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KleinD7 15.07.2006 10:40

Zitat:

Zitat von HolgerN
Was hattest Du denn erwartet? Wer bei solchen Auktionen auf das Top-Schnäppchen hofft geht halt ein gewisses Risiko ein und muss mit dem Ergebnis leben. Jetzt den Verkäufer für die eigene Dummheit verantwortlich machen ist etwas dreist...

Hallo Holger,
sicherlich hast Du Recht, an so mancher Stelle hätten bei dem Angebot/Verkäufer da die Warnlampen angehen sollen.
Aber jetzt nur auf der Schiene "Selber schuld..." zu fahren ist wohl auch nicht besonders hilfreich, oder? ;)

redimp 15.07.2006 10:52

Intressant ist auch, dass fetistar zwar linsendoktor bewertet hat, aber nicht umgekehrt.

Nun mal kurz meine Laien Mienung zum Zivilrecht. Angenommen meine Verschwörungstheorie wäre Unsinn, und fetisstar hätte das Objetiv (und den Rest) wirklich für einen Freund versteigert. Dann ist derjenige mein Geschäftspartner. fetistar hat das dann nur kommissarisch (verdammt wie hiess das richtig?) gemacht. Der Geschäftspartner hat dann gesagt, die Ausrüstung wäre funktionstüchtig was sie nicht ist. Damit wären wir bei einer ganz anderen Situation angekommen.

Ach, was soll der Unfug. Die 110 Euro sind eine Fahrt von 30 Minuten wert. Jetzt such ich mir noch n Kumpel der mich begleitet und der nicht auf den Kopf gefallen ist und mich notfalls von einem Ausraster abhält.

Aber ich befürchte, dass die Adresse nicht korrekt ist, dann wird ebay eingeschaltet. Ich denke der Weg ist in Ordnung.

georges 15.07.2006 11:17

Von einem "Besuch" würde ich abraten.Das kann viel teurer werden als die 110 € Lehrgeld.
Die Sache ist zwar ärgerlich,aber juristisch wirst du wahrscheinlich den Kürzeren ziehen.Also,durchatmen und die Sachen wieder verkaufen ,natürlich als "defekt" deklarieren.
Gruß georges

redimp 15.07.2006 11:43

Huhu

Zitat:

Zitat von georges
Von einem "Besuch" würde ich abraten.Das kann viel teurer werden als die 110 € Lehrgeld.

Keine Angst, ich werde keinen Krawall schlagen. Wirklich nicht. Das würde mich nicht weiter bringen, höchstens in Unrecht.

Ich werds im Guten versuchen. Habe aber keine Hoffnung. Danach wird dann eBay eingeschaltet...

Zitat:

Zitat von georges
Die Sache ist zwar ärgerlich,aber juristisch wirst du wahrscheinlich den Kürzeren ziehen.Also,durchatmen und die Sachen wieder verkaufen ,natürlich als "defekt" deklarieren.

Das Ofenrohr als "defekt" für Bastler ... wobei ich da vorher Sunny drüber/drauf/rein gucken lassen würde, vllt. kann man noch etwas richten.

Den Rest kann ich als Schrott deklariert verkaufen, dafür kriege ich dann nichts.

Hopser 15.07.2006 11:53

Also, der Typ (Verkäufer) ist wirklich dreist. Ich habe vor ein paar Wochen auch einmal ein Ofenrohr bei ebay versteigert. Dieser Typ hat doch meine damalige Produktbeschreibung zu 100% Prozent abgekupfert. Sowohl vom Inhalt als auch vom Design.

Ich könnte wetten, der hat noch niemals eine D7D besessen.

Gibt es eigentlich bei ebay so etwas wie ein Urheberrecht....? (war jetzt doch eher scherzhaft gemeint). Ärgern tut mich so etwas aber doch ein bißchen.

Gruß

Harald

Sunny 15.07.2006 11:54

Zitat:

Zitat von Hopser
Gibt es eigentlich bei ebay so etwas wie ein Urheberrecht....? (war jetzt doch eher scherzhaft gemeint). Ärgern tut mich so etwas aber doch ein bißchen.

Ja,

abkupfern ist verboten

Jens N. 15.07.2006 12:28

Es gibt da auch noch den Ebay-Käuferschutz, den habe ich auch gerade wegen eines defekten Objektivs (das eigentlich "tadellos" sein sollte) beantragt (bin alleridings wenig zuversichtlich, da jemals eine Summe, die für den Schaden und den Ärger entschädigt, zu sehen). Das ist eine reine Kulanzleistung von Ebay, mit 25 € Selbstbehalt und es dauert, evtl. muß man auch noch eine Art Gutachten einholen, das der Artikel defekt ist (kann schwierig/teuer werden) - ich weiß auch nicht, ob es in deinem Fall wegen dem Passus "Verkauf als defekt" überhaupt klappt.

Letztendlich bleibt noch die Möglichkeit einer negativen Bewertung und gezahltes Lehrgeld. Eigentlich würde ich ja auch sagen "selber schuld", aber die Sache stinkt schon irgendwie.

Hademar2 15.07.2006 15:51

Zitat:

Zitat von Sunny
Zitat:

Zitat von Hopser
Gibt es eigentlich bei ebay so etwas wie ein Urheberrecht....? (war jetzt doch eher scherzhaft gemeint). Ärgern tut mich so etwas aber doch ein bißchen.

Ja,

abkupfern ist verboten

Stellt sich nur die Frage, was abkupfern ist! Und wo es anfängt!

Aber die ganze Sache scheint wirklich sehr tragisch zu sein.

Bin mal richtig gespannt wie das endet!

oskar13 15.07.2006 16:11

Was ist daran tragisch wenn jemand etwas ersteigert das als defekt angeboten wird und dann ist es wirklich defekt? :?:

Hademar2 15.07.2006 16:24

Zitat:

Zitat von oskar13
Was ist daran tragisch wenn jemand etwas ersteigert das als defekt angeboten wird und dann ist es wirklich defekt? :?:

Tragisch daran ist ganz einfach die Tatsache, dass der VK wohl den Defekt kannte, sich aber ahnungslos stellte und Hoffnung bei potentiellen Ersteigerern weckte (oder bewusst wecken wollte)!


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