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Zitat:
Ist im übrigen ein weiterer Grund, sich eine eigene Homepage zu leisten. Da bleiben dann die Bilder dort, wohin sie gehören und wenn sie von dort unabgesprochen abgezogen werden, hast du konkrete Tatsachen in der Hand. |
Ich glaube schon, dass das so funktioniert. Mir stellt sich nur die Frage ob dann so eine Anwendung zulässig ist. Hab gerade nochmal die AGBs durchgeschaut; da heißt es:
Zitat:
Schaue gerade noch in das Impressum der Band-Seite: Zitat:
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Dann ist doch alles klar und muß nur noch gemacht werden!?
Schreib einfach dem Management zurück, daß sie derzeit durch die Übernahme deiner Bilder sogar gegen ihre eigenen, sich selbst auferlegten Richtlinien verstoßen und zitiere den Passus ihrer eigenen Website mitsamt Link dorthin. Sie müssen anschließend tätig werden, denn lächerlich trifft es ansonsten ziemlich genau. |
Email ist raus. Ich halte euch auf dem Laufenden...
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Hallo!
Spannende Diskussion hier. Leider kann ich derzeit gar nix Neues beitragen. Was allerdings in Bezug auf Atari Teenage Riot nicht zutrifft: Zitat:
Trotzdem oder vor allem deswegen finde ich es irgendwie doof, dass die Fotos ohne jede Kontakt-Aufnahme verwendet werden! |
So, heute kam eine sehr lange Email des Rechtsanwalts (das wurde dem Manager wohl zu heiß). Dieser möchte mich über das Urheberrecht aufklären und ist dabei so großzügig "hierfür keine Kosten zu berechnen" :roll: (in Anführungszeichen Orginalzitate).
Die Band möchte keinen Rechtsstreit (ich natürlich auch nicht) [...] aber dennoch müsse ich der 'Angeklagte' sein. Denn nach §22 http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html wäre die Veröffentlichung ohne Einwilligung strafbar. (der §23 wird dabei total übergangen, schließlich ist doch die Band zumindest als relative (durch ihr Konzert) wenn nicht sogar als absolute Person der Zeitgeschichte einzustufen). Mit einem Wasserzeichen auf dem Bild würde ich mich der Gefahr von "Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen aus" (setzten). Außerdem sei ja ein "unmissverständlicher Hinweis darauf, dass bei Flickr mit XX getaggte Bilder dort erscheinen". Der bei Flickr natürlich nicht zu sehen ist... Ich weiß nicht so wirklich was ich davon halten soll. Ich will natürlich keinen Streit riskieren, allerdings bin ich mit der Argumentation auch nicht einverstanden. Was haltet ihr davon? (Ich weiß, inzwischen völlig falscher Thread, will dafür aber keinen neuen aufmachen...) |
Warst Du offiziell für das Konzert akkreditiert?
Wenn ja, gab es einen Fotovertrag über die Nutzung der Bilder? Falls ja, ich war akkreditiert und nein es gab keinen Fotovertrag, vergiss es, du kannst mit den Bildern machen was Du willst ;) |
Akkreditiert war ich vom Veranstalter, einen Fotovertrag hatte ich nicht.
Ich möchte den Streit einfach zur Seite legen, fand es nur etwas unverschämt, dass ich froh sein soll, dass die Rechtsberatung kostenlos war :roll: Außerdem bin ich weiter überzeugt, dass eine bereits bekannte Band (mit Europa-Tourneen) als Person der Zeitgeschichte einzustufen ist... |
@ be,
das ist ein netter Einschüchterungsversuch! Was denkst Du wer zu zahlen hat wenn Du Dir einen Anwalt nimmst? |
Na ja, ganz so einfach würde ich dass jetzt nicht sehen.
Du kannst zwar eine Band durchaus im Rahmen der aktuellen Berichterstattung dafür fotografieren, das berechtigt dich aber nicht, die Bilder für etwas anderes zu verwenden bzw. zu vervielfältigen, was du ja offensichtlich getan hast. Zusätzlich wär das ja in de Sinne keine öffentliche Veranstaltung, sondern wohl eine mit Eintritt, für die das Hausrecht und bei künstlerischen Aufführungen das Leistungsschutzrecht gilt. Dito muß kein Fotografenvertrag vorliegen, sondern es kann auch sein, dass du irgendwelche AGB damit anerkannt hast. Die Werbung für die eigene Leistung dürfte aber noch machbar sein. Du kannst ihnen sicher die Verwendung verbieten und dir dafür eine Klage nach Urheberrecht einfangen. Wie das dann in Summe ausgeht, ist so klar nicht. Der Hinweis auf das Recht am eigenen Bild halte ich hingegen bei einer Band und Akkreditierung für schwachsinning. Das hat der winkeladvokat ums Eck gemacht. Ich würde dir auf alle Fälle mal empfehlen, dazu das "Fotorecht für Fotografen" (zu finden im Internet) durchzulesen und im Ernstfall eine entsprechend erfahrenden RA zu nehmen. |
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