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Gerade ist ein neuer Schwung von 5 Stück Cullmann für 11,99 € aufgetaucht, eins war schon weg, eins (!) habe ich mir geschnappt (bei dem Preis sicher ein nettes Zweitstativ) und drei gibt's noch.
Danke an Uwe für den Tipp. EDIT: scheinen auch wieder weg zu sein, aber offenbar lohnt es sich momentan, öfter mal zu gucken. Wenn es denn klappt, ich bin da ein bisschen skeptisch (macht aber auch nix wenn nicht). EDIT2: jetzt gibt's wieder einen Schwung neue. |
F***! Verpasst. Seit 5 Uhr werden keine mehr reingestellt. :( Dabei brauche ich dringend ein Stativ.
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Hab mir gestern auch noch eins geschossen, ist echt ein guter Preis.
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Habe gerade eine Storno/Bettel/Kulanzmail (war ein Versehen oder sogar ein Angriff, keiner hat uns auf den Fehler hingeweisen, bitte nicht negativ bewerten :cry: wir bieten Ihnen 25 Euro Rabatt auf den normalen, jetzt allerdings plötzlich ggü. den bisherigen regulären Angeboten des Stativs auch um ca. 20 Euro gestiegenen, Preis) zu dem Stativ bekommen, zusammen mit einer Paypal-Nachricht, daß das Geld zurück erstattet wurde, sowie einer Versandnachricht für das Stativ ... äh, aha.
Reihenfolge war: Stornomail, Versandnachricht, Paypal mail. An sich ist mir die Geschichte schnurz, ich hatte eigentlich damit gerechnet. Aber die Art und der Wortlaut der Mail ... na ja. |
Inzwischen habe ich (und wohl jeder andere auch) ein Angebot für 65 € inkl. Versand bekommen. Aber stimmt schon, die Art und Weise ist ein wenig komisch.
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kann man da nicht mit rechtskräftige mitteln drohen? immerhin ist ein kaufvertrag zustande gekommen und bezahlt wurde auch schon.
wenn ich was im geschäft gekauft hab, wo der azubi die ware mit 11,90 anstatt 119,00 gekennzeichnet hat, kann der inhaber mir auch nicht hinterherlaufen und mir sagen, oh versehen, blablablubb. verkauft ist verkauft! |
Zitat:
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Hallo,
ein Kaufvertrag müßte eigentlich zustande gekommen sein, da in den AGB`s des Verkäufers steht: 1. Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt. Das ist für mich recht eindeutig und da kann man sicherlich auch rechtlich was machen. Sollte man (ich) dann auch mal durch einen Anwalt prüfen lassen. |
Sollte das von Erfolg gekrönt sein, möchte ich bitte die Adresse deines Anwalts haben zwecks Praktikumsplatz. Der Mann muss der Chuck Norris unter den Anwälten sein...
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Der Kaufvertrag kommt m.W.n. erst mit der Lieferung wirksam zustande, diese Diskussionen gibt's doch immer wieder auf's Neue wenn sowas mal passiert und es passiert halt gelegentlich. Abhaken und fertig.
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