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André 69 25.11.2011 09:50

@ Kerstin, Du solltest doch wissen daß er höhere Ziele hat :lol: Gruß André

Dat Ei 25.11.2011 10:46

Zitat:

Zitat von André 69 (Beitrag 1254037)
@ Kerstin, Du solltest doch wissen daß er höhere Ziele hat :lol: Gruß André

Vielleicht ist mein Nickname auch da Programm... :cool:


Dat Ei

eddy23 25.11.2011 13:11

Zitat:

Zitat von hpike (Beitrag 1253612)
Kerstin versuch es mal hier. Zuerst das Kamerasymbol in der Suchleiste anklicken, der Rest erklärt sich von selber.

http://images.google.com/

:? beim opera gehts auch net :flop:

ArtFiction 25.11.2011 14:33

Zitat:

Zitat von eddy23 (Beitrag 1254104)
:? beim opera gehts auch net :flop:

Doch!
Mit dieser Erweiterung: https://addons.opera.com/de/addons/e....7/?display=en
Bitte den Hinweis für die Googlesuche beachten.

Fotoekki 25.11.2011 20:50

Da es hier um Bildrechte geht:

Wenn ich mein Bild in die Google Suchmaschine ziehe entsteht eine digitale Kopie des Bildes auf den Rechnern von Google, damit sie nach Vervielfältigungen suchen können.

Nun ist Google eine ziemliche Datenkrake. Habe ich dann Google irgendwelche Nutzungsrechte an meinem Bild eingeräumt? Hat jemand das Kleingedruckte zu diesem Thema gelesen?

Könnte sonst sein, dass man den Teufel mit dem Belzebub austreibt...

Dat Ei 25.11.2011 21:45

Hey Ekki,

jedes Bild, daß Du im Web siehst, ist eine digitale Kopie, die Du Dir in den Cache Deines Browsers gezogen hast, und trotzdem hast Du keinerlei Rechte an dem Bild, das der Urheber (meist) aus freien Stücken ins Web gestellt hat.
google indiziert fortlaufend das Web. Die digitalen Kopien, die dabei auf googles Servern entstehen, sind kein Eingriff in das Urheberrecht des Urhebers. Da gibt es Gerichtsurteile, die google das Recht bestätigen, im Rahmen ihrer Suchmaschinen-Tätigkeit Kopien anzufertigen und in diesem Rahmen zu nutzen.
Weitergehende Überlassungen von Nutzungsrechten an den hochgeladenen Bildern dürften durch das Hochladen und Nutzen des Services nicht eingegangen werden. Zum einen fehlen entsprechende Hnweise, und zum zweiten kann google zum Zeitpunkt des Hochladens (oder auch Verlinkens) nicht prüfen, ob der Anwender auch der Urheber ist. Dies muß der Anwender auch nicht bestätigen.


Dat Ei

Fotoekki 25.11.2011 22:07

Ich denke genau wie Du, bin mir aber nicht sicher, ob eine US-Firma sich nicht nach US-Recht Nutzungserlaubnis auf Grund obskurer Paragraphen einräumt, die wir hier noch nie gehört haben. Oder kurzum: da traue ich Amerikanern und ihrer Rechtsauffassung nicht über den Weg. ;)

Trotzdem interessant. Danke für Deine Antwort.

Dat Ei 20.12.2011 11:47

Moin, moin,

mal ein kleines Update in der Sache:

1.) Zwischenzeitlich hatte ich ein Telefonat mit einem Forenmitglied, das sich mit dem Thema "Urheberrechtsverletzungen in Deutschland" sehr gut auskennt und mich in meiner An- und Absicht bestärkte. Da er davon ausging, daß in dem EU-Land, in dem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, ein sehr ähnliches Urheberrecht wie in D gilt bzw. wie es die EU-Richtlinien vorgeben, empfahl er mir, zunächst selber einen Brief zu verfassen. In diesem solle ich dann die umgehende Löschung und eine Unterlassungserklärung einfordern sowie eine Rechnung stellen - das ganze versehen mit einer Frist. Für den Fall, daß den Forderungen nicht nachgekommen werde, solle ich die Einschaltung anwaltlicher Unterstützung andeuten.

2.) Zudem habe ich Kontakt zu einem Nachbarn aufgenommen, der am europäischen Patentamt tätig ist und aus dem betroffenen EU-Land stammt. Auch wenn sein Schwerpunkt das Patent- und nicht das Urheberrecht ist, konnte er mir nach einer Recherche bestätigen, daß das Urheberrecht in seinem Heimatland dem deutschen sehr ähnlich ist (z.B. daß Photographien ohne weiteres Zutun urheberrechtlich geschützt sind). Mein Nachbar bot mir zudem an, einen Kontakt zu einem befreundeten Anwalt in seinem Heimatland herzustellen, der sich im Urheberrecht auskennt und der mich vor Ort anwaltlich vertreten kann. Um meinen Forderungen einen gewissen Druck zu verleihen, werde ich wohl diesen Weg beschreiten.


Dat Ei

Tira 20.12.2011 12:52

Kleine Frage dazu: Möchtest Du denn wirklich eine Unterlassung erreichen - oder lieber eine angemessene Nutzungsgebühr?

Dat Ei 20.12.2011 14:21

Hey Ralf,

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 1263269)
Kleine Frage dazu: Möchtest Du denn wirklich eine Unterlassung erreichen - oder lieber eine angemessene Nutzungsgebühr?

das eine schließt ja das andere nicht aus. Meine Motivation ist nicht vorrangig die Nutzungsgebühr, sondern der Umstand, daß hier jemand im gewerblichen Bereich sehr locker mit dem Urheberrecht umgeht. M.E. nutzt die Site nicht nur mein Bild, ohne Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bild zu haben.


Dat Ei


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