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Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise. Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will :) BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person. Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden... [EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}: Folgeposting angehängt: Zitat:
Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier: http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!! |
Einen einseitigen Model-Release-Vertrag gibt es auch bei panthermedia.
Der Zweizeiler von Manni hat natürlich den großen Vorteil, dass er auch vom Mann auf der Strasse verstanden wird und nicht direkt so abschreckend wirkt. Man könnte den Vertrag vielleicht noch um die Bildnummer ergänzen. Dann ist es auch die Zuordnung eindeutig. |
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:arrow: Modelrelease (PDF, 142 KB) :arrow: Propertyrelease (PDF, 90 KB) Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ;) - ich habe mich seinerzeit durch die diversesten Beispiele und Mustervorlagen im Web gewühlt und daraus die Version zusammengestellt, die MEINEN Vorstellungen entspricht. @Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion". |
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Vielen Dank für die Infos und Links!:top: Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?
Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen? |
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Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50). Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD. Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ??? |
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Personen, die sich durch eine Eheschließung ihren sozialen Stand "verbessern" haben grundsätzlich kein Recht, Bilder aus der Vergangenheit zukünftig zu unterbinden. Wobei sich diese Person auch durchaus "freikaufen" kann :D |
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Wir haben Ziff. 6, Nutzungsrechte des Fotografen, mit klar umrissenen Inhalten und vorbereiteter Erweiterung zu kommerziellen Zwecken. Wir haben Ziff. 7, Nutzungsrechte des Modells, ebenso klar umrissen. Und wir haben eine Honorarvereinbarung, entweder auf TfP- oder Euro-Basis. Das ganze vereinbart zwischen volljährigen Vertragspartnern. :?::?::?: Dass letztendlich aufgrund nachvollziehbarer Beweggründe eine Modifikation vereinbart oder durchgeführt werden kann steht auf einem ganz anderen Blatt. |
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