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Ein Vergleich zu anderen Vergehen halte ich für unangebracht. Für mich zählt alleine dieser Fall und ja, ich bin nicht dabei gewesen. Aber das es sich hier um reine Raserei ohne Rücksicht auf die Umwelt handelt, ist, glaube ich, unstrittig. Der Fahrer hat Schäden für seine Umwelt billigend in Kauf genommen und für mich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt. Und ja, eine Gefängnisstrafe macht das junge Opfer nicht wieder lebendig. Aber eine derart milde Starfe ist weder für die Angehörigen, denen, unbekannterweise, mein vollstes Mitgefühl gilt, nachvollziehbar noch ist sie das richtige Signal für aktuelle und zukünftige Raser im Straßenverkehr. Ich habe die "Randargumentation" noch nie verstanden: Da bekommt man mildernde Umstände, wenn man nur ordenlich betrunken war (Solche Urteile hat es zu mindestens früher recht häufig gegeben) und hier ist die NICHT-Verabredung zum Rennen Begründung für das milde Urteil? Der Fahrer ist grob fahrlässig vorsätzlich zu schnell gefahren und hat in Folge dessen eine junge, unbeteiligte Frau ums Leben gebracht - Was spielt es da für eine Rolle, ob sie sich zum Rennen verabredet hatten oder nicht? So sehr ich versuche, für so manches milde Urteil, welches in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Verständnis aufzubringen (schon alleine deshalb, weil man eben weder dabei gewesen ist, noch die Tatbeteiligten persönlich kennt), bin ich hier definitiv an meine Verständnisgrenzen gestoßen. Das Urteil wird ja sicher noch nicht rechtskräftig sein. Ich bin Gott sei dank, sehr unerfahren in juristischen Dingen: Könnte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen und in der nächsten Instanz eine hörere Strafe errreichen? Falls das nicht möglich ist, hoffe ich, dass es noch irgendeine Chance zu einem neuen Verfahren gibt. Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar. Niedergeschlagend grüßend Ralf |
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Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland. Ein Unterschied existiert allerdings: ist Alkohol (oder Drogen) im Spiel, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern erhöht die Strafe. |
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Auch, obman eine anderer Interpretation und Sichtweise und Meinung als Bullshit bezeichnen muss. Ich brauche so etwas nicht, um meine Meinung zu äußern. :( |
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Viele Grüße |
gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
LG uomo |
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@dey:
Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir bitte, wie vergleichbare Strafen auf der einen Seite des Atlantik angemessen sein sollen, auf der anderen Seite aber einem "Racherechtsystem" entspringen sollen. Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein. Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort. Wir haben ein anderes Rechtsystem. Straftaten und Vergehen werden, im Gegensatz zu hier, nicht gegeneinander abgewogen, sondern kumuliert. Begehe ich einen Unfall, weil ich betrunken war, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern wirkt verschärfend. Und zwar völlig zu Recht. Mit Rache hat das nichts zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand. |
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So ist nunmal die Gesetzeslage. Zitat:
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[QUOTE=uomo;1811039]gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis?[QUOTE] 1. Führerscheinprüfung 2. bei entsprechendem Vorfall MPU. Zitat:
Den Vergleich zu einem anderen System schenke ich mir ob meiner Ahnungslosigkeit. Zitat:
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Ich bin sicher, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird.
Alle Einwände gegen dieses Urteil werden wohl auch von seitens des Klägers und der Nebenkäger diskutiert. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Eine Strafe soll nicht Rache oder Vergeltung sein, sondern regelkonformes Verhalten fördern und durchsetzen. Das Urteil dient diesem Ziel nicht in ausreichendem Maß, deshalb wird es mit großer Sicherheit eine Berufung geben. Matthias |
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