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Hups. Ich wusste gar nicht, dass er das tut. Nein, die Zeit ist noch nicht um. Ich habe sie Samstag gekauft. Aber ich habe schon ein GGS Glas aufgeklebt ...
Trotzdem Danke für den Hinweis! |
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Die Glasscheibe solltes du völlig rückstandsfrei entfernen können, Hauptsache du hast noch alles an Verpackung und Zubehör.... Und die extreme Blitz Verzögerung sollte auch als Grund für den Umtausch reichen, wobei du eigentlich innerhalb der 14 Tage gar keinen Grund angeben musst laut Werbung...:) |
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das 14tägige Rückgaberecht besteht nur bei Online-Käufen. Wenn MM ein Umtauschrecht einräumt bekommst du dein geld nicht zurück....
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bis jetzt habe ich "immer" D-Mark und später Euros ausgezahlt bekommen wenn ich innerhalb der 14 Tage was zurück gebracht habe im Mediamarkt.... Und ich habe schon einiges gekauft und wieder zurück gebracht wenn es nicht gefallen hat...:):):) |
Ich habe mich gerade mal schlau gemacht und es stellt sich so dar:
Die Mediamarkt-Kette räumt ein Umtasuchrecht ein, garantiert aber nirgends "Geld zurück". Das liegt im Ermessen des einzelnen Marktes und es kann da auch mal blöd laufen, wie z.B. bei "jedes 10. Gerät umsonst" Aktion, wo die Märkte eben kein Geld für die anderen 9 erstattet haben (was für eine Überraschung ...). Ich könnte es jedenfalls versuchen. Hiermit werde ich die MM Diskussion jetzt aber beenden, weil es doch etwas arg off topic ist. Vielen Dank für die Hinweise. Viele Grüße, Markus PS: wenn ich sie nur nicht gleich so ins Herz geschlossen hätte ... |
letzte Woche im MM, ein Kunde gab eine Nikon DSLR zurück. Ich habe gleich beim Verkäufer nachgefragt, er sagte mir er macht das, weil die Kamera quasi unbenutzt ist und der Kunde nicht damit zurecht kommt. Ich sagte dann zu Ihm, gut zu wissen.
Das Blitzproblem habe ich gottseidank nicht oft, deshalb bleibt meine A55. _______________ methanolpixel.de |
wenn ein Geschäft das Geld zurück erstattet dann ist das löblich und spricht für den Markt - eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht. Selbst ein Umtausch in ein anderes (auch höherwertiges Gerät mit Zuzahlung) ist reine Kulanz.
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