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Ellersiek 16.05.2014 15:38

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1583805)
...In der, die wir uns gemacht haben...:roll:...

"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1583805)
...In Russland darfst du die Dash-Cam benutzen - wenn du dieses Land lieber unterstützen willst. :flop:

Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?

Gruß
Ralf

tuebox 16.05.2014 16:22

scheint mir "nur" für den zweck "beweissicherung" zu gelten ...
 
Hi,

in diesem Artikel von April 2013
http://derstandard.at/1363709497108/...t-View-im-Auto

wird ganz unten folgende Quelle genannt ...
http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/...2-Bescheid.pdf
...

darin heisst es "...wenn der Antragsteller mit Verweis auf Videokameras auf der Kärntner Straße (offenbar zu touristischen Zwecken) bzw. Helmkameras bei Sportlern eine ausschließlich private Datenanwendung und damit § 45 DSG 2000 behauptet, ist ihm entgegen zu halten, dass die von ihm geplante Datenverwendung anderen Zwecken
dient, als das Festhalten von Urlaubserinnerungen oder sportlicher Betätigung.
Gemäß § 45 Abs. 1 DSG 2000 ist nur die ausschließliche Datenverwendung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten unter „private Zwecke“ zu subsumieren (umgelegt auf Bildaufnahmen wären dies etwa übliche Hochzeits- oder Urlaubsaufnahmen). Im gegenständlichen Fall ist die Überwachung des Verkehrs bzw. der Umgebung des eigenen Fahrzeugs jedoch von der erkennbaren Intention geprägt, Beweismaterial für die allfällige Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte usw. zu generieren. Dem Antragsteller geht es darum, das ihn bzw. das von ihm gelenkte Fahrzeug betreffende Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen, um etwaiges
Fehlverhalten (zB in die Spur schneiden) festzuhalten oder das Verschulden an Unfallgeschehen aufklären zu können. Seinem Antrag und seiner weiterführenden eigenen Aussage nach ist die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant und damit auch Teilzweck der Datenanwendung. Dies schließt die „ausschließliche“ Verwendung für private Zwecke, wie § 45 DSG 2000 verlangt, nach geltender Rechtslage jedenfalls aus. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Datenanwendungen, die unter § 45 DSG 2000 fallen, gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 gar nicht der Meldepflicht
unterlägen.

Fazit für mich:
für mich klingt das so, dass im Umkehrschluss private Aufnahmen als Urlaubserinnerung oder für sportliche Zwecke definitiv kein Problem darstellen.

VG tuebox

Man 16.05.2014 16:31

Das Verbot halte ich für völlig überzogen und hat mit Datenschutz meiner Meinung nach auch nichts mehr zu tun.

Meiner Meinung nach reicht es völlig aus, wenn Aufnahmen von Personen, die darauf erkennbar sind und in eher peinlichen Situationen (Mutter schlägt Kind, Vater pinkelt in die Büsche usw.) gefilmt werden, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ausnahmen könnte es dann noch vor Gericht geben - dieser "Beweis" muss ja nicht allen Gerichtsbesuchern gezeigt werden, Richter/Anwälte/beteiligte Personen reichen dafür als Publikum ja aus.

Unter schützenswerten Daten habe ich bislang Name/Geburtsdatum/Adresse/Telefonnummer/Kontodaten/Kennwörter usw. verstanden - auf den Gedanken, dass das Filmen eines Geschehns selbst dem Datenschutz unterliegt, wäre ich von alleine nie gekommen.
Wenn das so wäre, dürften z. B. auch keine Dokumentationen, auf denen Menschen in einem Geschehen zu sehen sind, veröffentlicht werden.
Bislang wird das noch munter (z. b. Dokumentationen über den 1. und 2. Weltkrieg) betrieben - auch Nachrichtensendungen in der heute üblichen Form (da ist mal wieder was los im Stadion oder in der Ukraine oder...) dürfte es dann nicht mehr geben.

Und mal nebenbei: was passiert dann mit den öffentlichen Überwachungskameras in Bahnhöfen oder an belebten Plätzen?
Sind (bzw. warum sind) das keine schützenswerte Daten mehr, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden?

vlG

Manfred

steve.hatton 16.05.2014 17:04

Überwachungskameras des Staates oder der Kummunen dienen angeblich der öffentlichen Sicherheit....aber wohl eher der Tatsache, dass man damit evtl Täter später besser ermitteln kann, was m.E. mit Sicherheit per se nichts zu tun hat. Aber das ist "Staatsmacht" und somit genehm.

Das private Photographieren und Filmen ist eine andere Baustelle.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und da ist es einfach der bessere Weg gewisse Photgraphierereien und Filmereien von der Genehmigung der Abgelichteten abhängig zu machen, als darauf zu vertrauen, dass der "Urheber" diese nicht veröffentlicht!

Zumal eine Veröffentlichung zwar im Nachhinein kritisiert/beklagt werden kann, aber bekomm` mal Dein "Pinkelphoto" um bei dem Beispiel zu bleiben in Facebook und Co wieder eliminiert - viel Spass.

Vieles was sogenannte Reporter gewisser Medien so Tag für Tag auf der Straße anstellen ist rechtlich sicherlich oft zumindest am Rande der Legalität - bei vielen Äußerungen die da über den Sender posaunt werden kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass eine Einverständnis der Betroffenen vorliegt.

SteffDA 16.05.2014 17:18

Zitat:

Zitat von Butsu (Beitrag 1583771)
Sehr fragwürdig was in Russland mit solchen Geräten passiert.

So? Was genau passiert denn in Russland mit solchen Geräten?

"Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland."
Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/

"Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann."
Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/

Tja, dann sollten sich die jeweiligen Gesetzgeber und auch die Schreiber des Artikels mal fragen, warum das der Fall ist. Aber offenbar hat das der Gesetzgeber nicht nötig und der "Journalist" macht auch keinen Journalismus mehr.

Grüße
Steffen

meshua 16.05.2014 18:09

Und schon wieder ein weiteres Gesetz. Wer tatsächlich denkt, ein deutsches Datenschutzgesetz schützt (persönliche) Daten, glaubt auch, daß Zitronenfalter so heißen, weil sie Zitronen falten. :P

Das dt. Datenschutzgesetzt als "Passivschutz" wird doch meist nur als Balsam für die dt. Volksseele mißbraucht - quasi als Deckmäntelchen. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder den Schutz seiner Daten selbst in die Hand nehmen würde und nicht nur über Datensparsamkeit redet, sonder diese auch praktiziert. Merke: Der Staat möchte keinen Individualismus und den mündigen Bürger, sonder regelt lieber jedes kleinste Detail des Lebens.

Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, ist allen Einflüssen der Gesellschaft ausgesetzt. Wieso soll eine ihr Kind schlagende Mutter nicht dokumentiert und der Gesellschaft ihr Verhalten vorgezeigt werden? Dieser Meinung nach ist wegschauen die bessere Wahl!? :roll:

meshua

wus 16.05.2014 18:16

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1583787)
Das paßt doch prima hierzu:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/...chen-1.1948079

Wer ist jetzt hier paranoid? ;)

Ich sage nur: big brother is watching you...

Dass (u.a.) Österreich so eine Regelung einführt und auch gleich mit dermaßen unverhältnismäßigen Bußgeldern belegt passt zu dem reaktionären Staat.

TONI_B 16.05.2014 18:53

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1583817)
"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!

Habe ich auch nicht gesagt, oder?


Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1583817)
Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?

Auch das habe ich n icht gesagt!

Deine Interpretationen sind schon sehr weit her geholt...

konzertpix.de 16.05.2014 19:13

Zitat:

Zitat von sirkrieger (Beitrag 1583764)
Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt. Obwohl die Sache klar ist. Davon gibt es genug Beispiele. Es steht Aussage gegen Aussage und derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte hat die Kohle im Sack.

Da hilft so eine Aufnahme schon um dem Recht gerecht zu werden.

Leider nicht. Meine Mutter wurde von einem aus dem Parkplatz vor der Garage rückwärts ausfahrenden Auto touchiert, sie konnte trotz 30er Zone nicht mehr ausweichen. Der Unfallgegner behauptete, dass sie viel zu schnell unterwegs gewesen sei und daher in sie hineingefahren sei. Bei einem vor-Ort-Termin mitsamt einem Sachverständigen der Gegenseite brachte der Firmeninhaber dann einen Ausdruck mit vom USB-Stick, der die Fahrt protokolliert. Angeblich sei ein Fahren ohne diesem Stick gar nicht möglich und die Versicherung, wegen der er den kompletten Fuhrpark damit ausgerüstet hatte, könne noch viel mehr Daten auslesen als er auf seinem Ausdruck zeigen könne. Ich blickte kurz auf das Papier und fragte, ob man das und den Atick als Beweisstück gelten lassen könne - es war klar im Sinne meiner Mutter protokolliert, was damals geschehen war udndas Teil hätte eindeutig bewiesen, dass meine Mutter korrekt gefahren war und die Gegnerin nicht.

Als dann die Verhandlung stattfand, war das Papier nicht mehr auffindbar und der Stick angeblich kaputt gegangen, als die Versicherung versuchte, ihn auszulesen.

Danke fürs Gespräch. Mangels Beweise wurde dann auf 50-50 entschieden... Super. Und die Versicherung forderte auch noch keinerlei Konsequenzen ein vom Fahrzeughalter. Warum auch, hatte der defekte Stick ja schließlich eine größere Zahlung verhindert...

Nun ersetze Stick durch Video und du hast den Salat. Wenn der Filmer den Gegner belasten kann, wird er es. Kann er nicht, sondern belastet sich selber damit, wird er einen Teufel tun, sich selber damit zu beschuldigen. Da ist Chancengleichheit wirklich ein achtenswertes Gut!

lampenschirm 16.05.2014 21:03

was da nicht alles zusammen kommt.....:top:

alles hat sein Für und Wider...je nach Standpunkt....:D

aber manchmal bin ich schon bald für Anarchismus ... ; darf man überhaupt noch etwas selbständig tun ?


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