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Wie kommt Ihr eigentlich alle darauf, dass der Händler (=Verkäufer) in irgendeiner Weise die Garantieabwicklung übernehmen muss?
Der Händler gibt euch in den meisten Fällen gar keine Garantie, die gibt es von KoMi. Sollte Ihr diese nutzen wollen, so kann der Händler so freundlich sein, euch das Einschicken abzunehmen, verpflichtet ist er dazu aber nicht. Bei der Gewährleistung (das sind die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 24 Monate) sieht das ganz anders aus. Allerdings sind hier auch die Bedingungen andere. Die Gewährleistung bezeiht sich nur auf bereits beim Kauf vorhandene Fehler, nicht auf solche, die später auftreten. Zudem greift nach sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr. Das heisst, dass man, um einen Gewährleistungsanspruch später als seche Monate nach dem Kauf gelten machen zu können, dem Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf bestand. Bei Elektronikartikel eher schwierig. Ein Recht auf Austausch besteht übrigens nicht. Auch eine Wandlung kommt erst in betracht, wenn eine Reperatur nicht mehr zumutbar ist. Der Händler hat also nur eine Gewährleistungs-, keinesfalls aber eine Garantiepflicht. |
Hallo
ich würde auch immer als erstes über den Händler gehen, es ist zwar richtig was lokipo schreibt 1 Jahr KoMi und danach der Händler mit der Gewährleistung und der Beweislastumkehr aber wenn die Cam schon mal repariert wurde ist er Händler fein raus er kann jede Gewährleistung aus diesem Grund einfach ablehnen. Wo er sonst evtl. es hätte reparieren lassen. Deshalb immer erst zum Händler auch wenn es länger dauert. Die Ausnahme, der Händler stellt es euch frei und gibt es euch schriftlich nur das wird er meistens nicht tun sondern nur "mündlich". Rotel |
Zitat:
Minolta ist gegenüber einem Besitzer einer Kamera nicht verpüflichtet auch die Abwicklung zu übernehmen. Übrigens kehrt sich die Beweislast bereits nach sechs Monaten um, bis zu diesem Zeitpunkt geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits schon bei der Fertigung aufgetreten ist. Weiterhin schreibt der Gesetzgeber grundsätzlich "Käufer", somit fällt Minolta völlig aus dem Boot. Minolta ist gegenüber seinen Händlern verpflichtet. Zitat:
Wenn also die Kamera im zeitlichen Rahmen der Garantie repariert werden muss, um einen Sachmangel zu beseitigen, muss die Kamera zum Händler. Erst wenn dieser damit einverstanden ist, kann die Kamera direkt verschickt werden. |
Na klasse. Ich hab da schon ein dummes Gefühl wie es kommt und wie lange es dauert.
Zunächst die freundliche Dame am Telefon bei Media Online: "Bitte schicken Sie die Ware möglichst OVP und vollständig an uns zurück". Dann dauert es noch 2-3 Wochen und paar Telefonate, bis die Cam über MediaO nach Bremen und zurück ist. Und wenn ich Pech hab, krieg ich das Geld zurückerstattet und muß darum betteln noch irgendwo eine 5D abzukriegen, damit ich meine Objektive nicht verramschen muss.... |
Zitat:
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Zitat:
Ich selber habe es schon erlebt. Damals hat aber der Hersteller eine klare ansage bezüglich des Händlers gemacht und die Abwicklung entsprechend über dem zeitraum übernommen |
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In 11 Jahren Tätigkeit im Einzelhandel habe ich soetwas noch nie erlebt. :roll:[/quote] Bitte was, hast du noch nicht erlebt ? :?: |
Ich habe es noch nie erlebt, daß einer der beiden Händler, bei denen ich beschäftigt war, sich dagegen gesträubt hat, wenn der Kunde selber einschickt.
Ich würde es als Kunde auch selber bei einer Kamera in die Hand nehmen wollen, wegen des Zeitvorteils. Durch den Händler gehen immer 2 - 5 Tage verloren. Außnahme wäre natürlich, wenn ich die Kamera gerade ein paar Tage habe, dann würde ich schauen, ob der Händler die Kamera tauscht, muß man halt testen. |
Das war doch wohl eine schnelle Antwort... :lol:
Ich habe die Antwort geschrieben, da kannte ich Deine Frage noch gar nicht... :cool: |
bist eben ein kleiner Hellseher :lol:
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