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Ellersiek 09.12.2015 13:12

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1768417)
...wenn ich mich nicht ganz irre, kennen wir in D vier verschiedene Verkehrsschilder für die Deklaration von Radwegen:...

Oder gar 5? Auf den Weg gemaltes blaues "Schild" mit weißem Fahrrad gilt auch als Radweg.

Gruß
Ralf

Dat Ei 09.12.2015 13:15

Hey Ralf,

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1768430)
Oder gar 5? Auf den Weg gemaltes blaues "Schild" mit weißem Fahrrad gilt auch als Radweg.

das dürfte das gleiche wie mein Erstgenanntes sein.


Dat Ei

eac 09.12.2015 13:18

Ach übrigens: Wenn ein Radweg da ist, haben Fahradfahrer den zu benutzen.

Und die angebliche Ausnahme für Fahrzeuge, die keine Fahrräder sind, weil ihnen die nötigen Schutzbleche, Beleuchtungseinrichtungen und ähnliches fehlen, gibt es gar nicht. Die dürfen nämlich überhaupt nicht gefahren werden - weder auf der Straße noch auf dem Radweg.

Hopser 09.12.2015 13:21

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1768432)
Ach übrigens: Wenn ein Radweg da ist, haben Fahradfahrer den zu benutzen.

Eine Regelung, die ich begrüßen würde, die aber leider falsch ist. Eine Benutzungspflicht gilt nur für gekennzeichnete Radwege. Es gehen immer mehr Gemeinden und Kommunen von dieser Beschilderung weg, um einen Radverkehr auch auf der Fahrbahn zuzulassen.

Gruß
Harald

Dat Ei 09.12.2015 13:32

Moin Stefan,

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1768432)
Ach übrigens: Wenn ein Radweg da ist, haben Fahradfahrer den zu benutzen.

das stimmt in der Allgemein- und Bestimmheit nicht. Es gibt Radwege ohne Benutzungspflicht. Und selbst die Benutzungspflicht kann durch äußere Umstände aufgehoben sein.


Dat Ei

Ellersiek 09.12.2015 13:36

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1768431)
...das dürfte das gleiche wie mein Erstgenanntes sein...

Ganz so klar ist das leider nicht. Ist ein auf die Strasse gemaltes Schild genauso gültig wie ein echtes Schild?

Wir hatten hier bei uns einige Stellen, an denen auf dem Seitenstreifen das Schild 237 gemalt war und irgendwo lass ich auch, dass in diesem Situationen die Radwegnutzungspflicht gilt.

Seit kurzem sind sie wieder weg, so das ich jetzt wieder, ohne Zweifel haben zu müssen, die Strasse nutzen kann. Der Pseudoradweg hat an der Ampel nämlich den Nachteil, dass man als Radfahrer mindestens einmal rot hat (es gibt dort eine eigene Rechtsabbiegerspur), wenn es blöd läuft sogar zweimal. Fahre ich auf der Strasse, bin ich in der grünen Welle und komme in der Regel ohne rot über die Kreuzung.

Gruß
Ralf

Dat Ei 09.12.2015 13:41

Moin Ralf,

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1768444)
Ganz so klar ist das leider nicht. Ist ein auf die Strasse gemaltes Schild genauso gültig wie ein echtes Schild?

ich würde davon ausgehen, bin da allerdings keine (juristischer) Experte.

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1768444)
Wir hatten hier bei uns einige Stellen, an denen auf dem Seitenstreifen das Schild 237 gemalt war und irgendwo lass ich auch, dass in diesem Situationen die Radwegnutzungspflicht gilt.

Die blauen Verkehrszeichen - um mal einen anderen Begriff als Schild zu wählen - mit Fahrrad gehen mit einer Radwegnutzungspflicht einher, die allerdings auch ihre Grenzen kennt (Benutzbarkeit / Zumutbarkeit).


Dat Ei

Ellersiek 09.12.2015 13:55

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1768447)
...Zumutbarkeit...

Und die hört bei mir auf, wenn ich an Ampeln durch zusätzliche oder unnötige Rotphasen zum Anhalten gegängelt werde.

Klassiker sind normale Ampelkreuzungen, bei denen der Radfahrer an das Lichtzeichen für den Fußgänger gebunden ist und der Fußgänger erst die Taste drücken muss, um grün zu bekommen.

Fahre ich parallel zu den Autos auf dem Radweg und will an solch einer Kreuzung gerade ausfahren, so muss ich, obwohl die Autos grün haben, anhalten und den Drücker betätigen. Da im laufenden Verkehr nun nicht für den Fußgänger auf grün geschaltet wird, muss ich erst noch die Grünphase des Querverkehrs abwarten und bekomme in der nächsten Grünphase auch grün für den Radweg.

Warum haben solche Kreuzungen eine Drückersteuerung? Ich kann es nicht nachvollziehen (da es für den Ampelbau ja auch noch einen zusätzlichen Aufwand bedeutet) und fahre an solchen Kreuzungen entweder vorher schon andere Wege oder, falls das nicht möglich ist, rechtzeitig auf die Strasse. Sorry liebe Autofahrer: Aber ich muss euren Dreck schon ertragen, da stelle ich mich nicht unnötig lange in euren Qualm.

Gruß
Ralf

Dat Ei 09.12.2015 14:01

Hey Ralf,

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1768454)
Und die hört bei mir auf, wenn ich an Ampeln durch zusätzliche oder unnötige Rotphasen zum Anhalten gegängelt werde.

wunder Dich bitte nicht, wenn Du dann Tickets bekommst, denn der Gesetzgeber und seine "Vollstrecker" sehen das wohl ein wenig anders.

Übrigens bauen einige Kommunen die Radwege mit den blauen Schildern wieder zurück, weil sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Die Erfüllung der Kriterien wäre ihnen dann zu teuer.


Dat Ei

der_knipser 09.12.2015 14:04

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1768444)
... Ist ein auf die Strasse gemaltes Schild genauso gültig wie ein echtes Schild?

In der Fahrschule (1980!) haben wir gelernt, dass aufgemalte Schilder nur gelten, wenn sie als Wiederholung eines richtigen Schildes dort sind. Begründung: Die aufgemalten Verkehrszeichen können zugeparkt, eingeschneit oder abgenutzt werden, was bei aufgestellten Schildern kaum der Fall ist.
Ich habe mich mal erfolgreich gegen ein Parkknöllchen wehren können, weil es dort kein ordentliches Schild gab, und der aufgemalte Rollstuhl so abgenutzt war, dass er kaum noch zu erkennen war.
Wenige Wochen später wurde ein Schild aufgestellt.


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