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Jadies 13.06.2005 14:43

Tschuldigung - das war nicht böse gemeint. Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden. Genauso kann man das eigene Knöllchen veröffentlichen - aber warum sollte man, ist ja peinlich genug. Solange das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" , d.h. das Recht über die Veröffentlichung personenbezogener Daten, nicht verletzt wird, kann veröffentlicht werden. Mancher Verwaltungsakt muss sogar veröffentlicht werden.
Gruß Reiner

BadMan 13.06.2005 15:05

Zitat:

Zitat von Jadies
Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden.

Aber muss ich dann nicht auch die Erlaubnis des Opfers, in diesem Falle also des Fahrzeughalters, einholen? Zumindest, wenn das Auto oder auch nur Teile davon erkennbar sind?
Und was mach ich, wenn der erst nach Tagen wieder auftaucht?

Ich hatte letztens nämlich auch mal einem Abschleppvorgang beigewohnt, da mir aber ein wenig die Zeit fehlte, hatte ich (glücklicherweise?) auf ein Foto verzichtet.

Jadies 13.06.2005 15:31

Hi Jörg, Du hast völlig Recht. Wenn das Auto, weil es z.B sehr auffällig ist und dem Halter problemlos zugeordnet werden kann, oder aber das Nummerschild deutlich lesbar ist, brauchst Du auch seine Zustimmung. Deshalb sind in derartigen Fällen in den Zeitungen die Nummernschilder der PKWs geschwärzt. Manchmal aber auch nicht - dann hat der Redakteur dieses übersehen.
Gruß Reiner

Opti 13.06.2005 15:38

Ich glaube, ich muss dumm sterben .... gibt es nun ein Foto, oder wie :?: ;)

Dimagier_Horst 13.06.2005 16:41

@Opti
Nein, gibt kein Foto ;)

@Jadies
Kein Problem.
Zitat:

wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht
Das scheint sich jetzt zumindest lokal geändert zu haben, so habe ich zumindest das Gespräch aufgefasst. Die Beamten müssen Fotografen ansprechen und fordern sie, sofern keine Genehmigung vorliegt und die Bilder gewerblich oder für Pressezwecke verwandt werden, auf, die Bilder zu löschen.

newdimage 13.06.2005 17:22

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Die Beamten müssen Fotografen ansprechen und fordern sie, sofern keine Genehmigung vorliegt und die Bilder gewerblich oder für Pressezwecke verwandt werden, auf, die Bilder zu löschen.

Dafür gibts ja Rettungstools :cool:

Dimagier_Horst 13.06.2005 17:58

Ts, ts, ts...das ist doch illegal.

Jornada 14.06.2005 18:04

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Ts, ts, ts...das ist doch illegal.

Stimmt :shock:
Spielt aber nur eine Rolle, wenn man sich erwischen lässt :cool: ;)

hk 14.06.2005 19:23

@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen.
Nur darf man halt nicht alles fotografieren.

vg

DigiAchim 14.06.2005 21:34

Zitat:

Zitat von hk
@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen.
Nur darf man halt nicht alles fotografieren.
vg

so einfach würde ich das nicht sehen
zB. dürfte ich zwar ein Haus Kunstwerk bzw eine Industrieanlage vom
ersten oder zweiten Stock eines Hauses fotografieren jedoch nicht
veröffentlichen, dafür braüchte ich dann die Einwilligung des Künstlers oder Eigentümers.


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