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Ich kann ebay da verstehen. Die können ohne sichere Beweislage nicht einfach Auktionen beenden - sonst wären sie tatsächlich eventuell regresspflichtig, falls die Vorwürfe nicht zutreffen.
Edit: Deshalb sollte der Rechte-Inhaber sich selbst bei Ebay melden. Erst wenn das nichts hilft und dich das Angebot bei ebay wirklich stört, dann solltest du das mit einem Anwalt stoppen. Grüße Falk |
Ich kann ebay ebenfalls verstehen, auch wenn es ärgerlich ist.
Ich stell mir vor, dass ich meinen Keller meinen Nachbarn zum Verhökern ihrer Sachen vermiete. Nun merke ich, dass einer was verbotenes verkauft und schmeiss ihn raus. Der schickt seine mir unbekannte Tochter und verhökert weiter. Das ist zwar ein bischen weit hergeholt, aber wenn ich davon nichts mitbekomme, möchte ich auch nicht dafür bestraft werden können. |
Verstehen kann ich ebay da auch schon irgendwie, aber ne Mail an den Verkäufer mit Hinweis auf Beschwerde könnte doch auch schon was helfen oder nicht?
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Also wenn ich Mr. ebay wäre:
- Auktion evakuieren - Verkäufer zu Statement auffordern - je nach Reaktion Auktion sperren oder wieder freigeben Sowas könnte in den AGB verankert werden und damit ein evtl. Haftungsrisiko ausgeschlossen werden. Aber warum eigentlich? Die Einstellgebühr ist eh' im Sack -- und wenn dann noch ein vollblinder Trottel den geklauten Schrott kauft wachsen ja noch Prozente in die ibääh-Kasse. Kohle scheffeln um jeden Preis :evil: Also ääährlich Mädels, ich krich soooo nen dicken grünen Hals :itchy: wenn ich den oben zitierten schleimigen Text lese :twisted: :evil: |
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Natürlich Andreas -- WIR können uns keinen Jurastress leisten, ibähh hat für sowas wohl ein Extrafach in der Portokasse ;)
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Gipps n´Update ??
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Tobi |
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Tobi |
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