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SirSalomon 14.06.2007 15:54

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505296)
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)

Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise.

Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will :)

BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person.

Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden...

[EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}:
Folgeposting angehängt:


Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505310)
Muss man das für Modells so groß drucken?:shock::mrgreen:

Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?

Ja, gibt es: http://www.formblitz.de/?form_id=273, dieser ist allerdings einmahlig kostenpflichtig.

Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag

Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier:
http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php

Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!

BadMan 14.06.2007 16:23

Einen einseitigen Model-Release-Vertrag gibt es auch bei panthermedia.

Der Zweizeiler von Manni hat natürlich den großen Vorteil, dass er auch vom Mann auf der Strasse verstanden wird und nicht direkt so abschreckend wirkt.
Man könnte den Vertrag vielleicht noch um die Bildnummer ergänzen. Dann ist es auch die Zuordnung eindeutig.

ManniC 14.06.2007 16:27

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 505321)
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?

Gerne,

:arrow: Modelrelease (PDF, 142 KB)

:arrow: Propertyrelease (PDF, 90 KB)

Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ;) - ich habe mich seinerzeit durch die diversesten Beispiele und Mustervorlagen im Web gewühlt und daraus die Version zusammengestellt, die MEINEN Vorstellungen entspricht.

@Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".

SirSalomon 14.06.2007 17:31

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505341)

Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)

ManniC 14.06.2007 17:48

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 505367)
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)

Kein Problem :top: - ich füll die Dinger immer in Office 2007 aus, zu dem PDF-Formulargedönse bin ich noch nicht gekommen. :oops:

Tira 14.06.2007 18:04

Vielen Dank für die Infos und Links!:top: Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?

Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen?

ManniC 14.06.2007 18:45

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505382)
Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?

Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:

Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???

Tira 14.06.2007 18:59

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505408)
Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:

Klasse!:top:

Zitat:

Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert. Deshalb könnten unter Umständen Modelle an solche Vereinbarungen nicht gebunden sein. Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.

SirSalomon 14.06.2007 19:30

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505414)
Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.

Eine solche Unterbindung wäre dann durchsetzbar, wenn die Person im öffentlichen Bereich ein hohes Amt ausübt.

Personen, die sich durch eine Eheschließung ihren sozialen Stand "verbessern" haben grundsätzlich kein Recht, Bilder aus der Vergangenheit zukünftig zu unterbinden.

Wobei sich diese Person auch durchaus "freikaufen" kann :D

ManniC 14.06.2007 19:44

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505414)
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert.

Ich bin zwar kein Jurist, aber was ist bitte z.B. in meinem Vertragstext unbestimmt formuliert?

Wir haben Ziff. 6, Nutzungsrechte des Fotografen, mit klar umrissenen Inhalten und vorbereiteter Erweiterung zu kommerziellen Zwecken. Wir haben Ziff. 7, Nutzungsrechte des Modells, ebenso klar umrissen. Und wir haben eine Honorarvereinbarung, entweder auf TfP- oder Euro-Basis.

Das ganze vereinbart zwischen volljährigen Vertragspartnern.

:?::?::?:

Dass letztendlich aufgrund nachvollziehbarer Beweggründe eine Modifikation vereinbart oder durchgeführt werden kann steht auf einem ganz anderen Blatt.


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