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jottlieb 09.02.2005 14:17

Zitat:

Zitat von Kerstin
Tja, ich habe natürlich KEIN Impressum auf meiner Seite, da sie keinerlei gewerbliche Zwecke verfolgt. Und ich das somit - soweit ich mich erkundigt habe - auch nicht muss.

Das macht nach meinem Kenntnisstand keinen Unterschied. Ob privat oder gewerblich - ein Impressum muss vorhanden sein.
Und glaubt mir, so schlimm ist das nicht. Ich hatte auf meiner Seite, die mehr als 100.000 Besucher hatte (Fansite einer Musikern) natürlich auch ein Impressum. Und nie kam Werbepost, die darauf zurückzuführen wäre oder persönlicher Besuch. Auch auf der Telefonnummer, wurde ich nur einmal angerufen, was aber einen seriösen Hintergrund hatte.

Kerstin 09.02.2005 14:51

Die Veröffentlichung eines Impressums ist bei privaten Homepages nicht vorgeschrieben und geschieht daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Das ist mein Kenntnisstand der schon etwas älter ist, an dem sich aber afaik nichts geändert hat.

Aus den gleichen Gründen habe ich auch meine Rufnummern in keinem öffentlichen Verzeichnis speichern lassen!

Crimson 09.02.2005 15:18

Entscheidend ist das Wort geschäftsmäßig, siehe auch hier. Ich würde es unabhängig davon nicht freiwillig angeben.

GooSe 09.02.2005 15:23

Nagut, dann werd ich da halt nur meine E-mail hinterlegen.
Haftungsauschluß bringt mir rein gar nichts ?? Auch wenn ich nur sicher gehen will das ich nicht dafür veantwortlich bin das sich Leute unter 18 vll einen Akt oder so ansehen ?? Und was ist mit dem inhalt des Gästebuchs und der von Usern hochgeladenen Bildern ??

Will nur auf Nummer sicher gehen, soweit wie möglich :-)

THX

Crimson 09.02.2005 15:30

Zitat:

Zitat von GooSe
Und was ist mit dem inhalt des Gästebuchs und der von Usern hochgeladenen Bildern ??

So was würde ich auf meinen privaten Seiten grundsätzlich nicht tun.

Thrunter 09.02.2005 17:16

wer sich das TDG mal selbst im Wortlaut, ohne dass ein Website-Betreiber was hineininterpretiert, nachlesen will, wird hier fündig.

Interessant für die Impressumspflicht ist §6 - welcher wie folgt beginnt:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:", was, meiner Meinung nach, keine Impressumspflicht für rein private, nicht geschäftsorientierte Webseiten enthält. Wobei ich mal befürchte, dass es ab dann eine "geschäftsmäßige" Seite wird, wenn man z.B. die Möglichkeit der Bestellung von Abzügen seiner Bilder anbietet, oder, im weitesten Sinne, wenn man auf seiner Seite Werbung einblendet, wodurch ja für gewöhnlich Geld verdient wird.

@GooSe: wenn Deine Akte quasi in die Kathegorie "Playboy" (o.ä.) fallen, also keine pornographischen Elemente oder ähnliches beinhalten, bzw. noch in die "FSK 16"-Kathegorie fielen, dürfte es eigentlich keine Probleme bereiten. Wenn sie darüber hinausgehen, bist Du, als Betreiber Deiner Webseite, allerdings dafür verantwortlich die Jugend vor diesen Bildern zu schützen, d.h. eine effektive, offiziell anerkannte Zugangsprüfung für diesen Bereich Deiner HP zu schalten. Eine Abfrage, ob der Benutzer 18 ist oder nicht - nach dem Motto "Eintreten oder Verlassen" mit einem Link auf die Seite und einem, der nach Google oder was-auch-immer führt, reicht in diesem Falle de facto nicht aus.

Gruß,

Andy

(alle Angaben sind übrigens ohne Gewähr und entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und meinem eingeschränkten Kenntnisstand in dieser Sache ;) )

Dimagier_Horst 09.02.2005 17:25

Zitat:

Zitat von GooSe
Haftungsauschluß bringt mir rein gar nichts ??

Doch, einen erheblichen Nachteil: Mit einem Haftungsausschluss dokumentierst Du Dein Problembewusstsein, dass Du haftbar sein könntest und Dich mit dem Hinweis bewusst auf eine bequeme Art entziehen möchtest. ;)

Crimson 09.02.2005 18:18

Zur allseitigen Erheiterung noch mal das hier, das ist so, wie es dort steht, nämlich schlicht Quatsch. Warum diese Enten alle drei Monate aus dem Teich auftauchen und größtmögliche Verwirrung stiften, weiß ich auch nicht. ;)

Dimagier_Horst 09.02.2005 18:26

Zitat:

Zitat von Crimson
aus dem Teich auftauchen und größtmögliche Verwirrung stiften

Die Copy&Paste-Taste hat halt auch im Bereich dieses Publikationsmediums den Verstand ersetzt :?

jottlieb 09.02.2005 18:46

Was ist denn gegen ein schmerzloses Impressum einzuwenden? Einige von euch regen sich bestimmt darüber auf, dass das Internet quasi ein rechtsfreier Raum zu sein scheint, an denen Dialer-Seiten ungestraft betrieben werden dürfen, beanspruchen aber selber für sich, anonym bleiben zu dürfen. Was habt ihr zu verbergen?

Noch einmal ein Zitat aus meinem Link von der ersten Seite.
Zitat:

Von der Regelung des § 6 TDG ausgenommen sind nur rein private Internetauftritte. Aber aufgepasst: hier ist Vorsicht geboten! Die Rechtsprechung, namentlich das Landgericht Hamburg,6 hat Seiten mit Werbebanner (um bspw. den Webspace verbilligt zu erhalten) bereits als nicht mehr rein private Seite und damit als geschäftlich eingestuft. Sogenannte Partnerprogramme (zB von Amazon) begründen gleichermaßen die Pflicht zur Führung eines Impressums. Dh sobald die Seite im Lichte eines wirtschaftlichen Interesses steht, ist von einer Geschäftsmäßigkeit auszugehen.7 Darunter ist sowohl das Anpreisen bzw Verkaufen von Waren und Dienstleistungen als auch das Schalten von Werbung zu verstehen. Der Begriff "geschäftlich" ist im Ergebnis weiter auszulegen als dies im konventionellen Sprachgebrauch der Fall ist.


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