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nur das keine Missverständnisse aufkommen: Die Steuererklärung wird regelmäßig beim Finanzamt eingereicht und außerdem wird die Gemeinnützigkeit überprüft. Bisher gab es da auch keine Beanstandungen. |
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Das, was der Trägerverein des Forums zu tun und zu lassen hat, lassen wir uns von den Usern nicht vorschreiben und die brauchen sich über unsere internen Angelegenheiten auch nicht den Kopf zerbrechen. |
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Bitte das Folgende nicht als Belehrung von Euch missverstehen, es geht darum dass offensichtlich einige User und meines Erachtens auch das LG Hamburg (oder es ist Absicht) nicht verstehen, wie komplex die Materie ist und wie weitreichend deren Sichtweise ist. Ein gemeinnütziger Verein hat ob er es will oder nicht potentiell 4 Tätigkeitsbereiche 1. der ideelle Bereich (den gibt es immer) 2. die Vermögenverwaltung 3. die Zweckbetriebe 4. die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Eine typische Aktivitäten des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Werbung ist die Bannerwerbung. Wenn man das in Eigenregie macht (also Verträge zwischen Verein und Werbetreibenden schließt) hat man eine wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet, der grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig ist. Dass er wegen Freigrenzen keine Gewerbesteuer zahlen muss ist dabei für die Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt unerheblich. D.h. ein Forum als gemeinnütziger Verein zu betreiben hilft für sich genommen gegen die Rechtsprechung des LG Hamburg auf keinen Fall. Entweder man verzichtet auf direkte Werbeinnahmen (auch aus Google Adclick etc.) oder man muss mehr Klimmzüge machen. Als Mindestanforderung wäre die Werbevermarktung einer "Agentur" zu übertragen, die die Verträge mit den Werbetreibenden schließt. Die indirekten Werbeeinahmen von der Agentur an den Verein zählen dann dort steuerlich als Einkünfte aus Vermögensverwaltung. Ob das das LG Hamburg in dem Zusammenhang seiner Rechtsprechung auch so beurteilen würde vermag ich nicht zu sagen. Ich kann und darf nur Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Selbst ein "privater" Betreiber eines Blogs der sich über Clicks nur einen Teil seiner Kosten des Blogs erwirtschaftet wäre in Gefahr, den das LG Hamburg davon überzeugen ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt zu haben. Gruß Hans P.S. Wir sollte das Thema jetzt wieder allgemeiner diskutieren, der Sachverhalt des Urteils ist übrigens wenn ich es richtig deute nicht zu einer Grundsatzklärung beiträgt, es war nur eine einstweilige Verfügung und de Link wurde entfernt. Ein klärendes Grundsatzverfahren wird es nach Stand der Dinge nicht geben. |
Hi Hans,
danke für die Ausführungen, aber so ganz ohne "Wissen" sind wir nicht. |
Bei dieser "Entscheidung" handelt es sich nur um einen Beschluß im Wege der einstweiligen Verfügung (eV).
Mal wieder schafft es die Presse reißerisch und aufbauschend alles darzustellen. Dieser eV-Beschluß sagt noch überhaupt nichts aus. Er wurde "schnell" gemacht und erlassen. Viel wichtiger ist hier das Nachverfahren, also wenn es zu einem Urteil kommt. Nur das Urteil kann von der nächst höheren Instanz "kassiert" werden. Hoffentlich ist der Antragsgegner so schlau und legt gegen diesen Beschluss Beschwerde ein! Also Leute, Gemüter wieder abregen und auf eine wirkliche Entscheidung warten. :top: |
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Hallo Rico,
die Beklagten haben den Link entfernt und mussten die Kosten tragen: sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, weil es für sie "billigste" Lösung war. Das ändert nichts daran, dass in solchen Verfahren nur sehr oberflächlich geprüft wird. Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären. Hans |
Jetzt wieder mit Klick ;-)
"Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe." :D |
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Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen. ;) |
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