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Metzchen 09.01.2007 12:03

Zitat:

Zitat von Backbone
...
Laut einem Poster soll in einem Buch von Frank Exner auf S. 166 ein entsprechender Hinweis stehen. Demnach wird diese Funktion einmal im Monat von der Kamera automatisch durchgeführt und kann mit einem manuellen Verstellen des Systemdatums erzwungen werden.

Der Peter ließt das Buch von Frank Exner doch gerade probehalber. Peter, könntest Du vielleicht mal kurz auf Seite 166 nachschlagen, ob da wirklich was von still-und-heimlich-pixel-mapping steht? Und wenn ja, was steht dort in etwa?
So könnte man den Nebel ein wenig lüften... ;o)

PeterHadTrapp 09.01.2007 12:09

Heute abend. Ich bin ja leider gezwungen neben dem Forum noch vollzeit einer Nebentätigkeit nachzugehen....

PETER

Metzchen 09.01.2007 12:10

...ups, niemand will Dich in die Armut stürzen! Viel Spaß beim Broterwerb... ;o)

kay 09.01.2007 12:12

Zum Thema Software war ich mal auf einem Seminar, das von einem Richter beim OLG Düsseldorf gehalten wurde. Er war auf das Thema EDV-Recht spezialisiert. Darin gab es folgende (für mich) überraschende Erkenntnis:

Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz", wenn ich recht erinnere, versteht man darunter, dass auch die Rechte des Urhebers sich "erschöpfen", wenn er sein Werk verkauft. Das bedeutet, wenn Du z.B. von Microsoft eine Version von Word kaufen kannst, dann darfst Du sie zB kopieren und auf allen Deinen PCs einsetzen, verschenken, disassemblieren, weiterverkaufen, usw. Jedoch wird Microsoft Dir keine Software verkaufen, sondern nur lizensieren. Du wirst nicht Eigentümer an der Software. Feiner Unterschied, gelle ?

Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen.

Bon Dimage
Kay

Backbone 09.01.2007 12:32

Zitat:

Zitat von kay
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz".

Genau aus diesem Grund gibt es mehrere Firmen, die von Unternehmen Volumenlizenzen kaufen, die diese nicht mehr benötigen und dann deutlich unter dem normalen Marktpreis weiterverkaufen. Microsoft hat mehrmals versucht dagegen vorzugehen ist aber mit der Begründung des "Erschöpfungsgrundsatzes" vor dem OLG daran gescheitert. Die Rechtslage ist aber nicht wirklich eindeutig und MS hat angekündigt, das Thema nötigenfalls höchstrichterlich klären zu lassen. Ich würde aber eher vermuten, dass es sich dabei um verbale Muskelspiele handelt, Falls MS nämlich mit derselben Begründung vorm BGH verliert, wären Türen und Tore endgültig geöffnet, weil solche Entscheidungen dann über den Einzelfall hinaus bindenden Charakter hätten.

Das Thema ging kürzlich mal wieder durch die Presse: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446409,00.html

Zitat:

Zitat von kay
Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen.

Er kann freilich mit seinem Eigentum machen was er will, er darf nur gewisse Erkentnisse daraus nicht so ohne weiteres veröffentliche. Da liegt der feine aber gemeine Unterschied.

Backbone

SebastianO 15.01.2007 17:53

Sehr müßig über die rechtlichen Hintergründe nachzudenken, oder?
;)

Ich meine.. hey.. selbst wenn sich jemand die mühe macht die Firmware zu disassemblieren.... so ist noch nicht gewiss wie die ganze Firmware wirklich funktioniert, und ob nicht in gewissen Bausteinen "embedded Software" vorhanden ist an die wir gar nicht rankommen! (So wird es z.B. bei Paintball Markierern gemacht damit nicht jeder einfach alles umschreiben kann).

UND SELBST WENN DIE FIRMWARE DER KOMPLETTE CODE SEIN SOLLTE:

wisst ihr wie dick die Firmware zeilenmässig sein kann? ;)

sebi 16.01.2007 21:25

Zitat:

Zitat von kay
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum.

Sorry, aber dann hast Du wohl nicht so genau zugehört...

Du erwirbst Eigentum am Datenträger und der Pappschachtel - das war´s aber dann auch schon. Bezüglich der Software erwirbst Du nur ein sog. einfaches Nutzungsrecht, eine "Lizenz" (deswegen steht auf den CD-Hüllen auch immer Lizenzvertrag und nicht Kaufvertrag!). Das heißt, Du darfst die Software auf einem oder manchmal auch mehreren Rechnern nutzen.

Für die Firmware in Kameras, Handys, Computern (BIOS), Taschenrechnern, Routern und Waschmaschinen gilt dasselbe. Die Maschine gehört Dir, die aufgespielte Software darfst Du nur nutzen.

Was das reverse engineering oder auch Disassemblieren angeht, gilt, das auch dies untersagt ist - es fällt eben nicht unter die erlaubte Nutzung, und was nicht erlaubt ist, ist verboten (zumindest im Zusammenhang mit Software und Urheber- und Nutzungsrechten). Allerdings gibt es Ausnahmen: Disassemblieren ist erlaubt, wenn es dazu dient, die Zusammenarbeit mit anderen Produkten herzustellen oder wenn es der Fehlerbeseitigung dient. Der Pferdefuß: man darf die gewonnenen Informationen nicht Preis geben. Also muß jeder für sich die Software auseinandernehmen, die Fehler korrigieren bzw. fehlenden Funktionen einbauen und neu aufspielen. Selbstredend darf man auch das ggfls. erstellte Firmware-Image nicht feilbieten - das wäre eine Vervielfältigung der Software, die ebenfalls nicht erlaubt ist.


Zum Hot-Pixel-Mapping: auch ich hatte Heiligabend einen schönen, hellgrün leuchtenden Hotpixel mitten im Bild. Nachdem ich über die monatliche Korrektur gelesen habe, habe ich beherzt das Datum mal um 1 Jahr vorgestellt und die Kamera abgeschaltet. Die Zugriffs-LED leuchtete deutlich länger, nach dem Einschalten war der Hotpixel verschwunden. Zumindest hier hat es auf Anhieb geklappt.

Grüße,
Sebi

PS: Der Richter war nicht zufällig Prof. Dr. Hoeren? Der hat über "Softwareüberlassung als Sachkauf" eine ganze Diss geschrieben ;-) Deine These kommt darin trotzdem nicht vor - er geht (grob vereinfacht) nur davon aus, das auf den Kauf von Standardsoftware (Windows, Office) die Regeln des Kaufvertrags anzuwenden sind - wenn man mal vom Eigentumsübergang absieht (also für Mängelhaftung, Verjährung etc).

kay 17.01.2007 10:27

Zitat:

Zitat von sebi
Zitat:

Zitat von kay
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum.

Sorry, aber dann hast Du wohl nicht so genau zugehört...

Nana, gleich so agressive Formulierungen ?

Deine Ausführungen kann ich voll bestätigen, i.d.R. erwirbt man eine Lizenz. Dann sind die Rechte eingeschränkter als beim Erwerb der Software. Aber Du wirst sicher bestätigen können, Wenn man (ausnahmsweise) Software (und eben nicht die Lizenz) kauft, dann erwirbt man Eigentum. Und dann gelten Eigentumsrechte. Professionelle Softare-Unternehmen werden in Kenntnis der Rechtslage sich jedoch davor hüten, Ihre Software zu verkaufen.

Insofern meinen wir - glaube ich - das gleiche.


Zitat:

Zitat von sebi
PS: Der Richter war nicht zufällig Prof. Dr. Hoeren? Der hat über "Softwareüberlassung als Sachkauf" eine ganze Diss geschrieben ;-) Deine These kommt darin trotzdem nicht vor - er geht (grob vereinfacht) nur davon aus, das auf den Kauf von Standardsoftware (Windows, Office) die Regeln des Kaufvertrags anzuwenden sind - wenn man mal vom Eigentumsübergang absieht (also für Mängelhaftung, Verjährung etc).

Doch, es war Prof.Hoeren. Ich kenne die Diss und ich kenne sein aktuelles Skript. Das Beispiel mit dem Kauf von Microsoft Word stammt von ihm. "Wenn Sie eine Version von Microsoft Word gekauft haben, können sie es auf hunderten Rechnern Ihres Betriebes installieren.". Er wies darauf hin, das an dieser Stelle in seinem Seminar häufig die IT-Leiter zum Handy greifen. Das Beispiel bringt er, um den unterschied von Kauf und Lizenzierung zu demonstrieren im Zusammenhang zum Thema Erschöpfungsgrundsatz.

sebi 17.01.2007 11:40

Zitat:

Zitat von kay
Nana, gleich so agressive Formulierungen ?

Pardon, war nicht aggressiv gemeint!

Zitat:

Zitat von kay
Deine Ausführungen kann ich voll bestätigen, i.d.R. erwirbt man eine Lizenz. Dann sind die Rechte eingeschränkter als beim Erwerb der Software. Aber Du wirst sicher bestätigen können, Wenn man (ausnahmsweise) Software (und eben nicht die Lizenz) kauft, dann erwirbt man Eigentum. Und dann gelten Eigentumsrechte. Professionelle Softare-Unternehmen werden in Kenntnis der Rechtslage sich jedoch davor hüten, Ihre Software zu verkaufen.

Das paßt nicht, weil man Software nicht in diesem Sinne "kaufen" kann (es ist nun mal keine Sache), man kann höchstens ein ausschließliches Nutzungsrecht erwerben. Aber das soll ja keine juristische Fachdiskussion werden... ;-)

Sebi

Irmi 13.12.2007 08:44

Zitat:

Zitat von Metzchen (Beitrag 447052)
Der Peter ließt das Buch von Frank Exner doch gerade probehalber. Peter, könntest Du vielleicht mal kurz auf Seite 166 nachschlagen, ob da wirklich was von still-und-heimlich-pixel-mapping steht? Und wenn ja, was steht dort in etwa?
So könnte man den Nebel ein wenig lüften... ;o)

Zitat:

Zitat von PeterHadTrapp (Beitrag 447056)
Heute abend. Ich bin ja leider gezwungen neben dem Forum noch vollzeit einer Nebentätigkeit nachzugehen....

PETER


Hallo Peter,

was steht denn auf Seite 166? Gibt es die Funktion wirklich :shock:?


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