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BadMan 25.08.2011 13:04

Nun, dieses Bild ist es sicher nicht Wert, einen Rechtsstreit auszutragen.

Vielleicht sollte ich einfach auf die mail antworten (falls denn die Adresse real ist) und um Stellungnahme bitten.
- Da wäre also das wahrscheinlich bereits erloschene Urheberrecht
- Dann die Frage der Panoramafreiheit und ob ich mich wirklich auf Privatgelände befand. Mein Aufnahmestandpunkt ist ja anhand der Mauer und des Geländers recht gut reproduzierbar.

Und ob an der Klage gegen die Deutsche Bahn was dran ist, ist natürlich auch noch fraglich.

Itscha 25.08.2011 13:08

Nicht lange fackeln, E-mail an Absender:

Sehr geehrter Blablabla,

gerne komme ich Ihrem Anliegen nach und lösche das Foto der Mühle. Da diese 1865 erbaut ist, bin ich nicht von einer Urheberrechtsverletzung meinerseits ausgegangen. Um überprüfen zu können, ob Sie mit Ihrer rechtlichen Einschätzung richtig liegen, bitte ich Sie mir kurz dazulegen, weshalb die Urheberrechte noch nicht nach § 64 UrhG erloschen sind.
Nach erhalt Ihrer diesbezüglichen Mail werde ich nach Prüfung der Sachlage das Bild selbstverständlich löschen.

Mfg

...fertig

jameek 25.08.2011 13:13

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 1214980)
Sollte es hart auf hart kommen, würde er mit dieser Aussage eventuell einen Prozessbetrug begehen, der ihm mit einem Blick in dieses Forum kinderleicht nachzuweisen wäre. Google ist eben nicht nur dein Freund. Also bitte Vorsicht mit solchen Ratschlägen. ;)

Das war kein Ratschlag, sondern eine potentielle Möglichkeit.
Ich wusste aber nicht, dass Behauptungen ein Prozessbetrug sind. Sollte das so sein, revidiere ich aber die Aussage. Überhaupt lichtet sich das Thema ja etwas und unter den jetzigen Umständen würde ich auch eher dazu raten das Bild vorsichtshalber zu löschen.

BadMan 25.08.2011 13:15

@Itscha

Schön formuliert. So in etwas hatte ich mir das vorgestellt. :top:

Übrigens scheinen die wohl von der ganz schnellen Sorte zu sein. Vom Besuch auf meiner Homepage bis zum Versenden der email ist keine Stunde vergangen.

ingoKober 25.08.2011 13:19

Ich denke, das macht sich tatsächlich am Fotografenstandort fest. Ist dies ein öffentlicher Weg oder war er es vor 5 jahren zum Aufnahmezeitpunkt dürfte es denen sehr schwer fallen, Dir etwas zu untersagen.
Siehe dazu auch:
http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
Wenn die Leute schon die Kosten für einen Postbrief scheuen, frage ich mich auch, welchen Aufwand zu betreiben sie für so ein im Effekt sehr fragwürdiges Ziel zu betreiben bereit sind.
Die Email ist auch ganz sicher nicht von einem Juristen verfasst worden. Zudem unelegant formuliert und mit Fehlern durchsetzt-da plustert sich nur jemand auf. Oft ist bei sowas ausser heisser Luft nicht viel hinter.
Ich würds einfach aussitzen.


Viele Grüße

Ingo

Relax07 25.08.2011 13:49

Ich habe hier noch einen Link zu Fotorecht von Blende 8
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/
Da werden viele Situationen behandelt und auch die Panoramafreiheit!

Tom D 25.08.2011 13:50

Auch interessant:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/...158/#more-7158

Insbesondere:
Zitat:

Die Herstellung einer Sachaufnahme ist in einem solchen Fall von der sog. Panoramafreiheit, die in § 59 UrhG geregelt ist, gedeckt. Nach § 59 Abs. 1 UrhG gilt:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

BadMan 25.08.2011 14:52

Vielen Dank für die zusätzlichen Links zur Panoramafreiheit.

Aber genau der Punkt, ob ich mich wirklich auf öffentlichem Grundstück befand, steht ja im Raume und ich kann es leider weder bejahen noch verneinen.

jorre 25.08.2011 15:18

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1215042)
Vielen Dank für die zusätzlichen Links zur Panoramafreiheit.

Aber genau der Punkt, ob ich mich wirklich auf öffentlichem Grundstück befand, steht ja im Raume und ich kann es leider weder bejahen noch verneinen.

Ob du auf dem nicht öffentlichem Grundstück warst, soll dir doch der "Kläger" beweisen.

Und ich würde solange keine Post von einem Anwalt kommt, in welcher darauf hingewiesen wird, das du das besagte Bild entfernen sollst überhaupt nichts machen.

Solange du kein Geld mit dem besagten Objekt machst, wird dir wohl keiner eine Straftat anhängen können.

Allerhöchstens ein Verwarnungsgeld wie bei einer Verkehrswidrigkeit könnte dir drohen, da höchstens ein Vergehen vorliegt und keine Straftat.

Das ganze liest sich wie KINO!:top:

LG Jörg

Echidna 25.08.2011 15:54

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 1214991)
Ich wusste aber nicht, dass Behauptungen ein Prozessbetrug sind.

Behauptungen werden in Prozessen viele aufgestellt. Wenn diese aber nachweisbar gegen besseres Wissen falsch vorgetragen werden, kommt ein möglicher Betrug ins Spiel. In diesem Forum sind wir öffentlich, was den Nachweis für eine Falschbehauptung eventuell sehr erleichtern würde. Daher meine Warnung. Sollte kein Vorwurf an Dich sein.

Ist leider heute nur weit verbreitete Ansicht, bei Gericht könne gelogen werden, was das Zeug halte.


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