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-   -   Kulanz und Verständnis von Sony nicht hinnehmbar (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=133021)

Dana 31.05.2013 09:43

Zitat:

Zitat von Man (Beitrag 1451569)
kann ich die Verärgerung des Kunden über die "etwas pampige" Antwort von Sony gut nachvollziehen.

Welche pampige Antwort?? :shock:

Zitat:

Sehr geehrter Herr ******,

Ich habe nochmals bei der zuständigen Stelle nachgefragt wegen einer möglichen Kulanzreparatur, diese ist aber leider abgelehnt worden. Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.

Ich bedauere die Ablehnung zutiefst und hoffe, Sie auch in Zukunft als Kunden wieder begrüßen zu können.

MarieS. 31.05.2013 09:44

Zur juristischen Bewertung der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht sag ich jetzt nichts mehr... Nur soviel: "Wandelung" gibt es seit 2002 nicht mehr...

Man 31.05.2013 10:48

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 1451570)
Welche pampige Antwort?? :shock:

Gemeint war dieser Teil:

....Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen.....,

da ich ihn für sachlich nicht korrekt halte.

Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.
Vermutlich ist mein Begriff "pampig" (i.S.v.unfreundlich) falsch und ich sollte eher "frech" oder "sehr selbstbewusst" oder so ähnlich verwenden.
Der Text selber ist durchaus freundlich (also nicht pampig) verfasst - insofern also ein begrifflicher Fehler von mir.

vlG

Manfred

usch 31.05.2013 16:02

Zitat:

Zitat von Man (Beitrag 1451600)
Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen.

Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ;)


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)

cee 31.05.2013 16:03

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1451532)
Gnaaa ich wusste, dass das kommt. Das ist aber nur eine Fiktion, das heißt nicht, dass die Nacherfüllung nicht schon vorher fehlgeschlagen sein kann.

Na siehste, dann weisst du doch, woher dieser Glaube kommt ;)

Chris

MarieS. 31.05.2013 16:42

Aha, du wolltest mich wohl necken ;) Ist dir gelungen.

fotogen 31.05.2013 17:22

Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Also solange reparieren lassen, bis (...) und dann hat man den Anspruch, das Geld zurückzufordern?

Wie lange bzw. oft muss man denn reparieren lassen?

Man 31.05.2013 17:40

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1451729)
Du wirfst wieder einiges durcheinander.

a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge.

b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht.

c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ;)


(Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.)

Alles korrekt, Danke für die Korrketur (da habe ich in der Tat Sony für einen Vertragspartner gehalten = leider falsch, hier geht es ja "nur" um den Kaufvertrag). Ich habe aber nie behauptet, dass es einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt.

Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll. (und die Überschrift finde ich immer noch falsch).

vlG

Manfred

Erster 31.05.2013 20:01

Zitat:

Zitat von fotogen (Beitrag 1451752)
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?

Ja, seitdem heißt das "Rücktritt". Zumindest in Deutschland.

DonFredo 31.05.2013 20:10

Zitat:

Zitat von Man (Beitrag 1451757)
...Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll...

Da muss ich meinem Namensvetter zustimmen, denn das Thema hat mit dem Technik-Bereich wenig zu tun.


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