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Tschuldigung - das war nicht böse gemeint. Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden. Genauso kann man das eigene Knöllchen veröffentlichen - aber warum sollte man, ist ja peinlich genug. Solange das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" , d.h. das Recht über die Veröffentlichung personenbezogener Daten, nicht verletzt wird, kann veröffentlicht werden. Mancher Verwaltungsakt muss sogar veröffentlicht werden.
Gruß Reiner |
Zitat:
Und was mach ich, wenn der erst nach Tagen wieder auftaucht? Ich hatte letztens nämlich auch mal einem Abschleppvorgang beigewohnt, da mir aber ein wenig die Zeit fehlte, hatte ich (glücklicherweise?) auf ein Foto verzichtet. |
Hi Jörg, Du hast völlig Recht. Wenn das Auto, weil es z.B sehr auffällig ist und dem Halter problemlos zugeordnet werden kann, oder aber das Nummerschild deutlich lesbar ist, brauchst Du auch seine Zustimmung. Deshalb sind in derartigen Fällen in den Zeitungen die Nummernschilder der PKWs geschwärzt. Manchmal aber auch nicht - dann hat der Redakteur dieses übersehen.
Gruß Reiner |
Ich glaube, ich muss dumm sterben .... gibt es nun ein Foto, oder wie :?: ;)
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@Opti
Nein, gibt kein Foto ;) @Jadies Kein Problem. Zitat:
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Zitat:
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Ts, ts, ts...das ist doch illegal.
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Zitat:
Spielt aber nur eine Rolle, wenn man sich erwischen lässt :cool: ;) |
@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen. Nur darf man halt nicht alles fotografieren. vg |
Zitat:
zB. dürfte ich zwar ein Haus Kunstwerk bzw eine Industrieanlage vom ersten oder zweiten Stock eines Hauses fotografieren jedoch nicht veröffentlichen, dafür braüchte ich dann die Einwilligung des Künstlers oder Eigentümers. |
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