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-   -   Dummer aber ärgerlicher Fehler, Mahnung dennoch korrekt? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=130856)

fornie 01.04.2013 23:34

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1432852)

Aber interessant das Mahngebühren nicht "wirklich" bezahlt werden "brauchen" .... villeicht braucht man die Info mal *G*

Ja und nein.

Soweit mir bekannt ist, ist das erste Schreiben zu einem Zahlungsrückstand eine "Zahlungserinnerung" (Kenntnis des Verzuges), bei der keine Gebühr erhoben werden darf.
Ab dem zweiten Schreiben dürfen Gebühren erhoben werden.
Ausnahme: In den AGB wurde bereits für die erste Mahnung eine Mahngebühr vereinbart.

Vielleicht kann ein Profi mal was dazu schreiben.

Shooty 01.04.2013 23:37

Okay ... ne Zahlungserinnerung hab ich auch noch nie bekommen :D

fornie 01.04.2013 23:54

Das ehrt dich!

ViewPix 02.04.2013 08:28

Vor einiger Zeit gab es mal eine Gesetzesänderung, die besagt das ein Verkäufer keine Zahlungsaufforderung mehr senden muss, viel mehr darf der Verkäufer gleich Mahnen. Und bei einer Mahnung darf auch eine Mahngebühr dabei sein, nur wollen viele Dienstleister nicht gleich Mahnen um den Kunden nicht zu verlieren.

Deshalb sind wohl viele nicht ganz korrekte Forderungen in der Welt unterwegs, man bastelt sich z.B. eine Zahlungserinnerung mit Mahngebühr… :P

Dimagier_Horst 02.04.2013 08:59

"BGB § 286 Verzug des Schuldners"

XG1 02.04.2013 16:56

Manchmal weiß man nicht mehr, ob das auf Rechnung war oder nicht oder schon via Paypal oder nicht,... wenn dann schon die erste Zahlungserinnerng eine Mahngebühr enthält, wird sie komplett ignoriert und der wirklich fällige Betrag ordnungsgemäß überwiesen.

ViewPix 02.04.2013 17:06

Zitat:

Zitat von XG1 (Beitrag 1433053)
Manchmal weiß man nicht mehr, ob das auf Rechnung war oder nicht oder schon via Paypal oder nicht,... wenn dann schon die erste Zahlungserinnerng eine Mahngebühr enthält, wird sie komplett ignoriert und der wirklich fällige Betrag ordnungsgemäß überwiesen.

Bei PayPal ist da aber Vorsicht geboten, die treten das gleich an ein Inkassounternehmen ab und da bezahlt man schnell mal mehr als einem lieb ist :shock:

dieliebeschlange 02.04.2013 17:26

Ist mir auch schon passiert. Wenn ich vorab keine Zahlungserinnerung erhalten habe überweise ich den Betrag ohne Mahngebühren. Bisher hat noch nie jemand wegen der Mahngebühren gemahnt ;)

MarkusA 02.04.2013 18:59

Verstehe deine Aufregung nicht. Du schuldest jemanden Geld und hast es nicht bezahlt. Da sehe ich es als gutes Recht Spesen von dir zu verlangen...


Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1431648)
Hallo,
mir ist der Fehler unterlaufen, dass ich vergaß, eine Rechnung zu überweisen. Doppelt ärgerlich ist, dass ich nun zusätzlich 3,70 Euro Mahngebühren zahlen soll.
Der Ablauf wie folgt.

Bestellt am 01.03.13, ein Bild bei Fotofox, da Gutschein vorhanden.
Rechnungsstellung am 04.03.13
Mahnung kam am 28.03.13

Mir ist klar, dass der Fehler bei mir liegt, weil ich es einfach vergaß. Allerdings finde ich 3,70 Euro bei einem Warenwert von 18,90 Euro schon heftig, denn das sind fast 20%! Eine Zahlungserinnerung hätte zudem schnell für Abhilfe und einen zufriedeneren Kunden gesorgt.

Nachdem ich nun noch dies hier gelesen habe, bin ich mir sicher, dass ich dort nicht mehr bestellen werde. Dort ist von von 30 Tagen die Rede, diese Frist hatte ich noch nicht überschritten und trotzdem soll ich Mahngebühren zahlen.

Eine Erinnerung hätte ein Kunden erhalten, so hat man wegen 3,70 Euro ein Kunden vergrault, der schon für einige 100 Euro dort bestellt hat und auch weiterhin hätte.

Gruß und frohe Ostern
Wolfgang


Hopser 03.04.2013 09:16

Zitat:

Zitat von MarkusA (Beitrag 1433115)
Verstehe deine Aufregung nicht. Du schuldest jemanden Geld und hast es nicht bezahlt. Da sehe ich es als gutes Recht Spesen von dir zu verlangen...

Sehe ich genauso. Für mich unbegreiflich, wie man wegen der paar Cent ein solches Fass aufmachen muss, wenn man das ganze auch noch selbst verursacht hat.


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