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-   -   Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=200186)

Minolta7000 24.01.2022 10:12

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer ...

Den Passus hast Du aus den Umsatzsteueranwendungerlass und beschreibt die Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht. Das ist Steuerrecht und hat mit Zivilrecht nun sehr oft sehr wenig gemeinsam.

Viele Grüße
Oliver

patent_uck 24.01.2022 11:51

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230890)
a- bin ich im Rechtsschutz

b- das müßtest du doch wissen,gehen bei einer Verzugsklage,wenn ich Recht bekomme,
die Kosten an den Beklagten

c -geht es mir hier um das Recht,hier ist zu klären ob ich als Privatmann
als"Wiederverkäufer" im rechtlichen Sinne gelte,und zu dem Zeitpunkt des
Verkaufs hatte ich den Antrag schon gestellt.In den AGB`s ist zu lesen
das das Datum der Registrierung und Einreichung des Cashbacks zählt

LG

Cashback-Teilnahmebedingungen, letzter Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“.

Ditmar 24.01.2022 12:07

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

Das funktioniert auch bei Sony, kommt immer auf den Händler an.
Habe es bisher nur einmal genutzt, und da wurde es eben direkt abgezogen.

Ellersiek 24.01.2022 13:25

So unterschiedlich kann das "Rechtsempfinden" sein.

Mein Rechtsempfinden hätte mir zunächst einmal geflüstert, dass, wenn etwas nicht mehr mein Eigentum ist, ich auch keine Ansprüche daraus ableiten kann. Davon gibt es sicher auch Ausnahmen, aber so allgemein und auch in diesem Falle wäre das mein erster Gedanke gewesen.

Habe mal gerade geschaut, welche Objektive einen so hohen Cashback-Wert hatten: Sieht für mich danach aus, als wenn das ein Winter-Räumungsverkauf-Caschback war. Je weniger interessant, desto höher der Cashback. Beim SELP18110G sogar 400€. Das 70200GMII war leider, aber wahrscheinlich auch verständlicher Weise, nicht mit dabei.

Lieben Gruß
Ralf

KDBerlin 24.01.2022 13:43

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230869)
....
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.

Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.

felix181 24.01.2022 14:52

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231025)
Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.

Zum Einigen gehören allerdings 2

KDBerlin 24.01.2022 15:49

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231039)
Zum Einigen gehören allerdings 2

Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.

felix181 24.01.2022 16:15

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231066)
Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.

Trotzdem setzt Du voraus, dass beide Zustimmen. Das wird aber die eine Seite sicher nur tun, wenn Sony auch die gegnerischen Anwaltskosten trägt. Wie gesagt: bei einer Einigung sind zwingend 2 nötig.

Porty 24.01.2022 16:35

Wegen 200 € einen Rechtsstreit anzetteln?
Würde mir nicht im Traum einfallen, auch nicht mit Rechtschutzversicherung.

Abgesehen davon, dass man nie weiß, wie der Richter gerade tickt, wären mir meine Nerven dafür viel zu schade. Und wenn die gegnerische Seite ein internationaler Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist, schon gar nicht. Geld verdienen dabei eh nur die Anwälte.......

flugsegler 24.01.2022 17:54

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