Dimagier_Horst |
11.05.2012 14:12 |
Zitat:
Zitat von mrieglhofer
(Beitrag 1316475)
Fakt ist, wenn du weißt, dass du Geld unrechtmässig auf deinem Konto erhalten hast und nichts unternimmst, ist das überall strafrechtlich relevant.
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Zitat:
Zitat von whz
(Beitrag 1316485)
Ist halt immer die Frage des festgestellten Sachverhaltes...
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Der war in dem von HeinS angesprochenen Urteil unstrittig. Der Schuldner wusste, dass es eine Fehlbuchung seiner Bank in Höhe von 120 Mio. war. Daraufhin hat er 10 Millionen auf ein anderes Konto überwiesen, einfach so - VORSÄTZLICH. Die Bank hatte die Fehlbuchung irgendwann gemerkt, wurde nicht vom Schuldner darauf aufmerksam gemacht. In der Höhe dieses Betrages stand sein Konto nach Rückbuchung durch die Bank (nicht Überweisung durch den Schuldner) im Soll. Um die Zinsen auf diesen Betrag ging es. Davon muss er einen kleinen Teil tragen. Ansonsten strafrechtlich irrelevant. Das ganze wurde vor dem BGH ausgetragen.
Das reiht sich ein in eine Reihe von ähnlichen Urteilen, wo Banken immer wieder versucht haben, eigene Buchungsfehler auf Kosten anderer zu bereinigen. Das entspricht meiner Erfahrung in Prozessen und Vergleichen mit Schuldnern. Das habe ich im Studium in den Anfängerkursen so beigebracht bekommen.
Hat jetzt noch irgendeiner der Besserwisser oder Trolluntersteller eine Frage? Dann klärt das bitte woanders, für mich ist es durch :P
@ alle anderen: Ich entschuldige mich für den Ton, manchmal scheint es nicht anders zu gehen in diesem Forum. Diesmal hat es mich getroffen, ist nicht weiter schlimm! Ich kann mich ja auf die 3-Meilen-Zone freuen :D.
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