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ManniC 03.08.2006 19:33

Haftet bei einer Nachnahmesendung nicht DHL gegenüber dem Absender für den Betrag, wenn die Sendung abgeliefert wurde ????

Hademar2 03.08.2006 19:34

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX
Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt... :?

Wenn er den "richtigen" Geldbetrag bei dir abkassiert hat, hätte er natürlich vorher die Rechnung lesen müssen. Wenn er den Rechnungsbetrag nich kannte, sollte das Abkassieren des "richtigen" Betrages wohl eher in Richtung Glücksspiel fallen.

Ich würde mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig sein, auch wenn sie mehr ironisch gemeint sind.

Sonnenkind 03.08.2006 20:08

Zitat:

Zitat von Sunny
Zitat:

Zitat von Sonnenkind
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?

Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!

Sonnenkind 03.08.2006 20:13

@DimagierHorst
Zitat:

Sonnenkind hat folgendes geschrieben:
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Nein, ist nicht sein Problem.
Horst, da bin ich mir nicht so sicher. Ich sage ja nicht, daß ich es 100%ig weiß. Aber es gibt (unabhängig davon, daß es natürlich sinnvoll ist) IMHO keine Aufbewahrungspflicht für die Quittung. Und die Tatsache, daß ihm das Paket ausgehändigt wurde, läßt nur zwei Schlüsse zu:
Entweder es war auf Rechnung, was Zacharias ja offensichtlich nicht macht oder er hat das Ding bezahlt.
Bin im Job sozusagen von Juristen umzingelt - ich frag´die morgen mal!

XxJakeBluesxX 03.08.2006 20:45

Zitat:

Zitat von Sonnenkind
Zitat:

Zitat von Sunny
Zitat:

Zitat von Sonnenkind
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?

Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!

Ich kann ja nichts aufheben was ich nicht habe... :roll:

Dimagier_Horst 03.08.2006 20:56

Zitat:

Zitat von Sonnenkind
Horst, da bin ich mir nicht so sicher.

Aber ich. Und natürlich gibt es keine Aufbewahrungspflicht von Quittungen in diesem Zusammenhang, aber es erleichtert den Nachweis solange der Anspruch noch nicht verjährt ist.

@XxJakeBluesxX
Das ist ein generelles Problem bei den Nachnahmen, ich persönlich gehe das Risiko auch ein, obwohl man es nicht eingehen sollte. Vielleicht kriegst Du es ja mit einem Anruf hin, irgendwann geht die Zahlung der Post ja auch beim Verkäufer ein. Der Buchhalter sieht ja nur die Rechnung und den Text.

0815 03.08.2006 21:08

Hi,

vor gar nicht langer Zeit gab es da mal ein Urteil dazu.

Ich weiß es nicht mehr Wörtlich, aber sinngemäß war die Aussage, das davon Auszugehen ist, das das Paket bezahlt wurde wenn der Bote es ausgehändigt hat. Der Empfänger muß die Zahlung nicht explizit nachweisen, die aushändigung der Nachnahmesendung ist Nachweis genug. Sollte der Bote nicht kassiert haben, ist das Transportunternehmen in der Pflicht und müßte im Zweifelsfall nachweisen, das der Empfänger nicht (!) gezahlt hat.

Aber wie soll DAS gehen?!

Das ganze ist solange noch nicht her. Wenn ich mich recht erinnere ging es damals um einen PC der per Nachnahme versendet wurde.

Das hilft zwar nicht wirklich, aber vielleicht gibt's ein wenig Mut. :roll:

Gruß
Dirk

PS: Auf die schnelle gefunden - suche aber noch weiter

PS-PS:
Leute wie die Zeit vergeht...
Hier ist das Urteil.

Allerdings gibt's auch das hier - Deutschland halt :(

Pedi 04.08.2006 09:45

Man sollte auch Retourenbelege 3 Jahre aufheben.

Dieser Tipp kam von einem freundlichen Schalterbeamten unserer Post. Er hatte den Fall das nach 3 Jahren ein Versandhaus Ware bezahlt haben wollte.

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, wenn nach einem Jahr keine Nachforderung kommt uíst alles geregelt. Dem scheint aber nicht immer so zu sein :shock:

Viele Grüße

Petra

Sonnenkind 04.08.2006 16:50

Also, ich bin völlig der Meinung von 0815, gerade nach Befragung meiner "Hausjuristen". Tenor war demnach

1. Einer Behauptung des Zustellers, das Kassieren vergessen zu haben, wird wohl kaum ein Richter folgen (ACHTUNG: beim von 0815 angeführten Urteil des BGH wird davon ausgegangen, daß es nicht zweifelsfrei Nachnahme war. Sollte der Zusteller also das Vergessen behaupten, ist klar, daß es Nachnahme war, sonst hätte es ja nix zum Kassieren gegeben.
2. Die Aushändigung des Pakets ist ein Indiz dafür, daß wahrscheinlich bezahlt wurde.
3. Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht...

Naja, Punkt 3 war uns gestern schon klar...

XxJakeBluesxX 04.08.2006 19:23

Ich hatte einen Anruf vom Fotohaus auf dem AB. Die Dame sagt dass sie jetzt einen Nachforschungsauftrag bei DHL in Auftrag gegeben haben um rauszufinden wo das Geld geblieben ist. Die bei DHL haben wohl behauptet dass so ein Fall ab und zu mal vorkommen kann.

Wenn ich nochmal per Nachnahme bestelle (was ich normalerweise wegen der Zusatzkosten nicht mache) werde ich bei Lieferung eine Quittung verlangen.


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