ein Bild (oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Werk) veröffentlicht, muss sich vergewissern, dass er auch das Verwertungsrecht besitzt.
Ich vemute jetzt einmal, dass die Schüler die Bilddatei an die Zeitungsredaktion gemailt haben. Zwar kann man seine Kontaktdaten in den IPTC-Daten hinterlassen, doch so auffällig wie ein Aufkleber auch der Rückseite eines Papierabzugs ist das nicht. Wie auch immer: Die Zeitungs-Redaktion hätte nachfragen müssen, wer Urheber des Fotos ist und ob sie das Verwertungsrecht haben.

Martin

guenter_w 30.01.2008 09:59

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 598937)
da würde ich denn Ball sehr niedrig halten, da ist so einiges im argen, Man sollte sich angewöhnen es gescheit oder garnicht zu machen, d.h. klare Aussagen und vereinbarungen treffen, denn so ohne sind deine aussagen nicht, Entweder oder, da gehört hinten auf den Fotos der name und die adresse drauf, und klare abmachungen über die Verwendung der Bilder gemacht, aber bitte nicht so ein wischi waschi!

Dieser Aussage kann man nicht zustimmen, eher der Sichtweise, dass mittlerweile mit dem geistigen Eigentum extrem schlampig umgegangen wird. Auch und gerade von Leuten, die es berufsmäßig besser wissen müssten, nämlich Zeitungsleuten! Die Sensibilisierung für das, was veröffentlicht werden darf oder nicht, scheint bei den einzelnen nur über den Geldbeutel oder Gerichtsurteile zu funktionieren. Ein Schülerredakteur freut sich erst mal, dass ein Artikel in der Zeitung erscheint, sogar mit Bild! Ein Zeitungsredakteur, der ein Bild, sei es als Print oder als Dateí, zur Veröffentlichung annimmt, muss als allererstes die Verwertungsrechte des Bildes klären und sei es durch die Unterschrift bzw. schriftliche Bestätigung des Einreichers, dass er darüber verfügen darf. Das ist Basis-Handwerkszeug der Redaktionen, der Lerneffekt lässt sich nur durch ständiges Fingerklopfen erreichen!

falkII 30.01.2008 14:25

Manchmal lustig, welche Postings man hier lesen kann... .

@twolf: die Vereinbarung bestand darin, Fotos von der Schlußszene zu machen, die in die Abiturzeitung der Teilnehmer sollte. Da ich die Leute kenne und lange Jahre zusammenarbeite ist sowas kein Problem, da mache ich keinen Vertrag, mag ja ein Fehler sein (im nachhinein betrachtet) aber ich bin da weder Profi, noch gebe ich mich als solcher, nur um auf den Putz zu hauen.

Nun zurück zur Sache. Die Zeitung hat sich gemeldet, sich für das "vergehen" entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt, sie davon ausgegangen waren, dass das Foto freigegeben wäre und sie mir gegen Rechnungsstellung einen Betrag als Entschädigung anbieten. Damit wären wir wieder beim angestammten Problem der Ust. Nummer und mir als Studenten.... .:flop:

binbald 30.01.2008 14:33

Zitat:

Zitat von falkII (Beitrag 599192)
Nun zurück zur Sache. Die Zeitung hat sich gemeldet, sich für das "vergehen" entschuldigt und mir mitgeteilt, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt, sie davon ausgegangen waren, dass das Foto freigegeben wäre und sie mir gegen Rechnungsstellung einen Betrag als Entschädigung anbieten.

Also wie vermutet. Einfach nur ein wenig Schlampigkeit...
Eine Ust.-nr. brauchst Du dafür nicht. Schreibe denen einen höflichen Brief wegen Urheberrechtsverletzung und gut ist's. Oder frage sie doch einfach, ob Du nicht stattdessen regelmäßig für sie bei Veranstaltungen knipsen darfst - anscheinend haben sie ja Dein Bild für gut genug befunden...

Volker 30.01.2008 16:59

Kannst Du denen nicht einfach eine Rechnung ausstellen? Deine Steuernummer drauf, laufende, einmalige Rechnungsnummer dazu und gut? Bin da jetzt nicht so der Fachmann, aber für freiberufliche Tätigkeiten hat das bei mir gelangt und das Finanzamt hat sich auch nicht beschwert...

ulrich matthey 30.01.2008 18:24

Formale Anforderungen an Rechnungen
 
Hallo,

ich hatte es in der Vergangenheit für eine ähnliche Fragestellung schon mal aufgeschrieben:

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Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.)

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.


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