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Axolotl (18) wäre zulässig, Aquarium (19) wäre zulässig, ein zusammengesetztes Wort nur, wenn es im Wörterbuch als Stichwort vorhanden ist. Da gibt es bei einigen Wörtern bestimmt Diskussionsbedarf! :crazy: Vielleicht war das der Grund, warum unsere Familie das lange nicht mehr gespielt hat ... Gruß, Dirk |
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Das war von mir nicht spitzfindig gemeint! Was ich wissen wollte war, ob das konkret Dargestellte auch für etwas stehen darf... Es gibt ja ganz viele Begriffe, die man nur über eine Versinnbildlichung überhaupt fotografisch darstellen kann. Wenn ich eine Braut und einen Bräutigam ablichte, ergeben sie, durch die Kleidung erkennbar, zusammen ein "Hochzeitspaar" . Aber darf ich so auch z. B. den Begriff "Ehe" oder "Hochzeit" darstellen? Im Sinne der Kreativität kann man dann Begriffe zeigen, die nicht im eigentlichen Sinne fotografierbar sind... Zum Beispiel "Liebe" als zwei einander küssende Personen oder so? Anders gefragt: Geht es auch darum kreativ nicht konkret fotografierbares darzustellen oder sollen wir besser nur konkrete Objekte ablichten und benennen? |
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Wie du hingegen eine Genitivform bildlich darstellen möchtest, müsstest du mir erst noch etwas näher erläutern. |
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Super. Danke:top:
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Ich hab das mal sichtbarer gemacht. So klingt es, wenn ein Bauchredner versucht, einen Begriff aus der Vorweihnachtszeit auszusprechen ... :lol: Die hätte ich aber auch noch als Konserve. Gruß, Dirk |
Zum Thema zusammengesetzte Wörter:
Gilt, "was nicht im Duden steht" fällt in jedem Fall raus? Obendrein noch die Einschränkungen, wie von dir beschrieben. Sehe ich das richtig? Schränkt die Phantasie zwar etwas ein, wäre aber unbestechlich und von jedem einsehbar. Obwohl, wenn der Birnbaum im Duden vorkommt, der Birnbaumzweig aber schon nicht mehr...... |
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Dann fahr' ich zur Donau und fotografiere einen Kapitän neben dem Schornstein :crazy:
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