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dey 12.01.2015 09:35

Zitat:

Zitat von wus (Beitrag 1664768)
Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.

Und genau das ist der Grund, waum es möglicherweise dem Verkäufer gar nicht bewusst war.
Wir gesagt, mir ist es ja ähnlich gegangen.

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664795)
Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.

Bei mir war es ja Verleihe. Und ich kann mir nicht mal sicher sein, dass ich es einwandfrei übergeben habe.

Sollte in meinem Falle die Versicherung nicht zahlen, werde ich auch mit meiner non-MF-Version des 16105 leben.

malo 12.01.2015 09:57

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.

das wird ja immer wieder behauptet :mad:
Ich z.B. hatte bisher mehr Probleme mit Forumskäufen als bei eBay...

mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert

rainerte 12.01.2015 10:05

Zitat:

Zitat von malo (Beitrag 1664848)
mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert

Da drücke ich dir die Däumchen, dass der AF weiterhin funktioniert.

Bei meinem ersten 16-80 war der MF so schwergängig, dass er praktisch unbrauchbar war - und ich dachte auch: egal, das stelle ich eh nie manuell scharf. Leider blockierte nach einigen Jahren auch der AF. Die Reparatur hätte knapp 500 Euro gekostet ...

jhagman 12.01.2015 10:09

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.


Leider auch schon hier mit einem Forum-Kauf auf die Schnauze gefallen. Ich gehe aber davon aus das bei den meisten Anbietern die schon länger dabei und auch sonst aktiv sind, hier keine Probleme entstehen würden

Fotorrhoe 12.01.2015 11:52

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1664787)
Hallo!

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. ...

Das ist genau der Punkt. Diese Haftung lässt sich auch durch den Ausschluss einer Garantie (XXX Fehler entsorgt XXX) nicht ausschließen.
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern.

Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen.

Fotorrhoe

Dimagier_Horst 12.01.2015 12:28

Zitat:

Zitat von Fotorrhoe (Beitrag 1664870)
(betrifft nur Schäden, die nach dem Kauf auftreten).

Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.

- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren.

- die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Mario190 12.01.2015 12:44

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664879)
Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Nicht direkt. Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was. Danach muss der Käufer versuchen zu beweisen, dass der Mangel bereits vorher vorhanden war.

Dimagier_Horst 12.01.2015 13:06

Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Siegrid 12.01.2015 13:42

Hallo!

Gerade eine Mail von Schumann erhalten, eine Reparatur des mittlerweile bekannten Fehlers bei dieser Linse kostet 420,--, da viel auszutauschen ist.

Ich hoffe auf ein Einlenken des Verkäufers und dass der AF-Betrieb nicht auch noch seinen Geist aufgeben wird.

Mario190 12.01.2015 16:58

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664887)
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Mir schien der letzte Satz etwas unglücklich gewählt. Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"
Aber kann auch gut sein, dass ich das im ersten Moment etwas falsch interpretiert habe.


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