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Andreas |
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Gruß, eiq |
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Ob Du die britische VAT bei gewerblicher Nutzung zurückholen kann, weiß ich nicht. Vermute ja. Rainer ---------- Post added 05.07.2011 at 13:41 ---------- Zitat:
Eine sicherlich interessante Frage, die ja immer wieder aufkommt. Rainer |
Für solche Fälle gibt es die Umsatzsteuer-ID. Du zahlst keine Umsatzsteuer im Ursprungsland, sondern besteuerst den Vorgang nach den Sätzen des Ziellandes im Zielland. ;) .
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Deine Info Rainer ist noch immer aktuell! Also KEIN ZOLL!!! Bestätigt soeben durch das Zollamt in Frankfurt Insofern gleich nochmal Geld gespart. Cheers. Norbert Status: ...jetzt wird Dee-XXXt |
Ihr tragt so wirklich nichts dazu bei, dass ich mal wieder von meinem Trip runterkommen. So wirklich nicht...... :itchy:
HIHI |
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Hast Du gehört, Kerstin! Ein absolutes Schnäppchen. Nun nochmal billiger! Kauf, kauf! Rainer |
RAINER, so mit dem Holzhammer wird das nix.
Da brauchts schon wirklich gute Argumente, steigender Dollarkurs wäre zum Beispiel sowas :) |
Beim Kauf im europäischen Ausland einfach die Steuernummer angeben und dann wird die dortige Mwst. nicht berechnet. ;)
Muss natürlich entsprechend bei der Steuer angegeben werden. |
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Die Eurokrise wird nach der Pleite einiger Länder alle Geldvermögen entwerten. Weg mit dem Euro. ;) Wohl denen, die in Sachwerte - Gold, Immobilien, Nikon-Kameras - investiert haben. Rainer P.S. Kein Sch... : Momentan werden lt. Auskunft einer Bekannten aus der Immobilienbranche tatsächlich Immobilien aufgrund genau dieser Ängste zu Höchstpreisen gekauft. |
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