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hier findest Du auch viele Antworten auf diese Versicherungsfragen:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=863490 suche einfach den User papagei2000 |
Zitat:
Also dieses Mail Zitat stammt nicht aus unserem Hause. Wir haben kein Limit in PKW´s, nur eine erhöhte Selbstbeteiligung während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) von 20%. Bei uns sind die Sachen sogar in einsehbaren Innenräumen von Fahrzeugen versichert, müssen nur abgedeckt sein. Bei weiteren Fragen zu unseren Bedingungen stehe ich euch hier auch gern zur Verfügung. Gruß Sven Pöpping |
Da würde mich speziell die Aufbewahrung in einem Wohnwagen interessieren.
Natürlich verschlossen und nicht einsehbar. Und z.b. in einem Krankenhaus in einem eigenen verschlossenem Fach im Patientenzimmer... |
Zitat:
Wenn ich aber 0 % Selbstbeteiligung habe, was ist dann? |
Zitat:
in Wohnwagen gilt der gleiche Versicherungsschutz wie in PKW´s. In Krankenzimmern besteht Versicherungsschutz wenn es sich um abschließbare und abgeschlossene Einzelzimmer handelt. Ein Einfache abschließbarer Spint reicht leider nicht aus. Zitat:
wäre schön wenn Du das kurz in dem entsprechenden Post ändern würdest, sonst kommen hier alle durcheinander :-) Die Nacht-SB in unbewachten Fahrzeugen ist unabhängig von der gewählten SB. Damit sollen die Kunden angehalten werden die Ausrüstung nach Möglichkeit Nachts nicht im Auto zu lassen. Gruß Sven |
Sorry nochmals.
wurde direkt geändert. Also seit ihr als Versicherer wieder Interessant für mich. Muss glaub mal bei Euch anrufen, wegen Objektiven wie Minoltas wo es nicht mehr gibt. |
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Gruß Sven |
Ich schreib einfach ne Mail.
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