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mrieglhofer 11.05.2012 12:39

Ich verstehe eigentlich nicht, warum man über das Thema streiten muß. Fakt ist, wenn du weißt, dass du Geld unrechtmässig auf deinem Konto erhalten hast und nichts unternimmst, ist das überall strafrechtlich relevant. Beispielsweise, du würdest dich über eine Fehlbuchung über 1000de Euro auf deinem Konto freuen und diese ohne Meldung verbrauchen. Ob das in dem FAll zutrifft, lässt sich ja nicht beuteilen.

HeinS 11.05.2012 12:48

Neulich wurde über einen Fall berichtet. Es wurden jemanden versehentlich einige Millionen aufs Konto überwiesen.
Der Empfänger war schnell und hat sich die höchstmögliche Summe, auch ein Millionenbetrag, abgehoben.
Der Mann wurde angezeigt, das Geld am nächsten Tag zurückgebucht.
Er muss jetzt Zinsen für den abgehobenen Betrag bezahlen. Nicht so viel, wie die Bank gerne hätte, aber immerhin.
Rein strafrechtlich kann er angeblich nicht belangt werden. Er hätte sich keiner Straftat schuldig gemacht.

whz 11.05.2012 13:02

Zitat:

Zitat von HeinS (Beitrag 1316479)
Neulich wurde über einen Fall berichtet. Es wurden jemanden versehentlich einige Millionen aufs Konto überwiesen.
Der Empfänger war schnell und hat sich die höchstmögliche Summe, auch ein Millionenbetrag, abgehoben.
Der Mann wurde angezeigt, das Geld am nächsten Tag zurückgebucht.
Er muss jetzt Zinsen für den abgehobenen Betrag bezahlen. Nicht so viel, wie die Bank gerne hätte, aber immerhin.
Rein strafrechtlich kann er angeblich nicht belangt werden. Er hätte sich keiner Straftat schuldig gemacht.

Ist halt immer die Frage des festgestellten Sachverhaltes - und im Strafrecht gilt halt immer noch "in dubio pro reo", also im Zweifel für den Angeklagten.

Es gehört schon was dazu, hier im Forum öffentlich den Erhalt einer offenkundigen (und somit nicht rechtmäßigen) Fehlbuchung auszubreiten und zu bestreiten, dass das auch strafrechtliche Folgen haben kann - wenn man angezeigt wird. Und auf Gutgläubigkeit kann sich der TO wohl nicht ernsthaft berufen. Aber jeder wie er glaubt...

erich_k 11.05.2012 13:07

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316485)
Es gehört schon was dazu, hier im Forum öffentlich den Erhalt einer offenkundigen (und somit nicht rechtmäßigen) Fehlbuchung auszubreiten und zu bestreiten, dass das auch strafrechtliche Folgen haben kann - wenn man angezeigt wird. Und auf Gutgläubigkeit kann sich der TO wohl nicht ernsthaft berufen. Aber jeder wie er glaubt...

Schon mal daran gedacht, dass die Realität von dem hier geschilderten auch möglicherweise anders gelagert sein kann.

Seniora 11.05.2012 13:18

Amüsant .....

whz 11.05.2012 13:23

Zitat:

Zitat von erich_k (Beitrag 1316489)
Schon mal daran gedacht, dass die Realität von dem hier geschilderten auch möglicherweise anders gelagert sein kann.

Naja ich gehe mal davon aus, dass uns der TO keinen grundsätzlichen Bären aufbindet. Es kann natürlich auch sein, dass uns ein Troll am Tipseln hält....

Wissen tu ich es natürlich nicht....;)

HeinS 11.05.2012 13:29

Das schöne ist, wir brauchen keinen Rechtsanwalt und keine Gerichte. Uns reicht ein Internetforum mit den dort postenden Fachleuten....:top: ;)

whz 11.05.2012 13:41

Zitat:

Zitat von HeinS (Beitrag 1316511)
Das schöne ist, wir brauchen keinen Rechtsanwalt und keine Gerichte. Uns reicht ein Internetforum mit den dort postenden Fachleuten....:top: ;)

(Laut lachend) und das ganze ohne Kosten :top: ist das nicht schön (*gggr*)

Dimagier_Horst 11.05.2012 14:12

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1316475)
Fakt ist, wenn du weißt, dass du Geld unrechtmässig auf deinem Konto erhalten hast und nichts unternimmst, ist das überall strafrechtlich relevant.

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316485)
Ist halt immer die Frage des festgestellten Sachverhaltes...

Der war in dem von HeinS angesprochenen Urteil unstrittig. Der Schuldner wusste, dass es eine Fehlbuchung seiner Bank in Höhe von 120 Mio. war. Daraufhin hat er 10 Millionen auf ein anderes Konto überwiesen, einfach so - VORSÄTZLICH. Die Bank hatte die Fehlbuchung irgendwann gemerkt, wurde nicht vom Schuldner darauf aufmerksam gemacht. In der Höhe dieses Betrages stand sein Konto nach Rückbuchung durch die Bank (nicht Überweisung durch den Schuldner) im Soll. Um die Zinsen auf diesen Betrag ging es. Davon muss er einen kleinen Teil tragen. Ansonsten strafrechtlich irrelevant. Das ganze wurde vor dem BGH ausgetragen.

Das reiht sich ein in eine Reihe von ähnlichen Urteilen, wo Banken immer wieder versucht haben, eigene Buchungsfehler auf Kosten anderer zu bereinigen. Das entspricht meiner Erfahrung in Prozessen und Vergleichen mit Schuldnern. Das habe ich im Studium in den Anfängerkursen so beigebracht bekommen.

Hat jetzt noch irgendeiner der Besserwisser oder Trolluntersteller eine Frage? Dann klärt das bitte woanders, für mich ist es durch :P

@ alle anderen: Ich entschuldige mich für den Ton, manchmal scheint es nicht anders zu gehen in diesem Forum. Diesmal hat es mich getroffen, ist nicht weiter schlimm! Ich kann mich ja auf die 3-Meilen-Zone freuen :D.

erwinkfoto 11.05.2012 14:15

Gibts da Platz für mich? Ihr trinkt wein und genießt die Sonne und ich gehe Tauchen ;)


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