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Beides sind keine geschuetzten Berufsbezeichnungen... Gruesse, Torsten. |
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Soweit ich weiß kann sich doch jeder Fotograf nennen, nur eben nicht Fotografenmeister (wenn er keinen Meisterbrief hat). Außerdem kann jeder Fotos verkaufen die er gemacht hat (und die keine anderen Rechte verletzen) , aber um Aufträge wie Hochzeiten oder ähnliches anzunehmen muss man bei der Handelskammer und der Handwerkskammer angemeldet sein. Die Mitgleidschaft in der Handwerkskammer ist aber nicht ganz billig, soweit ich weiß.. Man kann das aber etwas umgehen, wenn man die Fotos macht und sie erst hinterher verkauft, anstatt vorher einen Vertrag zu machen, denn das kann man als Freier Fotograf ohne Gewerbe machen! Steuern muss man aber trotzdem zahlen ;)
So habe ich das zumindest verstanden, als ich mich vor ca. einem Jahr damit beschäftigt habe, sollte etwas davon nicht Stimmen wäre ich für eine Hinweis dankbar (aber bitte mit Quelle, denn sonst kann kommt man wieder nicht weiter, denn einer meint es geht, der andere es geht nicht...) Das gilt aber wenn überhaupt nur für Deutschland, wie es in anderen Ländern aussieht weiß ich nicht! |
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du must dich nicht in BEIDEN Kammern anmelden...sondern nur in einer der HWK! und Ob du VOHER oder HINTERHER bezahlt oder sonstwas machst... spielt natürlich auch keine Rolle!!! was zählt ist die "gewerbliche Tätigkeit"... und was am Jahresende dann als PLUS steht... liegts unter den Freibeträgen...ist es Hobby, liegts du drüber must du dir den ganzen Käse den der Staat erfunden hat...ertragen! aber das kann dir dein Steuerberater bestens erklären! so nebenbei..."freier Fotograf" hängt auch nicht am Umsatz, sondern liegt in der Entscheidung der Kulturbehörde wie sie dich einordnet... nach Vorlage von eigenem Matrial(Mappe+Konzept) die entscheiden dann ob du "gewerblicher" oder als "künstlerischer"...einzuordnen bist! Mfg gpo |
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Torsten. |
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Das Fotografenhandwerk in D und in Ö ist so unterschiedlich, unterschiedlicher gehts wohl kaum. Da solltest du dich doch eher auf .at-Seiten informieren. Jedenfalls, wenn ich meiner Freundin und ihren Bemühungen Glauben schenken darf....
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du hast Recht - ich bin bei meiner Frage davon ausgegangen, dass die Rechtslage in Deutschland und Österreich zumindest in etwa gleich ist - ist sie aber nicht. Bei uns ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und ich darf ohne einen entsprechenden Nachweis bzw. ohne Gewerbeanmeldung keinerlei Bilder im Auftrag anderer anfertigen und dafür Entgeld oder Aufwandsentschädigung verlangen. Darunter fallen hauptsächlich Bilder wie Portraits, Gruppenfotos, Hochzeitsfotos aber auch Sachfotos. Ich versuche aber, noch genauere Infos zu kriegen ... Lg. Josef |
Keine Ahnung was in Österreich gilt.
Hier: Urheberschutz gilt unäbhängig von jedem Emblem. Fortograf kann sich jeder nennen. Gewerbliche Aktivität (ab zu grenzen von "künstlerischer", häufigster Fall: Auftragsportraits, Hochzeitsfotos, WerbeFotos) setzt Erwerbsziel voraus und Umsätze, die den Namen verdienen, dann Anmeldepflicht. Kunst oder Hobby-aufträge ist zulassungs-, beitrags- und anmeldefrei. |
[QUOTE=simply black;597847]
...Fotograf kann sich jeder nennen.... QUOTE] Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen. Fotograf ist nach wie vor ein Ausbildungsberuf = mehrjährige Lehre mit Prüfung. Wer die Prüfung besteht, darf sich Fotograf nennen - alle anderen (denke ich) nicht. Es darf sich auch nicht jeder Steuerberater nennen, selbst wenn er für andere gegen Entgelt eine Steuererklärung macht. Fotografieren gegen Entgelt (also wie ein Fotograf arbeiten) darf seit 2004 jeder, der dieses Gewerbe anmeldet, da der Meisterzwang für dieses Gewerbe (in Deutschland) abgeschafft wurde. Damit wird man übrigens Zwangsmitglied in der IHK (kostet bis zum Jahresumsatz von 5.000 EUR meines Wissens aber nichts) und darf (bzw. muss) dafür anfallende Kosten / Einahmen bei der Steuer angeben (zumindest so lange, bis das Finanzamt der Meinung ist, dass es sich lediglich um eine Liebhaberei = ein Hobby handelt). Das ist mein Kenntnisstand - der muss aber nicht richtig/aktuell sein. Darf man sich heute tatsächlich ohne entsprechende Ausbildung + Prüfung "Fotograf" nennen? Kann dazu vielleicht jemand eine Quellenangabe (Gesetzestext, Verordnung u.ä.) nennen? viele Grüße Manfred |
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