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Ellersiek 15.04.2016 09:22

Zitat:

Zitat von a1000 (Beitrag 1810978)
...Die Raser sind Ersttäter...

Aber eine auffällige Liste an Verkehrsdelikten hatten sie schon, oder (rote Ampel, 160 bei 100, ...)? (Ja, ich weiß: juristisch gesehen sind sie noch nicht verurteilt und somit Ersttäter).

Zitat:

Zitat von wwjdo? (Beitrag 1810865)
Wenn "unsere" Gesetze so etwas ...nicht [entsprechend] ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

:top::top::top:

Ein Vergleich zu anderen Vergehen halte ich für unangebracht. Für mich zählt alleine dieser Fall und ja, ich bin nicht dabei gewesen. Aber das es sich hier um reine Raserei ohne Rücksicht auf die Umwelt handelt, ist, glaube ich, unstrittig. Der Fahrer hat Schäden für seine Umwelt billigend in Kauf genommen und für mich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt.

Und ja, eine Gefängnisstrafe macht das junge Opfer nicht wieder lebendig. Aber eine derart milde Starfe ist weder für die Angehörigen, denen, unbekannterweise, mein vollstes Mitgefühl gilt, nachvollziehbar noch ist sie das richtige Signal für aktuelle und zukünftige Raser im Straßenverkehr.

Ich habe die "Randargumentation" noch nie verstanden: Da bekommt man mildernde Umstände, wenn man nur ordenlich betrunken war (Solche Urteile hat es zu mindestens früher recht häufig gegeben) und hier ist die NICHT-Verabredung zum Rennen Begründung für das milde Urteil? Der Fahrer ist grob fahrlässig vorsätzlich zu schnell gefahren und hat in Folge dessen eine junge, unbeteiligte Frau ums Leben gebracht - Was spielt es da für eine Rolle, ob sie sich zum Rennen verabredet hatten oder nicht?

So sehr ich versuche, für so manches milde Urteil, welches in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Verständnis aufzubringen (schon alleine deshalb, weil man eben weder dabei gewesen ist, noch die Tatbeteiligten persönlich kennt), bin ich hier definitiv an meine Verständnisgrenzen gestoßen.

Das Urteil wird ja sicher noch nicht rechtskräftig sein. Ich bin Gott sei dank, sehr unerfahren in juristischen Dingen: Könnte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen und in der nächsten Instanz eine hörere Strafe errreichen? Falls das nicht möglich ist, hoffe ich, dass es noch irgendeine Chance zu einem neuen Verfahren gibt.

Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar.

Niedergeschlagend grüßend
Ralf

cbv 15.04.2016 10:01

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1810990)
Racherechtssystem a 'la Amerika aufzubauen.

Sorry, aber das ist bullshit. Wie bereits erwähnt, liegen die Strafen bei Unfällen in den USA (und dort den jeweiligen Bundesstaaten) zwischen $1,000 und 30 Jahren Haft, abhängig davon, ob es sich um einen "normalen" Unfall mit Todesfolge handelt (zB missachtete Vorfahrt) oder ob man zB unter Einfluß von Drogen oder Alkohol stand, ob man bereits vorbestraft ist, ob Absicht im Spiel war, etc.
Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland.

Ein Unterschied existiert allerdings: ist Alkohol (oder Drogen) im Spiel, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern erhöht die Strafe.

dey 15.04.2016 10:05

Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1811018)
Sorry, aber das ist bullshit. Wie bereits erwähnt, liegen die Strafen bei Unfällen in den USA (und dort den jeweiligen Bundesstaaten) zwischen $1,000 und 30 Jahren Haft, abhängig davon, ob es sich um einen "normalen" Unfall mit Todeafolge handelt (zB missachtete Vorfahrt) oder ob man zB unter Einfluß von Drogen oder Alkohol stand, ob man bereits vorbestraft ist, ob Absicht im Spiel war, etc.
Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland.

Ansichtssache!
Auch, obman eine anderer Interpretation und Sichtweise und Meinung als Bullshit bezeichnen muss. Ich brauche so etwas nicht, um meine Meinung zu äußern. :(

a1000 15.04.2016 10:26

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1810990)
Ich denke, dass man sich grundsätzlich mit juristischen Vergleichen jeglicher Art zurückhalten sollte.

Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch nicht vergleichen, nur geantwortet.

Viele Grüße

uomo 15.04.2016 10:30

gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.

LG uomo

Harry Hirsch 15.04.2016 10:41

§2 StVG

cbv 15.04.2016 10:41

@dey:
Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir bitte, wie vergleichbare Strafen auf der einen Seite des Atlantik angemessen sein sollen, auf der anderen Seite aber einem "Racherechtsystem" entspringen sollen.

Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein.
Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort.

Wir haben ein anderes Rechtsystem. Straftaten und Vergehen werden, im Gegensatz zu hier, nicht gegeneinander abgewogen, sondern kumuliert. Begehe ich einen Unfall, weil ich betrunken war, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern wirkt verschärfend. Und zwar völlig zu Recht. Mit Rache hat das nichts zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand.

cbv 15.04.2016 11:01

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1811006)
Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar.

Fahrlässige Tötung, wie im vorliegenden Fall, wird in Deutschland mit maximal fünf Jahren Haft geahndet. Da in das Urteil auch das soziale Umfeld mit einbezogen wird, kann das Strafmass geringer ausfallen und sogar zur Bewährung ausgesetzt werden. So wie hier geschehen.
So ist nunmal die Gesetzeslage.

Zitat:

Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
Sie bekommen den Führerschein frühestens nach drei Jahren wieder. Sehr wahrscheinlich erst nach einer MPU, und die müssen sie dann erst einmal bestehen...

dey 15.04.2016 11:09

Zitat:

Zitat von a1000 (Beitrag 1811037)
Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch nicht vergleichen, nur geantwortet.

Ich habe deinen Kontext nur weiter geführt und dich damit gar nicht gemeint. Ich hatte schon geahnt, dass ich das Original hätte zitieren müssen.

[QUOTE=uomo;1811039]gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis?[QUOTE]
1. Führerscheinprüfung
2. bei entsprechendem Vorfall MPU.
Zitat:

Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
Derartige Strafen gibt es bei uns nicht. Resozialisierung ist (wohl) das oberste Ziel.
Den Vergleich zu einem anderen System schenke ich mir ob meiner Ahnungslosigkeit.
Zitat:

Zitat von cbv (Beitrag 1811044)
Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein.
Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort.

Es ginge ja offensichtlich auch bei dir anders. Schade und ciao!

fallobst 15.04.2016 11:18

Ich bin sicher, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird.
Alle Einwände gegen dieses Urteil werden wohl auch von seitens des Klägers und der Nebenkäger diskutiert.
Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Eine Strafe soll nicht Rache oder Vergeltung sein, sondern regelkonformes Verhalten fördern und durchsetzen. Das Urteil dient diesem Ziel nicht in ausreichendem Maß, deshalb wird es mit großer Sicherheit eine Berufung geben.

Matthias


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