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@ Kerstin, Du solltest doch wissen daß er höhere Ziele hat :lol: Gruß André
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Dat Ei |
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Mit dieser Erweiterung: https://addons.opera.com/de/addons/e....7/?display=en Bitte den Hinweis für die Googlesuche beachten. |
Da es hier um Bildrechte geht:
Wenn ich mein Bild in die Google Suchmaschine ziehe entsteht eine digitale Kopie des Bildes auf den Rechnern von Google, damit sie nach Vervielfältigungen suchen können. Nun ist Google eine ziemliche Datenkrake. Habe ich dann Google irgendwelche Nutzungsrechte an meinem Bild eingeräumt? Hat jemand das Kleingedruckte zu diesem Thema gelesen? Könnte sonst sein, dass man den Teufel mit dem Belzebub austreibt... |
Hey Ekki,
jedes Bild, daß Du im Web siehst, ist eine digitale Kopie, die Du Dir in den Cache Deines Browsers gezogen hast, und trotzdem hast Du keinerlei Rechte an dem Bild, das der Urheber (meist) aus freien Stücken ins Web gestellt hat. google indiziert fortlaufend das Web. Die digitalen Kopien, die dabei auf googles Servern entstehen, sind kein Eingriff in das Urheberrecht des Urhebers. Da gibt es Gerichtsurteile, die google das Recht bestätigen, im Rahmen ihrer Suchmaschinen-Tätigkeit Kopien anzufertigen und in diesem Rahmen zu nutzen. Weitergehende Überlassungen von Nutzungsrechten an den hochgeladenen Bildern dürften durch das Hochladen und Nutzen des Services nicht eingegangen werden. Zum einen fehlen entsprechende Hnweise, und zum zweiten kann google zum Zeitpunkt des Hochladens (oder auch Verlinkens) nicht prüfen, ob der Anwender auch der Urheber ist. Dies muß der Anwender auch nicht bestätigen. Dat Ei |
Ich denke genau wie Du, bin mir aber nicht sicher, ob eine US-Firma sich nicht nach US-Recht Nutzungserlaubnis auf Grund obskurer Paragraphen einräumt, die wir hier noch nie gehört haben. Oder kurzum: da traue ich Amerikanern und ihrer Rechtsauffassung nicht über den Weg. ;)
Trotzdem interessant. Danke für Deine Antwort. |
Moin, moin,
mal ein kleines Update in der Sache: 1.) Zwischenzeitlich hatte ich ein Telefonat mit einem Forenmitglied, das sich mit dem Thema "Urheberrechtsverletzungen in Deutschland" sehr gut auskennt und mich in meiner An- und Absicht bestärkte. Da er davon ausging, daß in dem EU-Land, in dem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, ein sehr ähnliches Urheberrecht wie in D gilt bzw. wie es die EU-Richtlinien vorgeben, empfahl er mir, zunächst selber einen Brief zu verfassen. In diesem solle ich dann die umgehende Löschung und eine Unterlassungserklärung einfordern sowie eine Rechnung stellen - das ganze versehen mit einer Frist. Für den Fall, daß den Forderungen nicht nachgekommen werde, solle ich die Einschaltung anwaltlicher Unterstützung andeuten. 2.) Zudem habe ich Kontakt zu einem Nachbarn aufgenommen, der am europäischen Patentamt tätig ist und aus dem betroffenen EU-Land stammt. Auch wenn sein Schwerpunkt das Patent- und nicht das Urheberrecht ist, konnte er mir nach einer Recherche bestätigen, daß das Urheberrecht in seinem Heimatland dem deutschen sehr ähnlich ist (z.B. daß Photographien ohne weiteres Zutun urheberrechtlich geschützt sind). Mein Nachbar bot mir zudem an, einen Kontakt zu einem befreundeten Anwalt in seinem Heimatland herzustellen, der sich im Urheberrecht auskennt und der mich vor Ort anwaltlich vertreten kann. Um meinen Forderungen einen gewissen Druck zu verleihen, werde ich wohl diesen Weg beschreiten. Dat Ei |
Kleine Frage dazu: Möchtest Du denn wirklich eine Unterlassung erreichen - oder lieber eine angemessene Nutzungsgebühr?
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Hey Ralf,
Zitat:
Dat Ei |
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