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muss die seriennummer auf der rechnung gedruckt sein, oder bekommt man sein geld von Konica Minolta auch, wenn sie händisch darauf vermerkt wurde???
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Die Seriennummer ist stets auf der beiliegenden original Minolta-Garantiekarte angegeben.
Ich habe Minolta meine Unterlagen vor zwei Wochen zugeschickt, aber leider erfolgte bisher weder eine Reaktion, noch die Überweisung auf mein Konto. Übrigens könnte ich bei der Bemerkung "Händler macht bei der Auktion nicht mit" die Wände hochkriechen. Selbstverständlich MUSS jeder deutsche Händler mitmachen, denn er ist ja rechtlich gesehen verpflichtet, die Garantiekarte auszufüllen. Ich denke auch, Minolta geht es hauptsächlich darum, die Seriennummer und den Kaufbeleg zu sehen. |
dass die nummer auf der garantiekarte steht, ist schon klar. da sollte auch dann der stempel des fotogeschäftes drin sein.
aber es geht mir darum: muss auch am beleg oder der rechnung, die man kopiemäßig mitschickt, die seriennummer draufstehen? händisch? |
Laut Hotline muss die Nummer auf die Rechnung gedruckt sein. Händischer Nachtrag mit Stempel dazu zählt nicht. Der Stempel in der Garantiekarte ist dagegen weniger wichtig.
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Zitat:
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hallo nachtmensch
könntest du eventuell so nett sein einen hinweis zu geben, wo die hotline-nummer zu finden ist? edit: danke, hat sich erledigt. habs schon gefunden. |
Hallo Horst,
ich sehe es so: Rechtlich liegt die Gewährung bzw. Bestätigung einer Garantiefrist erst vor, wenn der Verkäufer dem Kunden unter Angabe des Datums und der Seriennummer den Kauf des Produkts auf der entsprechenden Garantiekarte bescheinigt. Kein korrekt ausgefüllter Garantieschein = keine Garantie! Warum sonst wohl findet man den entsprechenden Hinweis, dass diese Angaben unbedingt gemacht werden müssen, auf fast jeder Garantiekarte aufgedruckt? Ich weiß auch nicht, warum private eBay-Verkäufer für Uralt-Gebrauchtgeräte immer gerne mit dem Hinweis "inklusive nichtausgefüllter Garantiekarte" werben. Als wenn sie damit suggerieren wollten, dass man mit ein bißchen Überredungskraft für eine 1980 gekaufte Kamera unter Vorlage dieser nicht ausgefüllten Karte dann noch Garantieanspruch hat ...... Ich mag mich ja täuschen: Aber ich kann mir keinen Händler vorstellen, der sich weigern würde, die Garantiekarte für ein bei ihm gekauftes Produkt auszufüllen, auch nachträglich. Spätestens bei der Nennung des Zauberwortes "Rechtsanwalt" würde er sicherlich sehr schnell zum Firmenstempel greifen :D :D :D |
Moin,
also ich habe meine Kamera bei einem Fachhändler gekauft. Die Nummer der Kamera war in der Garantiekarte eingedruckt - ohne jeglichen Hinweis - einfach so. Ein gedrucktes Handbuch war auch dabei - ohne jeglichen Hinweis - einfach so. :cool: Hier wird doch jetzt nur versucht, die Kamera so billig wie möglich zu bekommen, ohne die geringsten Abstriche zu machen. Das klappt halt nicht immer. ;) Was ich nicht verstehe: Wenn ich eine solche Kamera kaufen will und es dann ein einem Hunderter scheitert, dann lasse ich es eben, weil ich mir die entsprechenden Optiken, Blitzgeräte etc. sowieso nicht mehr leisten kann und ich keine adäquaten Ergebnisse erziele. :roll: Klingt zwar jetzt ein bisschen arrogant, ist aber absolut nicht so gemeint. Es musste nur mal raus! ;) |
Zitat:
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es sind ja nun schon ein paar D7D´s zur "Kur" gewesen,
hatten die alle die Serien Nr. auf der Rechnung eingedruckt? Sonst müssten die alle ihre Kur bezahlen. Wenn ich zu unserem Fotohändler im Ort gehen , und eine D7D kaufen würde, könnte er keine Nummer eindrucken weil es mit seiner Kasse technisch nicht geht. So wie das jetzt dargestellt wird muss der Fotoladen auch eine Kasse haben die diese zusätzlichen Eingaben möglich machen, sonst hat man die A...karte. |
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