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Rokkor1 12.05.2006 23:39

Fotograf
 
Fotograf darf sich jeder nennen, völlig legal.
Er darf sich nicht F- Meister nennen!
Als selbst ernannter Fotograf muss ich auch keineswegs Zwangsmitglied in der Kammer sein, wie oben beschrieben.
Das ist die aktuelle Auskunft der Handwerksakammer, auch wenn es manche Kammerfürsten so nicht sehen wollen, die möchten nämlich gerne ihre Prfünde auf Teufel komm raus verteidigen, als wäre es ein Qualitätsmerkmal.
Der Handwekskammer kann man nicht einfach beitreten, dazu gehören bestimmte Voraussetzungen, zum Fotografen gehören eben keinerlei Foraussetzungen, so wie ich zwischenzeitlich sogar Bäcker sein kann ohne dieses Handwerk gelernt zu haben.
Fotodesigner ist wieder etwas völlig anderes.
Ich nennne mich Fotograf, habe es aber nicht gelern, ähnlich wie z.B. A. Feininger; oder ich kann mich auch Maler nennen, und eine Ausstellung betreiben, ohne es gelern zu haben, oder??
Oder doch alles Unsinn?

Lostname 13.05.2006 02:04

Re: Bedingung zum Bilder machen
 
Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:

Zitat von Rokkor1
dann kann ich mich Fotograf nennen...Gott sei Dank gibt es heir noch kein Gesetz.

Sorry, Rokkor, bitte nicht so einen Unsinn schreiben. Um Dich ohne Gefahr eines Rechtsstreits "Fotograf" nennen zu können musst Du Voraussetzungen erfüllen die rechtlich untermauert sind.

Hemlut Newton hat seine Ausbildung zum Fotograf übrigens abgebrochen. Somit hätte er sich nie Fotograf nennen dürfen?

Dimagier_Horst 13.05.2006 08:37

Re: Fotograf
 
Zitat:

Zitat von Rokkor1
Oder doch alles Unsinn?

Fotograf -> Gewerbe -> Handwerk -> Kammerzugehörigkeit
Fotonochwas -> künstlerische Tätigkeit -> Kunst -> Künstlerkasse

So ist die Herleitung in knappen Worten, und wenn Du beim Finanzamt oder dem Ordnungsamt den ersten Fehler machst hast Du verloren. Was sich gegenüber früher geändert hat sind lediglich die Zugangsvoraussetzungen. Da musstest Du die einschlägige Ausbildung haben, die als Zugangsvoraussetzung bei einigen Gewerken weggefallen ist.

Zitat:

Zitat von Rokkor1
Das ist die aktuelle Auskunft der Handwerksakammer

Einer Handwerkskammer oder des Dachverbandes? Die Handwerkskammern reagieren von Drohung über Abmahnung bis überhaupt nicht regional unterschiedlich, das ist mir bekannt. Wenn eine Handwerkskammer für ihren Bezirk so etwas schriftlich ohne Schnörkel und Hintertürchen von sich gäbe, interessiert mich das brennend :D .

Zitat:

Zitat von Lostname
Somit hätte er sich nie Fotograf nennen dürfen?

Eine fotografische (nicht künstlerischer) Tätigkeit in Deutschland hätte er ganz früher in Deutschland nicht ausüben dürfen, richtig. Etwas später hätte er das tun dürfen, wenn er das in seinem EU-Heimatland gedurft hätte.

MacSource 14.05.2006 16:15

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Nö, Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung.

Sicher? Imho ist der "Fotografenmeister" geschützt, aber nicht der Fotograf (war jedenfalls früher mal so...)

Gruß,

Christian

hbert 14.05.2006 22:27

Zitat:

Zitat von de.wikipedia.org
"Fotograf" war im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners im Handwerk. Seit der Reform der Handwerksordnung zählt er jedoch zu den zulassungsfreien Handwerken, so dass es jedem möglich ist sich als Fotograf selbstständig zu machen.


hbert 14.05.2006 22:36

Zitat:

Zitat von fotorecht.de
Berufsbezeichnung und irreführende Werbung

Die Ausbildungsverordnung legt fest, was Fotografen für den Gesellen- und später für den Meisterbrief lernen müssen. Damit ist auch die Bezeichnung "Fotograf" gesetzlich geschützt und darf nur von denjenigen geführt werden, die zumindest den Gesellenbrief als Fotograf haben. Wer sich als Fotografenmeister bezeichnet, ohne es zu sein, dem drohen Bußgelder.

Im selben Artikel steht im übrigen auch ganz deutlich, dass die Berufsbezeichnung "Bildjournalist" nicht geschützt ist.

Lesen bildet ;-)

Kapix 131 17.05.2006 08:45

Hallo Leute,

nun muss ich doch auch meinen Senf dazugeben. Rokkor1 hat es schon angedeutet, rein rechtlich darf sich nach der Handwerksreform jeder Fotograf nennen, der darauf ein Gewerbe angemeldet hat. Die Berufsbezeichnung "Fotograf" ist weder ein Rollen-Gewerk noch irgendwie andersweitig geschützt. (IHK-Recherche) Hier in den Neuen Bundesländern nimmt man das durch die enorme Existenzgründerwelle schon sehr ernst.
Anderslautende Darstellungen von irgendwelchen "Ortsfürsten" sind nicht richtig und meiner Meinung nach total veraltet. Andere Gewerke sind davon durchaus härter betroffen (bei uns schon durch unsere "Neu-EU-Staaten" z.B. Polen)
Aber glaubt mir, am Ende setzt sich Qualität durch! :top:
Erst kommt die "Geiz ist Geil-Welle" und nach dem zweimal gekauft wurde, kehrt der Qualitätsgedanke zurück.

Das war zwar nicht unbedingt die Antwort auf Olaf seine Frage, aber ich denke im Fall des Bildjournalismus wird es ähnlich gelagert sein. Bei nahmhaften Medien ist ein Studium sowieso Voraussetzung.

Tschü Karsten :top:

Rokkor1 18.05.2006 02:15

Meistertitel
 
ich wollte mich hierzu nicht mehr melden, es ist einfach sinnlos, und frusdtrierend, wenn eine ander Meinung als Unsinn abqualifiziert wird, man zur Ordnung gerufen wird, weil ein "Fürst" es so sieht.
Der Alte Fritz, Gott habe ihn seelig, hat es mal so aus gedrückt: "Stramm, Stramm alles über einen Kamm".
Qualität setzt sich leider nicht durch, was sich durchsetzt ist Macht, korruption, Gewalt, sonst gäbe es keinen Bush, keine wahnsinns Energiepreise, und kein Jürgen Roth Buch "Der Deutschlandplan". Vielleicht ist das aber alles nur ein großer Irrtum?!

Aber wir wollen nicht politisieren, denn unsere schönen Fotos sind nur schön, sonst nichts, wenns denn eine Handwerkordnung gibt, na dann folgen wir ihr brav, notfalls auch der veralteten.
Derzeit freue ich mich, meine 7D morgen zum zweiten Mal aus der Reparatur zurück zu bekommen, und bin sicher nun erhalte ich endlich die erwartete Schärfe - sonst kommt sie doch auf den Müll.
Die Hoffnung liegt bei SONY...

Dimagier_Horst 18.05.2006 07:38

Re: Meistertitel
 
Zitat:

Zitat von Rokkor1
wenn eine ander Meinung als Unsinn abqualifiziert wird,

Wenn Sachverhalte nicht richtig oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt dargestellt werden mische ich mich auch in Zukunft ein. Vice versa ist jeder eingeladen, meinen Unsinn zu korrigieren. Möge sich der interessierte Leser dann das für ihn passende heraussuchen.

newdimage 18.05.2006 08:34

Re: Fotograf
 
Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Fotograf -> Gewerbe -> Handwerk -> Kammerzugehörigkeit
Fotonochwas -> künstlerische Tätigkeit -> Kunst -> Künstlerkasse

Was haben denn eine Kammer und die Künstlerkasse gemeinsam? Nichts.

Künstlerkasse ist eine günstige Möglichkeit, sich gegen Krankheiten zu versichern -> Krankenkasse für Künstler.

Kammern sind Verbände, die die Interessen der einzelnen Stände vertreten (wollen) und dafür geringfügig Gebühren kassiern. Die Kammer versichert aber nicht gegen Krankheit, das machen AOK und Co.


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