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Dimagier_Horst 20.01.2006 17:41

a) Dann sind wir beim Domain-Namen, der dem Namen einer realen Person entspricht, schon mal der gleichen Meinung. Auch in der Schweiz; an der Reservierung wird mich vielleicht niemand hindern, aber auf den anschließenden Verzicht oder die Herausgabe werden die Anwälte der Claudia Schiffer vermutlich sehr viel Wert legen.
b) Wenn ich jetzt die Struktur von der Site Claudia Schiffers übernehmen würde, um Bratwürste anzupreisen und Kaffe zu vertreiben, könnte ein Gericht zu der Auffassung kommen, dass die Struktur eine eigenständige Leistung der C.S. war und gerade diese Struktur unter Berücksichtigung einer eigenständigen geistigen Leistung von mir bei derzeitigem Inhalt mit Bratwurst und Kaffee so nie zustande, weil unsinnig, gekommen wäre. Dann ist der Schluss, dass die weit vorne liegende Aufführung meiner CS-Site mit jetzigem Inhalt nicht Zufall oder eigenständige Leistung von mir, sondern eine eigenständige Leistung der Claudia Schiffer ist, gar nicht so abwegig.

Wie es denn nun wirklich sein würde wissen aber nur die Juristen....

Peanuts 20.01.2006 18:44

Zitat:

Zitat von Bakual
Der neue Nutzer bedient sich des (primär in Suchmaschinen) bekannten Namens. Diese Bekanntheit ist teil des Rechtes das er mit dem Domain-Namen übernimmt.

Und durch den Schwachsinn (Text aus dem Zufallsgenerator) begeht er möglicherweise Verleumdung bzw. Kreditgefährdung (§187 StGB).

Eine mögliche Vorgehensweise wäre Strafanzeige gegen den Domain-Inhaber und/oder eine Unterlassungsklage.

Roman F. Hümbs 21.01.2006 12:25

Zwischenstand:

Heute erreichen uns die ersten Antworten der vier größten Suchmaschinen. Diese unterstützen nun den Fall und arbeiten fortan eng zusammen mit der Polizei und der gemachten Anzeige. Das ist schön zu wissen.

Bakual 21.01.2006 13:50

Zitat:

Zitat von Peanuts
Und durch den Schwachsinn (Text aus dem Zufallsgenerator) begeht er möglicherweise Verleumdung bzw. Kreditgefährdung (§187 StGB).

Eine mögliche Vorgehensweise wäre Strafanzeige gegen den Domain-Inhaber und/oder eine Unterlassungsklage.

Und genau dies glaub ich eben nicht. Genausowenig wie dass die Struktur der Seite von Claudia Schiffer als geistiges Eigentum durchgehen würde.

Wenns die Fotografin stört kann sie mit mehr Aussicht auf Erfolg die Domain wieder anfordern oder den Suchmaschinen sagen sie sollen die betreffende Seiten neu indizieren. Dann verschwindens nämlich automatisch aus den Suchmaschinen.
Es sei denn er neue Besitzer benutzt die gleichen Meta-Tags wie die Fotografin. Dann könnte man aber eventuell diese Tags rechtlich angehen. Aber eher wegen unlauterer Werbung oder sowas.

Klar ist: Die Suchmaschinen hätten durchaus die Macht sowas zu unterbinden und könnten die Seite einfach aus ihren Archiven streichen. Und damit wär das Problem ja gelöst.


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