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srt-101 05.05.2014 08:40

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1579138)
Foto Erhardt braucht man denke ich nichts mehr zu schreiben, sie sind alle dadurch bekannt, dass sie überaus zuverlässig sind.

Gruß Wolfgang

Das stimmt nicht uneingeschränkt: ich hatte mit Foto Erhardt einen intensiven Rechtsstreit, da sie sich weigerten eine Kamera zu dem online abgeschlossenen Kaufvertrag/Preis zu liefern. Das war mehr als übel....

whz 05.05.2014 08:51

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1579138)
Vermutlich hätte ich noch im Laden stehend die Polizei gerufen, wäre spannend gewesen, wie sie dann reagiert hätten. ;)

....

Gruß Wolfgang

Da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Thema Kaufvertrag - handelte, würde die Polizei eher nicht einschreiten, außer man hätte dich bedroht.... ;)

Erster 05.05.2014 09:16

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1579163)
Da es sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit - Thema Kaufvertrag - handelte, würde die Polizei eher nicht einschreiten, außer man hätte dich bedroht.... ;)

Wenn der Verdacht des "Betruges" in den Raum gestellt wird, ist es auch strafrechtlich relevant und wird sogar "von Amts wegen" verfolgt.

whz 05.05.2014 09:19

Zitat:

Zitat von Erster (Beitrag 1579167)
Wenn der Verdacht des "Betruges" in den Raum gestellt wird, ist es auch strafrechtlich relevant und wird sogar "von Amts wegen" verfolgt.

Aus dem Geschilderten würde ich das nicht sofort begründen können, hier bedarf es schon mehr als die schlichte Weigerung ein bestimmtes Produkt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

About Schmidt 05.05.2014 14:25

Dennoch hätte ich die Polizei gerufen, schon allein dass man mich des Ladens verweisen will, nur weil ich auf mein Recht poche. So wäre der Vorfall wenigstens Aktenkundig und vielleicht hätte man sich allein schon durch die Androhung anders entschieden.

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn ich ein gebrauchtes Objektiv im Laden kaufe, nehme ich meine Kamera mit und teste es, bevor ich es kaufe.

Was Foto Erhardt betrifft, so ist das sicher Übel, allerdings denke ich eher ein Einzelfall. Ich kenne das Unternehmen als sehr zuverlässig.

Gruß Wolfgang

Mt-Harry 05.05.2014 19:57

@BadMan

hat sich das nicht geändert. Das die Erstattung der Rücksendekosten jetzt freiwillig ist.

Über Fotomax kann ich jetzt nichts schlechtes sagen. Habe meine A99 dort gekauft. Und habe Sie letztes Jahr im Mai zu einem damals sehr guten Preis dort bekommen. Nach kurzem E-Mail Verkehr mit der Geschäftsleitung.

Ich hatte aber auch keinen so einen Fall wie du.

whz 05.05.2014 21:21

Zitat:

Zitat von Mt-Harry (Beitrag 1579415)
@BadMan

hat sich das nicht geändert. Das die Erstattung der Rücksendekosten jetzt freiwillig ist.

Über Fotomax kann ich jetzt nichts schlechtes sagen. Habe meine A99 dort gekauft. Und habe Sie letztes Jahr im Mai zu einem damals sehr guten Preis dort bekommen. Nach kurzem E-Mail Verkehr mit der Geschäftsleitung.

Ich hatte aber auch keinen so einen Fall wie du.

Die Erstattung der Rücksendekosten ist gesetzlich geregelt (§ 312d iVm § 355 BGB und § 357 BGB), und auch Teil der AGBs des Händlers. Alles klar? :D

noels 05.05.2014 22:23

Hallo zusammen,
hier in OS sind die traditionellen Fotogeschäfte verschwunden. Nur Foto- Ehrhardt ist mit zwei Filialen geblieben. Der Stammsitz ist in der Nähe.
Über die Beratung kann ich nicht klagen.
Kürzlich hatte ich einmal an die Zentrale gemailt, daß ich die Preisdifferenz zwischen Onlineshop und Ladenlokal als zu hoch ansehen würde. Bei Objektiven kommen da schon Beträge zwischen 30 und 60 € im unteren und mittleren Preissegment heraus.
Es entspann sich eine recht nette Diskussion mit dem Juniorchef. Seine Argumentation zusammen gefaßt: "Die Läden und das Personal müßten finanziert werden. Dafür gäbe es die persönliche Beratung." das ist nachvollziehbar. Mein Gegenargument: "Was hindert mich dann als Kunden daran, die Beratung zu nutzen und dann den günstigeren Onlinepreis mitzunehmen". Ergebnis: "Sprechen Sie mit den Leuten vor Ort. Die haben preislich einen gewissen Spielraum. Die dann verbleibenden Differenz muß sein, denn sonst müßten die reinen Onlinekunden, die keine Beratung in Anspruch nehmen, diese mit bezahlen."
Bei nachfolgenden Einkäufen bin ich so verfahren und die dann verbleibende kleinere Preisdifferenz ist mir der Service wert.
Fazit: Mit Foto Ehrhardt bin ich zufrieden. Aber es kommt auch immer auf den Ton an, mit dem man eine Diskussion beginnt. Ok, man kann der Meinung sein, der Kunde sei König. Aber auch unter denen gab es schon immer solche und so welche. Ich kann mir schon vorstellen, daß in manchen Fällen der Kunde mehr erreichen könnte, wenn er es anders anfängt.

Nachtrag zu Polizei, Angebotspreisen, etc:
Man muß immer genau auf die Situation achten: Wenn ein bestimmter Artikel angeboten wird, ist das zunächst noch nicht eine der beiden zum Vertragsabschluß gehörenden Willenserklärung, sondern nur die Aufforderung an potentiellen Kunden, selbst eine wirksame Willenserklärung abzugeben. Es gibt also kein Recht, einen Artikel zu einem ausgelobten Preis zu erwerben. Der Händler beschreibt, oder zeigt einen Artikel und zeichnet ihn mit einem Preis aus. Das ist rechtlich nicht relevant. Sagt ein Kunde, er möchte den Artikel zu diesem Preis kaufen, ist das die Abgabe der ersten Willenserklärung im rechtlichen Sinne. Erst wenn der Händler darauf eingeht und in irgendeiner Form mitteilt, daß er die Bestellung annimmt, gibt er die nötige, zweite Willenserklärung ab und damit kommt der Vertrag zustande.
Wird dann allerdings ein anderer Artikel, als der ausgelobte geliefert, ist das keine wirksame Erfüllung des Vertrages durch den Händler und man kann als Kunde grundsätzlich von seiner Willenserklärung zurück treten. Dann ist der Kauf komplett zurück abzuwickeln (Wandlung)
Polizei, weil man aus dem Geschäft verwiesen wird? Der Inhaber hat das Hausrecht. Seinen Anspruch kann der Kunde so nicht durchsetzen. Er kann nur Anzeige erstatten, wenn er meint, betrogen worden zu sein. Wurde er körperlich bedroht, wird die Sache schwierig, wenn man keine Zeugen hat. Es stehen dann eben zwei Rechte gegeneinander, die zu gewichten immer einem Richter überlassen bleibt, mit ungewissem Ausgang.
VG
Heiko

fhaferkamp 05.05.2014 23:55

Zitat:

Zitat von noels (Beitrag 1579503)
Hallo zusammen,
hier in OS sind die traditionellen Fotogeschäfte verschwunden. Nur Foto- Ehrhardt ist mit zwei Filialen geblieben. Der Stammsitz ist in der Nähe.

Es gibt in OS noch 3 Filialen: Krahnstraße, Johannisstraße und Möserstraße.;)

whz 06.05.2014 08:36

Zitat:

Zitat von noels (Beitrag 1579503)
...Es gibt also kein Recht, einen Artikel zu einem ausgelobten Preis zu erwerben. Der Händler beschreibt, oder zeigt einen Artikel und zeichnet ihn mit einem Preis aus. Das ist rechtlich nicht relevant. .....VG
Heiko

Hier ist die Rechtslage in Österreich seit einigen Jahren differenzierter. Gem § 15 Preisauszeichnungsgesetz begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung der u.a. einen höheren als den ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen läßt...und ist hiefür mit Geldstrafe bis 1 450 Euro zu bestrafen. Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als den im Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen läßt.

Nachzulesen hier:

http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...100&Suchworte=

Eine solche Straftat wird über die Bezirksverwaltungsbehörden geandet, also Magistrat einer Stadt oder Bezirkshauptmannschaft.

Ich denke mir, in Deutschland wird es eine ähnliche Rechtsvorschrift geben.


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