![]() |
Zitat:
Zitat:
|
Zur juristischen Bewertung der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht sag ich jetzt nichts mehr... Nur soviel: "Wandelung" gibt es seit 2002 nicht mehr...
|
Zitat:
....Begründet wird die Ablehnung mit der Tatsache, dass erst 3 identische Reparaturen in der gleichen Sache durchgeführt worden sein müssen....., da ich ihn für sachlich nicht korrekt halte. Der Kunde wird damit meiner Meinung nach (das muss ja nicht jeder so empfinden) als unwissend und anmassend/unverschämt dargestellt, da er etwas fordert, wozu er kein Recht hat. Das wäre durchaus noch korrekt, wenn die geannte Begründung auch stimmen würde - meiner Meinung nach ist es aber nicht so, dass es 3 identische Fehler sein müssen. Vermutlich ist mein Begriff "pampig" (i.S.v.unfreundlich) falsch und ich sollte eher "frech" oder "sehr selbstbewusst" oder so ähnlich verwenden. Der Text selber ist durchaus freundlich (also nicht pampig) verfasst - insofern also ein begrifflicher Fehler von mir. vlG Manfred |
Zitat:
a) Alle gesetzlich verankerten Ansprüche des Käufers (Nachbesserung, Ersatzlieferung, Vertragsrücktritt) richten sich ausschließlich gegen den Verkäufer. Sony hat damit im wahrsten Sinne des Wortes überhaupt keine Verträge. b) Wenn der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer nicht geltend macht, sondern stattdessen die Herstellergarantie in Anspruch nimmt, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Und der kann da hineinschreiben, was er will, weil es eine freiwillige Leistung ist. In diesem Falle eben, daß er defekte Geräte "nach eigenem Ermessen … reparieren oder austauschen" wird. Wenn Sony wollte, könnten sie auch zwanzig Mal reparieren, aber da würden natürlich die Personalkosten allmählich den Gerätewert übersteigen. Deswegen wird halt irgendwann ausgetauscht. c) Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kulanz ;) (Und ist das nicht eher ein Thema fürs Café? Eigentlich geht es doch gar nicht um die Kamera und schon gar nicht um die Technik.) |
Zitat:
Chris |
Aha, du wolltest mich wohl necken ;) Ist dir gelungen.
|
Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr?
Also solange reparieren lassen, bis (...) und dann hat man den Anspruch, das Geld zurückzufordern? Wie lange bzw. oft muss man denn reparieren lassen? |
Zitat:
Auch verschieben Richtung Cafe finde ich sinnvoll. (und die Überschrift finde ich immer noch falsch). vlG Manfred |
Zitat:
|
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:24 Uhr. |