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SirSalomon 27.11.2006 10:59

Zitat:

Zitat von Kerstin
Nein, wir müssen auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Ich wünsche jedem der in welcher Weise auch immer das Mail- oder Briefgeheinmis verletzt dass er dabei an seinen Meister gerät. Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.

Natürlich ist es eine Straftat, genauso wie die von mir angeführten Punkte in den Bereich der Gesetzgebung fallen ;)

SirSalomon 27.11.2006 11:01

Zitat:

Zitat von M_Sp
Zitat:

Zitat von Kerstin
Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.


HalliHallo,

kannst Du mir hierfür bitte die gesetzliche Grundlage mitteilen?
Würde mich sehr interessieren, da ich im StGB nichts greifendes gefunden habe; die §§ 202, 203 und 206 StGB greifen nicht. Ob der § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) auf PN´s angewendet werden kann weiss ich nicht (und glaube ich auch nicht).

Das fällt in den Bereich des Post- und Briefgeheimnis und fällt in den Bereich des Grundgesetzes, Artikel 10 ;)

PeterHadTrapp 27.11.2006 11:07

Moin

meine Meinung dazu - unabhängig von jedweder Gesetzeslage ...

wir befinden uns hier in einer Art "virtuelles Dorf". Und daher sind PNs für mich "virtuelle Briefe" innerhalb der Bewohner dieses Dorfes.
Und die Veröffentlichung eines solchen (virtuellen) Briefes ist für mich absolut inakzeptabel.
Das ist nach meiner Haltung eine der wichtigsten Regeln die es innerhalb eines Forums einzuhalten gilt.

Es gibt genug Wege Konflikt die via PN eskaliert sind anders zu regeln. Z.B. sich erstmal an einen Teamer zu wenden.
Wer die PN eines anderen veröffentlicht begibt sich für mich auf das Niveau dessen herab, der sie geschrieben hat, indem er denjenigen an den öffentlichen Pranger stellt, unter Preisgabe von Dingen die vertraulich geschrieben wurden.

Wenn diese meine Haltung jetzt vielleicht dem "Gerechtigkeitsempfinden" des einen oder anderen widerspricht, dann muss ich das aushalten.

PETER

Kerstin 27.11.2006 11:19

Telekommunikationsgesetz, Datenschutzgesetz, regelt auch den Schutz von Absender und Empfänger gegenüber Dritten .... da nützt es dann auch keinem was sich hiner Nicknames zu verstecken ...

SirSalomon 27.11.2006 11:20

Zitat:

Zitat von PeterHadTrapp
Es gibt genug Wege Konflikt die via PN eskaliert sind anders zu regeln. Z.B. sich erstmal an einen Teamer zu wenden.

Hallo Peter,

eben genau der von Dir beschriebene Weg wäre mein erster Gang in einer solchen Situation gewesen.

Im Grunde möchte ich also weder Dir, noch Kerstin, widersprechen, wenn ich von Veröffentlichung schreibe.

Aber ich gebe zu, mich missverständlich ausgedrückt zu haben und mache einen höflichen Knix :)

eggett 27.11.2006 11:37

Zitat:

Es gibt genug Wege Konflikt die via PN eskaliert sind anders zu regeln. Z.B. sich erstmal an einen Teamer zu wenden.
Die sind aber prinzipiell auch öffentlich, weil Teamer keine Strafverfolger sind.

Wer von demjenigen nichts mehr wissen will, kann ja die PN ungesehen löschen.

Kerstin 27.11.2006 11:43

Ich finde es generell immer wieder erschreckend, was man sich im Allgemeinen im Netz so rausnimmt und frage mich oft, ob man im wahren Leben auch so handeln würde. Ich möchte weder dass jemand meine mails liest noch möchte ich meine privaten mails plötzlich in der breiten Öffentlichkeit wiederfinden oder als Postwurfsendung in den Briefkästen der Nachbarschaft ... wer, warum, wieso - das interessiert doch gar nicht, das muss man doch vis-a-vis klären, zur Not auch mit Rechtshilfe, aber wir sind doch hier kein öffentlicher Pranger.

M_Sp 27.11.2006 11:59

Zitat:

Zitat von SirSalomon
Zitat:

Zitat von M_Sp
Zitat:

Zitat von Kerstin
Es handelt sich dabei nämlich um eine Straftat.


HalliHallo,

kannst Du mir hierfür bitte die gesetzliche Grundlage mitteilen?
Würde mich sehr interessieren, da ich im StGB nichts greifendes gefunden habe; die §§ 202, 203 und 206 StGB greifen nicht. Ob der § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) auf PN´s angewendet werden kann weiss ich nicht (und glaube ich auch nicht).

Das fällt in den Bereich des Post- und Briefgeheimnis und fällt in den Bereich des Grundgesetzes, Artikel 10 ;)


Na, der Art. 10 GG ist ja auch wirklich aussagekräftig...
Im Übrigen:
(2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

Die Veröffentlichung einer PN ist wohl vergleichbar mit einem Brief, der vom Empfänger in der Gegend herumgezeigt wird.

Gibt es hierzu nun einen Präzedensfall oder etwas Ähnliches?
Die bislang genannten Gesetze geben da nicht so viel her...

Unabhängig von der gesetzlichen Grundlage spare ich mir meinen Kommentar zu veröffentlichen von PN´s und Ähnlichem...

amateur 27.11.2006 12:04

Hallo,

Zitat:

Zitat von Kerstin
Telekommunikationsgesetz, Datenschutzgesetz, regelt auch den Schutz von Absender und Empfänger gegenüber Dritten .... da nützt es dann auch keinem was sich hiner Nicknames zu verstecken ...

habe von Rechtsfragen wenig Ahnung, aber es gibt wohl folgende Randbedingungen:

1. E-Mails unterliegen nicht dem Briefgeheimnis, sondern dem Schutz des Telekommunikationsgesetz. Beide regeln den Schutz des Versandwegs bis zum Empfänger. Was der rechtmäßige Empfänger mit den erhaltenen Dokumenten macht, ist von diesen Regelungen nicht mehr betroffen. Darüberhinaus werden unverschlüsselte E-Mails von der Rechtssprechung sogar auf dem Versandweg wohl eher wie Postkarten eingeschätzt.

2. Die Veröffentlichung von Briefen/E-Mails dürfte bestenfalls durch die Persönlichkeitsrechte des Absenders eingeschränkt sein. Diese müssen durch die Veröffentlichung verletzt werden, was per se nicht unbedingt der Fall sein dürfte. Dies gilt insbesondere, wenn die E-Mail keinen Vertraulichkeitshinweis enthielt.

Vielleicht mag jemand mit Fachkenntnis dies ausführlicher mit Belegen ausführen. Bisher sind in diesem Thread sehr viele Nebelkerzen gezündet worden. ;-)

P.S.: Ignoriert den Mist in den PMs einfach. :cool:

Viele Grüße

Stephan

PeterHadTrapp 27.11.2006 12:08

Also um es nochmal deutlich zu sagen:

Das Veröffentlichen von PNs verstößt für mich gegen jede Netiquette und Forumsgepflogenheiten - was da der Gesetzgeber dazu sagt, ist für mich und unser Auskommen hier völlig zweitrangig.

Und das ist KEINE Nebelkerze sondern einer der Grundbausteine unseres Forumsklimas hier.

OK ?

PETER


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