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binbald 17.11.2007 23:46

Zitat:

Zitat von zzratlos (Beitrag 562645)
Bei meinem nächsten Ausflug in ein Einkaufszentrum werde ich um eine Fotografiererlaubnis ansuchen und sei es nur, um zu sehen, was passiert.

Das wird bestimmt interessant.
Allerdings - wenn nicht explizit und deutlich ein Fotografierverbot angeschlagen ist, habe ich keinerlei Scheu: Was nicht verboten ist, ist erlaubt; auch wenn man den Deutschen nachsagt, den Satz eher andersherum zu sagen.

Ackbar 18.11.2007 00:07

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562648)
Das wird bestimmt interessant.
Allerdings - wenn nicht explizit und deutlich ein Fotografierverbot angeschlagen ist, habe ich keinerlei Scheu: Was nicht verboten ist, ist erlaubt; auch wenn man den Deutschen nachsagt, den Satz eher andersherum zu sagen.

Es heißt aber auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Und gerade da sehe ich das Problem, wenn man vorher wüsste, dass man diese Erlaubnis braucht (z.B. durch ein Schild am Eingang) wäre es ja kein Problem, aber wenn man nicht mal weiß, dass es verboten ist, ohne sich durch die (vielleicht nicht mal bekannte) Internetseite oder irgendwo versteckte AGBs zu wühlen ist es etwas schwierig sich an die unbekannte Anordnung zu halten :flop:

Tobi. 18.11.2007 00:08

Zitat:

Zitat von Martin B. (Beitrag 562604)
auch beim Fotografieren in Bahnhöfen der DBAG wurde ich schon auf eine Fotogenehmigung angesprochen. Eine Genehmigung für den privaten Gebrauch wurde mir bei Nachfrage jedoch per Mail zugeschickt. Allerdings ist die Verwendung eines Statives oder Blitzlichtes verboten.

Das wundert mich sehr, denn auf verschiedenen Bahnhöfen habe ich schon gelesen, dass man zwar prinzipiell fotografieren dürfe, allerdings nur ohne den öffentlichen Bereich zu verlassen (Was eh klar sein sollte, überall sonst ists zu gefährlich!) und ohne die Bilder kommerziell zu nutzen.
Da stand halt nur dass 'Gewerbliche Foto-, Film und Fernsehaufnahmen' verboten seien.

Tobi

giersch 18.11.2007 00:25

im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!

webwolfs 18.11.2007 00:48

Zitat:

Zitat von giersch (Beitrag 562654)
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!

Dummerweise wird nur immer mehr Gelände, Privatgelände. In öffentlichen Einkaufstraßen durfte man noch fotografieren, heutzutage werden die aber auch schon privatisiert.

giersch 18.11.2007 00:54

ihr habt ja recht damit, wenn ihr das beklagt, und gerade weil ich street liebe, weiß ich, wie dünn da das eis ist :cry:

binbald 18.11.2007 00:56

Zitat:

Zitat von giersch (Beitrag 562654)
im zweifelsfall gilt immer : fotografieren auf privatgelände ist verboten, wenn nicht vorher genehmigung eingeholt wird !!!

sag ich doch: typisch deutsch :P
(nicht Kollege giersch, sondern diese Haltung)

Im übrigen kann man dieses "immer" bezweifeln. Die Frage ist, was "Privatgelände" bezeichnet - gerade wenn es für eine öffentliche Nutzung freigegeben ist und wenn eine Benutzungsordnung nicht existiert oder nicht deutlich bekanntgegeben wird. Lege die Frage einmal unterschiedlichen Juristen vor und die werden Dir eine unterschiedliche Einschätzung geben.

Letztlich ist es keine Frage des Prinzips, sondern des zwischenmenschlichen Umgangs in der konkreten Situation. Und da muss sich der Sonderling Fotograf eben anpassen. Schließlich sind wir diejenigen, die die Normalität durcheinander bringen...

binbald 18.11.2007 00:58

Zitat:

Zitat von Wishmaster (Beitrag 562652)
... auf verschiedenen Bahnhöfen habe ich schon gelesen, dass man zwar prinzipiell fotografieren dürfe, allerdings nur ohne den öffentlichen Bereich zu verlassen (Was eh klar sein sollte, überall sonst ists zu gefährlich!) und ohne die Bilder kommerziell zu nutzen.

Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!

ManniC 18.11.2007 01:14

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 562665)
Da gibt es sogar eine juristisch wasserdichte Zusage der DBAG, ich glaube von 2001. Das nenne ich einmal vorbildlich!

:arrow: http://railpix.bueker.net/Fotogenehmigung.pdf

gpo 18.11.2007 02:04

Moin,

wie harmlos das hier wieder zugeht....
im DSLR Forum prügeln sie sich schon wegen solchen Einschränkungen:D

aber...
ein paar deutliche Worte sollten nochmal gesagt werden:cool:

einige scheinen ja sehr jung zu sein, waren offensichtlich noch nicht ausreichend im Ausland...und reden hier von "deutscher Bürokratie"....

mach das gleiche mal in USA, im nettestem Fall bekommst du nur ein Ticket!
ich habe aber mal einen Fotografen im Infield eines Ovals in Daytona gesehen...
der kam nach mehrfacher Aufforderung nicht nach sich zu entfernen,
dann kam die Keule knallhart!

Bahnhöfe, Ämter, Hafenanlagen usw...
unterliegen auch noch einem besonderen Sicherheitsbedürfnis,
wohl schon vergessen, das nannte sich mal "kalter Krieg" und die hinter der Elbe freuten sich über jedes präziese Bild was ihnen "freiwillig" in die Hände fiel!

Häuser, EKZs usw...hatten schon immer Hausrecht und immer schon "Fotoregeln"
nicht erst seit "digital"...

wenn man dann noch die Handyseuche mit einbezieht, wo jeder fuzzi rumknipst und die Bilder ins Netz stellt...würde mir das auch nicht gefallen!

geradezu obercool empfinde ich die Diskussionen über Events aller Art,
wo Möchtegernfotografen mit dicken Tüten um freien Einlass buhlen,
um ihrer angeblichen "journalistischen Tätigkeit" nachzukommen.

###
mir wollte mal eine KPDML Fraktion mit offenem Stand in Einkaufspassage,
eine Hasselblad wegnehmen....
weil ich angeblich durch die Spiegelungen einer großen Schaufensterscheibe...
ihre Gesichter rausvergrößern könnte*GGG*
(Hatte Auftrag und Genehmigung für eine Apothekenfront)
...konnte die Jungs aber überzeugen, das eine Hasselblad inkl. Stativ +mein Gewicht
ganz schön wehtun könnte...wenn ich im Getümmel "zufällig auf einen drauffallen sollte"
Schwarze Sheriffs gabs damals noch nicht:D

aber erste Berichte von "einkassierten" Kameras sind schon vorgekommen,
also immer schön fragen...kostet ja nix;)

Mfg gpo


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