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MarieS. 30.04.2013 17:48

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1442326)
Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?

Ungewöhnlich vielleicht und trotzdem vom Verfassungsgericht legitimiert:

Zitat:

Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre, ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. BVerfG, Besch. v. 12.4.13, 1 BvR 990/13
Der Öffentlichkeitsgrundsatz besagt nur, dass die Verhandlung und die Urteilsverkündung öffentlich sein muss, nicht dass jeder der möchte einen Platz bekommt. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Norm.

SteffDA 30.04.2013 17:57

Ich verstehe den Kindergarten nicht!
Solange ordentlich berichtet wird ist's mir doch wurscht, wer das tut.

RREbi 30.04.2013 19:46

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1442341)
Der Öffentlichkeitsgrundsatz besagt nur, dass die Verhandlung und die Urteilsverkündung öffentlich sein muss, nicht dass jeder der möchte einen Platz bekommt. Das ist nicht der Sinn und Zweck der Norm.

Wenn man als Gericht vom Windhundverfahren abweicht bei der Verteilung der limitierten Plätze ist jede Entscheidung nun an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Wenn es offensichtlich willkürlich wird und eine Modezeitung berichten soll, stimmt etwas nicht...Damit macht sich das Gericht erneut angreifbar.

RREbi

jhagman 30.04.2013 23:23

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1442205)
Die haben bei mir Briefkastenverbot. Seit ich ihnen mit dem Anwalt gedroht habe und aufgelistet habe, was sie eine Abmahnung kosten würde, klappt das auch ganz gut und das jetzt schon seit mehreren Jahren. Jetzt muß ich mir eine aus dem Papiercontainer klauen, um über den NSU-Prozeß informiert zu sein.

L O O O O L

Also egal wie man es macht man macht es falsch.Was mich irritiert ist die Tatsache das man den Tätern soviel aufmerksamkeit schenkt. Die Opfer aber schon längst kein Mensch mehr kennt. Irgendwie krank das ganze....oder?

hajoko 30.04.2013 23:28

@jhagman: damit hast du es auf den Punkt gebracht:!:

wus 01.05.2013 00:23

Zitat:

Zitat von Millefiorina (Beitrag 1442161)
Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1442131)
Es sind einfach viel zu wenige Plätze. Egal welches Kriterium man anwendet, es wird immer unfair/nicht angemessen erscheinen. Mir ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso es nicht möglich ist, im Millionendorf einen geeigneten, größeren Saal zu finden.

Rainer

Genau! Letzteres ist doch das, worüber man nur den Kopf schütteln kann!

Glaubt ihr immer noch das ist alles Zufall?

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1442324)
Wäre es um einen US-Amerikaner gegangen, glaubt mir, da wäre Ruck-Zuck ein Platz frei gemacht worden. Auch ohne neues Akkreditierungs-Verfahren - bzw. man hätte von vorne herein darauf ein Auge gehabt, dass US-Medienvertreter Zugang erhalten.

Das kann ich mir auch gut vorstellen!

Mit dem gezeigten Verhalten drückt das Gericht durch die Blume aus was es von den Interessen der Medienvertreter hält: "das interessiert überhaupt nicht" oder gar "haltet uns bloß die vom Leib". Jedenfalls ein Schwächezeichen. Das ganze ist wirklich ein Trauerspiel.

Ich bin schon gespannt ob der Verhandlungsbeginn noch einmal verschoben werden muss, und ob die Verantwortlichen dann endlich mal VORHER über ein sinnvolles und nicht mehr anfechtbares Vergabeverfahren nachdenkt bevor es wieder dazu kommt. Oder vielleicht doch einen größeren Saal sucht, wenn eine Live-Übertragung wirklich "nicht geht".

fallobst 01.05.2013 09:56

Im Übrigen nehme ich Wetten an, wie viele Verhandlungstage es dauert, bis der erste Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt wird.
Als Zusatzwette gilt: Ob das Gericht das Verfahren beendet oder neu begonnen wird.

So wie die Ermittlungsbehörden über viele Jahre die Dinge laufen ließen und versucht haben ihre Interessen dabei zu verfolgen, so lässt uns der Richter wissen, dass er allein das Sagen hat. Der Mann mag viel über Paragraphen wissen und wird deshalb als kompetent angesehen, für dieses Verfahren scheint er aber keine ausreichende Eignung zu besitzen.

Es grüßt Matthias

turboengine 01.05.2013 11:09

Zitat:

Zitat von fallobst (Beitrag 1442551)
[..] Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt wird.
[..]
Der Mann mag viel über Paragraphen wissen und wird deshalb als kompetent angesehen, für dieses Verfahren scheint er aber keine ausreichende Eignung zu besitzen.

Es grüßt Matthias

Wieso sollte der Richter befangen sein? Gegen die Zeitung Hürriyet? Das verstehe ich nicht.

Ausserdem finde es einigermassen hochnäsig, von "mangelder Eignung" zu sprechen. Warum sollte ein Gericht ein Verfahren nicht führen können, nur weil es eine Interpretation von Öffentlichkeit hat, die aus den 50er Jahren stammt? Fernsehen und Video hat zu Recht imGerichtssaal nichts zu suchen, da schnell Zerrbilder des Prozesses an die Öffentlichkeit gelangen, wenn man entsprechend schneidet. Es gibt doch schon die Gerichtsshows dafür, oder?

Und warum immer diese dumme Aschenkreuzstreuerei? Ich möchte mal sehen, wie ein solches Verfahren in der Türkei abliefe und wieviel Rücksicht da auf ausländische Presse genommen worden wäre.

konzertpix.de 01.05.2013 12:26

So, da haben wir es schwarz auf weiß. Die Brigitte twitterte, sie werde ihren Platz mit dem Stern teilen. Beide sind demselben Verlagshaus angehörig.

Wer jetzt noch immer meint, daß die ungleich höhere Anzahl an "Bewerbern" um die wenigen Plätze nur wegen des gestiegenen Medieninteressen begründet ist, sieht nun, daß sich einige Verlagshäuser einfach nur dank mehrerer Medien ihre Chancen, einen Platz zu ergattern, erhöhten.

Es gehört einfach eine Möglichkeit dazu, den nicht zum Zug gekommenen Medien die Option zu bieten, dennoch der Verhandlung beizuwohnen. Und sei es durch eine Übertragung in einen größeren pressetauglichen Raum. Dann wird man auch sehr, sehr schnell erkennen, daß dieser Raum kaum gefüllt sein wird - wegen vieler weiterer solcher Farce-Bewerbungen, die eigentlich nur Platzhalter für verlagsangehörige Parallelmedien darstellen. Oder für Medien, die ihren Platz vermutlich meistbietend "tauschen" - das wird meiner Meinung nach auch noch kommen, denn diesmal ist tauschen erlaubt.

Ditmar 01.05.2013 12:41

Zitat:

Zitat von Neonsquare (Beitrag 1442309)
…Andere Länder sind uns da mal wieder weit voraus, …

Bayern ist schon immer etwas anderes gewesen.;)


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