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tempus fugit 20.11.2019 09:25

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2101291)

Sie hat immerhin noch mehr Eier, als der Durchschnittsdeutsche.

amateur 20.11.2019 10:04

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2101297)
Junge Junge so viele Hobbyjuristen hier....

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bi...bt_114299.html

sofern die Person Beiwerk ist weil man zb einen Brunnen fotografieren wollte so ist das sharing erlaubt, sofern die Person durch einen Satz oder interaktion zum Foto sichtbar einverstanden ist ist es ebenfalls erlaubt, ansonsten kann das sharing (auch privat) schon strafbar sein sofern die Person das mitbekommt und nicht damit einverstanden war

Es sei denn, die Kunstfreiheit schlägt zu - so zum Thema so viele Hobyyjuristen hier, gell? Wie gesagt, alles Einzelfallentscheidungen vor Gericht im Moment. Natürlich muss das Bild einen künstlerischen Anspruch haben, was auch immer das heißt. Das reine Stalkerfoto hat dies bestimmt nicht, danach wird es aber grau in grau.

https://www.rechtambild.de/2018/04/b...-kunstform-an/

Stephan

Erika P. 20.11.2019 10:27

Zitat:

Zitat von tempus fugit (Beitrag 2101290)
Für Anwendung des Faustrechts braucht es aber faustgroße Eier.

damit kann ich erst recht nicht dienen! :?

Erika P. 20.11.2019 10:30

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2101407)
Es sei denn, die Kunstfreiheit schlägt zu - so zum Thema so viele Hobyyjuristen hier, gell? Wie gesagt, alles Einzelfallentscheidungen vor Gericht im Moment. Natürlich muss das Bild einen künstlerischen Anspruch haben, was auch immer das heißt. Das reine Stalkerfoto hat dies bestimmt nicht, danach wird es aber grau in grau.

https://www.rechtambild.de/2018/04/b...-kunstform-an/

Stephan

Da käme mir ja wahrscheinlich zugute, dass ich anerkannte Künstlerin bin? Und mit dem Bild tatsächlich eine Aussage verbunden ist? (kleiner Hoffnungsschimmer....)

Fuexline 20.11.2019 11:12

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2101407)
Es sei denn, die Kunstfreiheit schlägt zu - so zum Thema so viele Hobyyjuristen hier, gell? Wie gesagt, alles Einzelfallentscheidungen vor Gericht im Moment. Natürlich muss das Bild einen künstlerischen Anspruch haben, was auch immer das heißt. Das reine Stalkerfoto hat dies bestimmt nicht, danach wird es aber grau in grau.

https://www.rechtambild.de/2018/04/b...-kunstform-an/

Stephan

Aha der Anwalt hat Unrecht und so ne Quelle hält schon

dey 20.11.2019 12:40

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2101420)
Aha der Anwalt hat Unrecht und so ne Quelle hält schon

Das hat er eben genau so nicht geschrieben. Wer darauf besteht recht zu haben und die bessere Quelle zu zitieren bist du.
Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2101407)
danach wird es aber grau in grau.


Kurt Weinmeister 20.11.2019 13:02

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2101420)
Aha der Anwalt hat Unrecht und so ne Quelle hält schon

Seit wann bist Du Anwalt?

dey 20.11.2019 13:53

Zitat:

Zitat von Kurt Weinmeister (Beitrag 2101443)
Seit wann bist Du Anwalt?

Nicht er als Anwalt, sondern sein Link anwalt.de

Kurt Weinmeister 20.11.2019 14:06

Dann ist er auch nur ein weiterer unqualifizierter Hobbyjurist.

amateur 20.11.2019 17:36

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2101420)
Aha der Anwalt hat Unrecht und so ne Quelle hält schon

Nuja, diese Sache wurde eben bis zum Bundesverfassungsgericht durchgezogen. Am Ende ist das Ergebnis, es gibt keine einfache und allgemeine Regel, sondern auch in Zukunft nur Einzelfallentscheidungen.

Aber hier ist das Originalurteil des Bundverfassungsgerichts. Ich hoffe, das diese Quelle für Dich hinreichend solide ist:

https://www.bundesverfassungsgericht...cationFile&v=1

Stephan


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