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Thema Einkommens-Steuer & MwSt: In einem Lohnsteuer-Ausgleich hätte es eh nix verloren. Es trifft nur diejenigen, die entweder eh schon Einkommenssteuer-pflichtig sind oder durch die Höhe dieser Einnahmen werden. Ich glaube, die Bagatellgrenze lag früher sogar noch viel höher, aber die könnte Eichel & Co. auch gesenkt haben :flop:
Das Wichtigste ist jedenfalls, daß Du keine MwSt auszuweisen hast. Du bist als Lohn- oder Gehaltsempfänger normalerweise in keiner Weise berechtigt, MwSt zu kassieren. Wer MwSt-berechtigt ist, ist vom Finanzamt verpflichet, sie den Rechnungsempfängern gegenüber deklarieren, ans Finanzamt abführen oder mit den Steuern verrechen, die in den gekauften Materialen, Werkzeugen, Leistungen usw. enthalten sind (Vorsteuer). Und bei der MwSt versteht das Finanzamt ziemlich wenig Spaß. D.h. das Angeben von MwSt auf einer privaten Rechnung, das wäre Betrug. |
Zitat:
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Ich hab diesen Thread mal ausgegraben, weil ich auch eine Rechnung stellen möchte (bzw. muss). Habe für unsere Nachbarstadt auf eine Veranstaltung fotografiert, und die wollten "nach Möglichkeit" eine Rechnung haben. Habe kein Gewerbe angemeldet, komme bis jetzt auch nicht über die genannten 256 € pro Jahr.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich keine MwSt und UmSt. ausweisen. Was ist jetzt aber wenn ich im Laufe des Jahres über den genannten Betrag komme? Soll ich auf der Rechnung "in weiser Vorraussicht" schon mal die Steuern ausweisen, oder müsste ich das im Fall einer Üverschreitung des Mindesbetrags von 256 € nachträglich machen? |
Wenn Du den alten Beitrag ausgegraben hast, dann solltest Du ihn auch lesen. Korfi hat recht mit seiner Aussage. Auch noch in 2006. Und das ändert sich nicht. Also weg von der MwSt!!!!!!!!
Zitat:
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Bei diesem Thema haben es wir Österreicher etwas leichter. Bei uns gibt es einen Grenzwert (wenn ich mich nicht täusche, dann sind das 700 EUR) die ich pro Jahr dazuverdienen darf, ohne dass ich sie dem Finanzamt bekannt geben muss.
Ich kenne zwar die deutsche Gesetzgebung nicht, es würde mich aber schon sehr wundern, wenn es dort nicht auch eine ähnliche Regelung geben würde. |
Es gibt auch in Deutschland eine "Bagatellgrenze", wenn jemand nicht gewerblich, ohne Gewinnerzielungsabsicht ....etc. kleiner Handel betreibt.
Genaueres würde den Rahmen hier sprengen. KEINESFALLS darf MwSt. ausgewiesen werden..:! |
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