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Demnach kann er sein derzeit inaktiven Account nicht wieder aktivieren, außer er schreibt uns eine Mail, in der er die Sachlage erklärt. Dann schalten wir ihn wieder frei. |
Ahja ... Jetzt hab's ich verstanden!
Wenn man seine E-Mail-Adresse, die hier hinterlegt ist, ändert, kann man sich erst wieder einloggen, wenn man den Account erneut freischaltet. |
Ich bin dafür, daß er zwangsweise frei geschaltet wird.
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Mit anderen Worten, wenn man sich bei der Email-Adresse vertippt, muß man um Wiederaktivierung betteln.
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LG, Hella |
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OK, wennste Dich am Geldautomaten mehrfach bei der Geheimzahl vertippst musste auch um Deine Karte nachsuchen. Wennste Dich beim Onlinebanking verhaspelst musst Du auch die Wiederaktivierung beantragen..... |
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Ausserdem ist das wohl auch gängige Praxis und wahrscheinlich so in der Forensoftware implementiert. Ich musste jedenfalls schon öfters irgendwo meine Account reaktivieren, weil ich irgendwelche Accountdaten geändert habe. |
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Frank, wenn Du dies ließt, Du weißt, wie ich es meine. Und vergiß nicht, es ist einfacher, beim Kölner Stammtisch oder NNN-Treffen direkt hier im Forum zu posten als um 3 Ecken. Auch wenn ich es gerne für Dich tue. ;) |
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