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combonattor 15.04.2013 13:44

Zitat:

Zitat von bigdan (Beitrag 1437517)
Saturn Aachen.

Kamera kaufen, benutzen und dann wieder zurückgeben ist dem Händler gegenüber nicht besonders fair.

Das war nur als Strafe für die tolle Beratungs des Händlers gemeint. Gute Händler erledigen die Registrierung selbst. Für die Zukuft: Sony bietet selbst eine erweiterte Garantie inklusive Pannenschutz für 4 oder 5 Jahre. Hätte bei dir geholfen. Und kostet genau soviel wie die von Saturn.
Gruß,Alex

usch 15.04.2013 17:18

Zitat:

Zitat von bigdan (Beitrag 1437485)
Der Händler (Saturn) stellt sich leider quer und will die Kamera nach 1.5 Jahren nach Kaufdatum nicht mehr auf Gewährleistung einschicken. Hier ein dickes Minus wegen fehlender Kulanz.

Das mag für dich jetzt ärgerlich sein, aber rein rechtlich gesehen bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung immer nur auf Mängel, die ein Gerät beim Kauf hatte, nicht auf später auftretende Fehler. Du müßtest also nachweisen, daß der AF von Anfang an defekt war und dir das jetzt erst aufgefallen ist, z.B. weil du bisher immer nur manuell fokussiert hast oder die Kamera anderthalb Jahre unbenutzt im Schrank gelegen hat. Das ist ein weiterer, gerne verdrängter Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Es wäre also wirklich nur Kulanz gewesen, wenn sie eine Reparatur trotzdem aus eigener Tasche bezahlt hätten - aber dann würde ja erst recht keiner mehr die Zusatzgarantie kaufen, wenn sich das herumspricht.

Zitat:

Zitat von combonattor (Beitrag 1437509)
Hallo,zuerst stellt sich die Frage: wieviel Garantie du auf die Camera hast: 1 Jahr oder 2 Jahre. Wenn die Alpha bei Saturn gekauft wurde müßte auch nach Registrierung die erweiterte Garantie von 2Jahre haben.

Nur wenn Saturn offizieller "Sony-Partner" ist, sonst gibt es mit oder ohne Registrierung nur ein Jahr. Laut http://www.sony.de/dealerlocator ist Saturn Aachen aber nur Partner für Bravia, nicht für Fotoartikel.

Zitat:

Zitat von bigdan (Beitrag 1437517)
Der "Berater" von Saturn wollte uns zwar die kostenpflichtige Garantieverlängerung auf 3 oder 4 Jahre aufschwatzen, aber hat nicht erwähnt das eine Registrierung auch eine Verlängerung bringt.

Siehe oben - die 2 Jahre Sony-Garantie gibt es nur bei ausgewählten Händlern. Vielleicht war die Beratung mit der eigenen Garantieverlängerung doch nicht so schlecht. ;)

Erster 15.04.2013 17:18

Zitat:

Zitat von bigdan (Beitrag 1437485)
Wir fahren jetzt ohne AF in den Urlaub.

Na hättest Du gleich auf Deine Mitforenten gehört, wäre die Kamera schon seit einer ganzen Woche eingeschickt und möglicherweise schon diese oder nächste Woche repariert wieder zurück. Ich würde es trotzdem noch probieren. Und, wie von mir vor einer Woche bereits vorgeschlagen, beim Fachhändler eine A37 o.ä. reservieren. Die kaufst Du dann kurzfristig, wenn Deine A33 nicht rechtzeitig kommt. Nach dem Urlaub kannst Du dann in Ruhe entscheiden, wie es weiter geht, ob die alte, reparierte oder die neue Kamera wieder verkaufst. Du hast geheiratet und fährst 3 Wochen in die Flitterwochen? Dagegen ist die A37 geradezu "Pfennigskram".
Viel schlimmer wäre doch, wenn Du von dieser Reise gar keine Fotos hättest oder aber Deine frísch Angetraute laufend mit Deiner ewig dauernden manuellen Fokussiererei nervst...

bigdan 15.04.2013 17:28

Zitat:

Das mag für dich jetzt ärgerlich sein, aber rein rechtlich gesehen bezieht sich die gesetzliche Gewährleistung immer nur auf Mängel, die ein Gerät beim Kauf hatte, nicht auf später auftretende Fehler. Du müßtest also nachweisen, daß der AF von Anfang an defekt war und dir das jetzt erst aufgefallen ist, z.B. weil du bisher immer nur manuell fokussiert hast oder die Kamera anderthalb Jahre unbenutzt im Schrank gelegen hat. Das ist ein weiterer, gerne verdrängter Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Es wäre also wirklich nur Kulanz gewesen, wenn sie eine Reparatur trotzdem aus eigener Tasche bezahlt hätten - aber dann würde ja erst recht keiner mehr die Zusatzgarantie kaufen, wenn sich das herumspricht.
Das ist nicht ganz richtig. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich tatsächlich auf Mängel, die die Kamera beim Kauf hatte. Allerdings: Ein AF Sensor der beim Kauf so defekt war, dass er nur 1.5 Jahre hält, gehört auch dazu. Die Beweispflicht dazu liegt aber nur in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer (deswegen ist dort der Kunde auf der sicheren Seite), danach aber beim Käufer. Als Privatperson ist es natürlich meist unmöglich so etwas zu beweisen. Zum Glück gehört eine Kulanz in dieser Richtung in der Regel zum Service. (Außer bei Saturn :) )

Ich nehme an ihr empfehlt die A37 weil die Objektive zur A33 kompatibel sind?

Vielen Dank noch einmal an Alle!

Erster 15.04.2013 20:49

Zitat:

Zitat von bigdan (Beitrag 1437591)
Ich nehme an ihr empfehlt die A37 weil die Objektive zur A33 kompatibel sind?

Ja. Objektive, die an der A33 funktionierten, tun das auch an der A37. Und an der A57. Und an der A65. Und an der A77. Und an allen anderen APS-Kameras von Sony...


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