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Tuergriff 15.12.2009 16:06

Zitat:

Zitat von speedy12 (Beitrag 935130)
Es wäre nett, wenn du es mir erklären würdest. Ich lerne immer gern dazu. Danke im voraus!

BadMan hat es bereits getan. Es gibt eben Menschen, die nicht die Erfahrung mitbringen wie du, die zu blauaeugig sind und nicht die Auktionen Wort fuer Wort abklopfen. Moeglicherweise ist der Kaufer unerfahren mit Ebay. "Daemlich" wuerde ich ihn ohne weiteres daher nicht nennen.

Tuergriff

AlexDragon 15.12.2009 16:12

Zitat:

Zitat von Tuergriff (Beitrag 935135)
BadMan hat es bereits getan. Es gibt eben Menschen, die nicht die Erfahrung mitbringen wie du, die zu blauaeugig sind und nicht die Auktionen Wort fuer Wort abklopfen. Moeglicherweise ist der Kaufer unerfahren mit Ebay. "Daemlich" wuerde ich ihn ohne weiteres daher nicht nennen.

Tuergriff

Wie schon Tegtmeier sagte: Immer Mensch bleiben, woll :roll:;):lol:

Itscha 15.12.2009 16:17

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 935114)
Naja, er erklärt im eigentlich relevanten Text mehrfach (!), dass es nur die Verpackung ist.

Nachdem er meilenweit die Vorzüge des Verpackungsinhalts geschildert hat...
Zitat:

Dass in der Überschrift "+" verwendet wird, muss sich nicht als "und"-Verknüpfung deuten lassen.
Ja, das ist wohl wahr ... "+NEU" macht für sich gesehen keinen Sinn ;)
Zitat:

Ich halte das hier für - wie Du auch - sehr bedenklich und moralisch verwerflich, aber ich sehe genügend Erklärungsmodelle, wie man juristischen Vorwürfen begegnen kann.
Ich auch. Allerdings sind sie für mich -in diesem Fall- unglaubwürdig. Die fetten Hervorhebungen, die schlagartig vor dem Wort "Verpackung" aufhören im Zusammenspiel mit allem Anderen in dieser Auktion lassen für mich keinen wirklichen Zweifel an der Absicht aufkommen.
Allerdings bin ich Realist genug zu wissen, dass Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Das gilt ganz besonders für Strafverfolgungsbehörden. Und deshalb hast Du damit:
Zitat:

Ich glaube nicht, dass ein Verfahren überhaupt angenommen werden würde, und selbst wenn, glaube ich nicht an einen Erfolg.
...wohl eine zutreffende Prognose abgeliefert.

Es hilft wirklich nur eins: Ganz Genau Lesen ...

Gordonshumway71 15.12.2009 16:45

Ja Du liebe Zeit, was e Diskussion.....

Es sollte sich doch mittlerweile bis zum letzten Menschen im finsteren Tal mit Internetzugang rumgespochen haben, daß man Ebay-Auktionen bis zum letzten Wort durchlesen muss....

Ich habe keinerlei Mitleid mit dem Dabbes, der sich den Karton ersteigert hat....hätte er es halt gelesen....Kriminalität würde ich hier auch nicht unterstellen, da ja ausdrücklich daraufhingewiesen wurde, daß es nur der Karton ist.

Andererseits ist natürlich auch möglich, daß kürzlich eine Ladung Ei-Fons vom LKW gefallen ist und nun dringenst Orginalverpackungen gebraucht werden, damit man die Fonser mit OVP bei Ebay verkaufen kann. Evtl. sind die Preise für solche Kartons ja tatsächlich so hoch, oder hat das mal jemand recherchiert ?

Tafelspitz 15.12.2009 17:30

Zitat:

Zitat von Gordonshumway71 (Beitrag 935157)
Evtl. sind die Preise für solche Kartons ja tatsächlich so hoch, oder hat das mal jemand recherchiert ?

Möglich wäre das durchaus. Apple-Geräte sind alle recht wertig verpackt :mrgreen:

Aber zur Auktion: ob das jetzt juristisch durchgeht oder nicht, sei mal dahingestellt.
Es ist aber auf jeden Fall offensichtlich, dass die Auktion darauf ausgelegt wurde, hier einen unbedarften Käufer aufs Glatteis zu führen.
Etwa so, wie wenn man ein Fangeisen auslegt und ein klitzekleines Warnschildchen in Tarnfarben ein paar meter davon weg aufstellt.

Aber zweimal passiert einem das wohl nicht :?

Itscha 15.12.2009 17:42

Zitat:

Zitat von Gordonshumway71 (Beitrag 935157)
Ich habe keinerlei Mitleid mit dem Dabbes, der sich den Karton ersteigert hat....hätte er es halt gelesen....
Kriminalität würde ich hier auch nicht unterstellen, da ja ausdrücklich daraufhingewiesen wurde, daß es nur der Karton ist.

Ja, das war so eindeutig. Das konnte niemand übersehen. :roll: Es freut mich, dass Dir so was nicht passieren kann. Leider ist nicht jeder so mit allen Wassern gewaschen wie Du.
Mich ärgert diese Art, die Leute über den Tisch zu ziehen. Natürlich kann man immer sagen: "selber schuld", und sich überheblich lächelnd zurücklehnen. Genau diese Einstellung ist es aber, die es Neppern, Schleppern und Bauernfängern leicht macht. Das gilt nicht nur für Ebay. Ich verweise nur auf die Masche mit den "Gewinnmitteilungen", die massenweise und über Jahre bei überwiegend alten und gutgläubigen Leuten für Vermögensschäden gesorgt haben. Kann man natürlich auch sagen: "Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen". Leider ist ein großer Teil der Bevölkerung auf die ein oder andere Art in Ihrem Potential, solche "Betrügereien" zu erkennen, etwas eingeschränkt.
Aber da könnte ich mich jetzt stundenlang drüber aufregen - und vor allem darüber, dass solchen Leuten (die sich clever in grauzonen bewegen und andere Leute übern Tisch ziehen) kein Riegel vorgeschoben wird.
Und weil ich für stundenlangen Ärger keine Zeit habe, beende ich für mich diese Debatte...

boo70200 15.12.2009 18:14

Schaut Euch bitte mal die Gebotsübersicht an... :shock::shock::shock:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl...m=260522103791

Dort steht auch schon, das ein Gebot gestrichen worden ist. Ich denke eine eMail an Ebay und die Sache sollte gegessen sein.

heavy...

Gordonshumway71 15.12.2009 18:18

Hallo Itscha,

hier passt Deine Sig. sehr gut. "Sowas kommt von sowas"

Ich ärgere mich genauso, wenn gutgläubigen Senioren das Geld aus der Tasche gezogen wird. Diesen Leuten gehört das Handwerk gelegt, keine Frage....Da bin ich völlig deiner Meinung.....:top:

Wenn aber jemand bei EBAY ein Telefon ersteigert, das eigentlich eher ein mobiles Internet, als ein Telefon ist, dann MUSS er die Auktion fertig lesen. Denn sonst habe ernste Bedenken, daß dieser Autionsgewinner nicht in der Lage ist, mit einem Telefon, das sich sehr schnell ins Internet einwählt, umgehen zu können. evtl. hat ihn der leere Karton davor bewahrt, eine Telefonrechnung in Höhe von mehreren hundert Euro zu erhalten. In sofern waren dann die 151.- € gut investiertes Geld...

Die letzten 4 Sätze in der Auktion waren alle darauf ausgerichtet, daß man lesen kann, daß es nur die Verpackung ist. In der Überschrift nicht, das stimmt. Aber es ist bei Ebay ja immer so, die Überschrift zu ändern um in möglichst vielen Suchbegriffen aufzutauchen. Und "neu" ist da nunmal ein beliebtes Wort.

Edith sagt noch, daß ein Auktionsgewinner mit 67 Bewertungen soviel Erfahrung haben muss, daß er weiß, daß man Auktionen bis zum letzten Wort lesen muss.

Itscha 15.12.2009 18:29

Zitat:

Zitat von Gordonshumway71 (Beitrag 935192)
(...) evtl. hat ihn der leere Karton davor bewahrt, eine Telefonrechnung in Höhe von mehreren hundert Euro zu erhalten. In sofern waren dann die 151.- € gut investiertes Geld...

:lol::top:

der_knipser 15.12.2009 18:30

Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass der Höchstbietende die Auktion zwischen "Herzlichen Glückwunsch" und seiner Banküberweisung noch gemerkt hat.
Sollte der Möchtegernverkäufer sein Recht einklagen, glaube ich in diesem Fall an die Vernunft des Richters...

fhaferkamp 15.12.2009 18:38

Was mich bei diesen "Betrugsversuchen" zusätzlich ärgert, ist das Gefühl, dass e**y nichts wirksames unternimmt, um solche Machenschaften zu verhindern. Selbst wenn man denen ein Angebot meldet, hat man das Gefühl, dass man sich das gleich sparen kann, denn mehr als eine Eingangsbestätigung passiert da offenbar nicht, schon gar nicht zeitnah.

Stattdessen werden Verkäufer in bestimmten Kategorien (z. B. Bücher) zu kostenlosen Versandarten gezwungen, was manche aber wieder versuchen zu umgehen, indem sie dann im Angebotstext Versandkosten ankündigen, die der Käufer tragen doch soll. Da haben wir dann gleich den nächsten Verstoß, den man vergeblich melden kann. Da war mir die Gefahr von überhöhten Versandkosten lieber, denn das konnte man in der Regel sofort sehen.

Im konkreten Fall dieses Threads ist die Schwelle zum Betrug meines Erachtens überschritten, selbst wenn kein Gesetzestext einen Verstoß verfolgbar machen sollte. Solche Verkäufer braucht kein Mensch.:flop: Wenn man schon eine OVP verkaufen möchte, dann muss das bereits in der Titelzeile für jeden erkennbar sein, wenn man keine unlauteren Absichten hat.

klaga 15.12.2009 18:44

Zitat:

Zitat von Gordonshumway71 (Beitrag 935192)

Die letzten 4 Sätze in der Auktion waren alle darauf ausgerichtet, daß man lesen kann, daß es nur die Verpackung ist. In der Überschrift nicht, das stimmt. Aber es ist bei Ebay ja immer so, die Überschrift zu ändern um in möglichst vielen Suchbegriffen aufzutauchen. Und "neu" ist da nunmal ein beliebtes Wort.

Naja wenn man die Produktinformationen liest könnte auch der Verkäufer Pech haben.
Ich habe noch keinen Karton mit den angegebenen Eigenschaften gesehen.
Ich denke mal wenn der Verkäufer an einen ausgefuchsten Rechtsanwalt gerät hat er schnell das Nachsehen und ist selbst der Dumme.

wwjdo? 15.12.2009 18:52

Für mich ist das auch eine Spielart des Betruges bzw. der Täuschung und Irreführung! :flop:

Für mich wäre auch gut vorstellbar, dass so eine Auktion vor Gericht angefochten werden könnte...

el-ray 15.12.2009 19:01

schon allein ein verstoß gegen die ebayrichtlinien, weil der karton in der falschen kategorie "handys und smartphones -> ohne vertrag" eingestellt wurde....damit Irreführung und Betrug. Fertig
Bin kein jurist, aber wir sind ebayhändler (familie) und hatten schonmal mit sowas ähnlichem zu tun.

jolini 15.12.2009 19:09

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 935205)
Stattdessen werden Verkäufer in bestimmten Kategorien (z. B. Bücher) zu kostenlosen Versandarten gezwungen, was manche aber wieder versuchen zu umgehen, indem sie dann im Angebotstext Versandkosten ankündigen, die der Käufer tragen doch soll.

Die letzte Masche, die ich für die Kategorien mit zwangsweise kostenlosem Versand gesehen habe ist, Artikel nur noch zur Abholung anzubieten und dann im Text die normalen Versandkosten anzugeben. Halte ich sogar für nachvollziehbar.

mfg / jolini

yaku 15.12.2009 19:09

Zitat:

Zitat von Tafelspitz (Beitrag 935172)
Möglich wäre das durchaus. Apple-Geräte sind alle recht wertig verpackt :mrgreen:

Das kann ich nur bestätigen.

Ich hätte das noch welche anzubieten. Alles was über 100 € ist geht dann
als Spende ans Forum. :mrgreen:


Ach ja, dies Antwort habe ich von Ebay erhalten:



Betreff: Ihre Meldung eventueller betruegerischer Aktivitaeten auf eBay (KMM13875321I15977L0KM) Erhalten: 14.12.09
Von: eBay Kundenservice Verfällt am: 14.12.10
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, deren Eingang wir bestätigen. Bitte
antworten Sie nicht auf diese automatisch versendete E-Mail, da uns Ihre
Antwort nicht erreichen wird.

In Ihrer E-Mail bitten Sie uns zu überprüfen, ob ein Angebot oder ein
Verkäufer auf betrügerische Aktivitäten hindeutet.

Was werden wir jetzt tun?

Wir werden Ihren Bericht so schnell wie möglich prüfen. In der Regel
reagieren wir innerhalb von 24 Stunden. Bitte haben Sie Verständnis,
dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über die
Ergebnisse unserer Prüfungen und die daraus folgenden Maßnahmen
informieren können. ……..


Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Sie tragen so erheblich dazu
bei, dass faires und sicheres Handeln auf eBay möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

eBay-Sicherheitsteam

fhaferkamp 15.12.2009 19:19

Zitat:

Zitat von jolini (Beitrag 935220)
Die letzte Masche, die ich für die Kategorien mit zwangsweise kostenlosem Versand gesehen habe ist, Artikel nur noch zur Abholung anzubieten und dann im Text die normalen Versandkosten anzugeben. Halte ich sogar für nachvollziehbar.

mfg / jolini

Als weitere Versandarten darf man dann auch weiterhin jede beliebige Vereinbarung treffen, das ist durchaus korrekt und steht so in den Regeln.
Ist nur die Frage, ob kostenlose Abholung als erlaubte Versandart durchgeht. Dazu steht aber meines Wissens nichts konkretes in den Regeln.

zapp 15.12.2009 19:35

Ich denke das müsste sich Mal ein Rechtsanwalt ansehen, aber in meinen Augen ist das Betrug, zumindest aber vorsätzliche Täuschung. Den Kaufvertrag kann er in jedem Fall wegen Irrung oder etwas ähnlichem rückgängig machen.

Es ist schon recht offensichtlich das hier eine vorsätzliche Täuschen abgezogen werden soll. Ehrlich gesagt ist mir unverständlich das eBay sowas zulässt. Den Account sollten sie eingentlich sofort zumachen.

binbald 15.12.2009 20:07

Zitat:

Zitat von zapp (Beitrag 935241)
in meinen Augen

das ist das Problem - was der Laie für rechtens oder rechtswidrig hält, spielt keine Rolle, wenn es nicht stichhaltig nachgewiesen werden kann.

Der Titel zur Erregung von Interesse und Aufmerksamkeit ist zwar problematisch, stellt aber in Zusammenhang mit dem Text keinen Verstoß dar. Die Einfügung der iphone-Beschreibung durch den Ebay-Automatismus ist dem Einsteller nicht unbedingt anzulasten, da die Formulierungen und Angaben nicht von ihm stammen. Die Einstellung in die Kategorie lässt sich auch zurückweisen, da es keine wirklich passende Kategorie für den Artikel gibt (Zubehör ist der Karton auch nicht wirklich). Einzig die erwähnten Formatierungen im Text geben einen Ansatz. Aber selbst hier ist das schwierig, weil die Formulierungen eindeutig sind.

Klar, der Gesamteindruck hinterlässt ein eher, äh, "zwiespältiges" :cool: Bild, aber das ist in den Einzelheiten widerlegbar. Das Problem ist hier ganz eindeutig die miserable Handhabe von ebay.

Letztlich stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass das auch im Großen und Ganzen einigermaßen ok ist. Der Großteil der Auktionen läuft gesittet und problemlos ab; wer in der Zwischenzeit noch nicht verstanden hat, ebay-Auktionen zu lesen, glaubt wahrscheinlich auch noch die Texte der Urlaubskataloge. Schade um den, aber ein wenig auf Zack musste man schon immer sein. Etwas grundsätzlich Neues sind die Abzocken bei ebay ja auch nicht.

Auf alle Fälle immer wieder interessant anzugucken...

BadMan 15.12.2009 20:24

Das mag ja rechtlich alles nicht anzufechten sein (kann ich nicht beurteilen) und es stimmt, man sollte gerade bei ebay besser alles 3x lesen. Aber menschlich finde ich es dennoch unterste Schublade.

Man stelle sich nur mal vor, Jemand würde in der Art hier etwas zum Verkauf anbieten.

binbald 15.12.2009 20:28

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 935268)
Aber menschlich finde ich es dennoch unterste Schublade.

unbestritten - sobald eine Lücke da ist, gibt es immer einen, der sie ausnutzt

Michael W. 15.12.2009 20:44

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 935256)
Letztlich stehe ich aber auf dem Standpunkt, dass das auch im Großen und Ganzen einigermaßen ok ist. Der Großteil der Auktionen läuft gesittet und problemlos ab; wer in der Zwischenzeit noch nicht verstanden hat, ebay-Auktionen zu lesen, glaubt wahrscheinlich auch noch die Texte der Urlaubskataloge. Schade um den, aber ein wenig auf Zack musste man schon immer sein. Etwas grundsätzlich Neues sind die Abzocken bei ebay ja auch nicht.

Tja das ist dein Standpunkt, den ich auch respektiere. Dennoch sehe ich das grundsätzlich anders. Ebay trifft zunächst keine Schuld. Es ist kaum möglich sich alle Auktionen in allen Sprachen anzusehen. Dazu kommt, dass solche Verkäufer Ebay durchaus Schaden zuführen. Da ist die lächerliche Provision, die Ebay vom Verkäufer bekommt, nichts gegen die Folgen eines mittlerweile stark angekratzten Image!
Für mich bleibt es ersteinmal klar ein Betrug. Unabhängig davon, was für juristische Folgen das mit sich bringt. Der Verkäufer hat in der Beschreibung ganz klar eine Täuschung beabsichtigt.
1. Artikelüberschrift ist falsch
2. Artikelbeschreibung falsch
3. Verkaufskategorie falsch (Zubehör wäre durchaus korrekter gewesen, wobei so ein Müll garnicht versteigert gehört...)
4....

Bei einer mutwilligen Täuschung ist für mich der Kaufvertrag auch vom Käufer nicht einzuhalten (ohne das juristisch begründen zu können).

Ich glaube, ich stelle gleich ein Ebay Angebot ins Netz: Verkaufe Porsche 911 Baujahr 2008 für 10000€ mit allen technischen Daten. Im letzten Satz ganz klein dann noch den Hinweis: Sie bieten auf einen Porsche 911 Carrera S 997 Modell 2008 Maßstab 1:24

Frei nach dem Motto: Wer nicht lesen kann, ist klar im Nachteil!

binbald 15.12.2009 21:01

Zitat:

Zitat von Michael W. (Beitrag 935285)
Tja das ist dein Standpunkt, den ich auch respektiere. Dennoch sehe ich das grundsätzlich anders. Ebay trifft zunächst keine Schuld.

äh, mein von Dir zitierter Satz bezog sich nicht auf die Anzeige, sondern auf das Gebaren von Ebay - das hielt ich im Großen und Ganzen für einigermaßen in Ordnung, nicht die Auktion...

steve.hatton 15.12.2009 22:27

Selbst wenn man den Betrug nich nachweisen können sollte, so sehe ich in der Überschrift, der Spartenwahl und den verschiedenen Schriftgrößen doch eine Arglist gegeben, um die Bieter zu täuschen und damit ist es strafbar.

Anders als manche hier glauben sehe ich sehr wohl eine wenn auch möglicherweise nur moralisch vorhande Verantwortung oder Mitschuld bei Ebay, denn viele Regelverstöße werden offenbar softwaretechnisch relativ schnell entdeckt und wehe man bietet über eine Produktanfrage an den Anbietenden hintenherum erkennt das Ebay-Team dies sehr schnell - aber falsche Autionen mit völlig irrwitzigen Angaben will man nicht erkennen.

Immer wenn ich Minolta Objektive suche und auch Minolta als Hersteller eingebe kommen Wallimex & CO zu hauf....

Wenn ich im Musikbereich Trommeln gesucht habe sind teilweise verschiedene Hersteller wie Ludwig, Sonor etc in einem Atemzug genannt, als würde man Objektiv für Canon/Nikon/Sony/Minolta/Olympus in einer Zeile schreiben.

Wenn E-Mails nach gewissen terroristischen Inhalten durchforstet weren können - Telefongespräche(Handy) ebenfalls und das seit Jahrzehnten, so kann Ebay sicher auch Titelbeschriebungen und Überschriften nach WIdersprüchen durchforsten und einen automatischen Hinweis generieren, wie "Ihre Angaben widersprechen sich teilweise. Ist dies so gewünscht? Sofern Sie für ein Produkt verschiedene Herstellerangaben machen ist dies eine arglistige Täuschung und kann zur Strafrechtlichen Verfolgung führen" Dann muss der Kunde reagieren !

Also man könnte viel, wenn man denn wollte.....

So bleibt nur erhöhte Vorsicht!

Wild! 15.12.2009 22:29

Es gibt da eine relativ klare Regel, was Verkäufe angeht...der Verkäufer haftet grundsätzlich für die angegebenen Eigenschaften des Produktes.

Dabei kann man sich nicht einmal als Privatverkäufer aus der Gewährleistung herausreden.

Na gut, er hat einen Karton verkauft. Das darf er auch.
Dieser muss aber die versprochenen Eigenschaften eines I-Phones aufweisen. Tut er das nicht, sondern ist schlicht und einfach eine Verpackung, dann hat der Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung. Gelingt Ihm diese zwei mal nicht (also den Karton ans telefonieren zu bekommen oder mit dem Karton ins Internet zu gelangen, geschweige denn mal von der Tatsache, dass dieser Karton eigentlich auch MP3-Files abspielen müsste und 16GB Hauptspeicher haben sollte), dann spätestens darf er den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Und wenn er zickt, dann dürfte er auch noh meinen Anwalt bezahlen ;-)

Dies würde ich ihm nett mitteilen und fragen, ob er nicht lieber sofort vom Verkauf zurück tritt, denn ich würde ihm das Ding gnadenlos mehrmals unfrei zurücksenden...Versandkosten in der Gewährleistung trägt grundsätzlich der Verkäufer.
Sollte er sich weigern, würde ich ihn sofort in Verzug setzen und den Betrag titulieren....Die 50,-€ für Gerichtsvollzieher und EV währen mir in diesem Fall der Spaß sicherlich wert. Mal schauen, wie so ein Verkäufer reagiert, wenn die Bank das Konto kündigt, die Kreditkarten blitzartig eingezogen werden und laufende Kredite schlagartig fällig werden...

Den 151,-€ Einnahmen stünden so schnell 800,-+€ Ausgaben plus heftiger und lang anhaltender Unanehmlichkeiten gegenüber. Sicher auch für den Verkäufer eine Überlegung wert.

Man muss sich nicht von jedem Kleinkriminellen über den Tisch ziehen lassen, selbst wenn man so unsäglich blöd war, auf diese Auktion zu bieten....:roll:

Denn: Nach wie vor gilt das BGB.

Liebe Grüße

Roland

klaga 15.12.2009 23:32

Zitat:

Zitat von Wild! (Beitrag 935369)
Es gibt da eine relativ klare Regel, was Verkäufe angeht...der Verkäufer haftet grundsätzlich für die angegebenen Eigenschaften des Produktes.

Dabei kann man sich nicht einmal als Privatverkäufer aus der Gewährleistung herausreden.

Na gut, er hat einen Karton verkauft. Das darf er auch.
Dieser muss aber die versprochenen Eigenschaften eines I-Phones aufweisen. Tut er das nicht, sondern ist schlicht und einfach eine Verpackung, dann hat der Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung. Gelingt Ihm diese zwei mal nicht (also den Karton ans telefonieren zu bekommen oder mit dem Karton ins Internet zu gelangen, geschweige denn mal von der Tatsache, dass dieser Karton eigentlich auch MP3-Files abspielen müsste und 16GB Hauptspeicher haben sollte), dann spätestens darf er den vollen Kaufpreis zurückerstatten. Und wenn er zickt, dann dürfte er auch noh meinen Anwalt bezahlen ;-)

Dies würde ich ihm nett mitteilen und fragen, ob er nicht lieber sofort vom Verkauf zurück tritt, denn ich würde ihm das Ding gnadenlos mehrmals unfrei zurücksenden...Versandkosten in der Gewährleistung trägt grundsätzlich der Verkäufer.
Sollte er sich weigern, würde ich ihn sofort in Verzug setzen und den Betrag titulieren....Die 50,-€ für Gerichtsvollzieher und EV währen mir in diesem Fall der Spaß sicherlich wert. Mal schauen, wie so ein Verkäufer reagiert, wenn die Bank das Konto kündigt, die Kreditkarten blitzartig eingezogen werden und laufende Kredite schlagartig fällig werden...

Den 151,-€ Einnahmen stünden so schnell 800,-+€ Ausgaben plus heftiger und lang anhaltender Unanehmlichkeiten gegenüber. Sicher auch für den Verkäufer eine Überlegung wert.

Man muss sich nicht von jedem Kleinkriminellen über den Tisch ziehen lassen, selbst wenn man so unsäglich blöd war, auf diese Auktion zu bieten....:roll:

Denn: Nach wie vor gilt das BGB.

Liebe Grüße

Roland

Das sehe ich genau so.

gugler 15.12.2009 23:35

Ja sowas ist heftig...

ganz ehrlich ich hab es 3x öffnen müssen um es zu Verstehen...
Es sieht alles aus als gings um Telefon... (z.B. Titel: ..IPhone....+OVP)
und dann ganz zum Schluss ganz klein...:evil:

Also aufpassen heißt es...;)

Michael W. 16.12.2009 00:40

Zitat:

Zitat von binbald (Beitrag 935290)
äh, mein von Dir zitierter Satz bezog sich nicht auf die Anzeige, sondern auf das Gebaren von Ebay - das hielt ich im Großen und Ganzen für einigermaßen in Ordnung, nicht die Auktion...

Ah ok. Dann hab ich dich falsch verstanden gehabt. Sorry.

tomdus 16.12.2009 09:25

Zitat:

Zitat von Michael W. (Beitrag 935285)
3. Verkaufskategorie falsch (Zubehör wäre durchaus korrekter gewesen, wobei so ein Müll garnicht versteigert gehört...)
....

Auch wieder Ansichtssache, wenn es klar gekennzeichnet wäre das es sich nur um die Verpackung ginge wäre diese Aution vollkommen in Ordnung.

Stell dir mal vor du möchtest ein Objektiv verkaufen. Das noch wie neu ist weil du es gehütet hast wie deinen Augapfel.

Und nun bekommst du die Möglichkeit eine Originalverpackung zu kaufen und damit den Erlös deines Objektivs zu erhöhen.
Nicht weil du schreibst, dass es original verpackt ist, sondern tatsächlich schreiben kannst mit OVP.
Ich kann mir halt vorstellen, das es die hervoragenden Qualität und die vorzügliche Behandlung des Objektives unterstreicht wenn der originalkarton sogar noch vorhanden ist. Oder was sollte der Grund sein warum Händler und Privatleute ausdrücklich dazu schreiben, das die OVP noch vorhanden ist?!?

@ Roland Wie stellst Du das an, dass sämtliche Konten und Kreditkarten gesperrt werden? Also innerhalb kürzester Zeit? die Mühlen des Gerichts mahlen langsam bis du einen Titel bekommst oder nicht?

Ich meine das BGB lesen und das recht des BGB bekommen, da können schon mal ein paar Monate vergehen.

Tafelspitz 16.12.2009 09:30

Haarspalterei am Rande: wäre es dann wirklich noch die Originalverpackung, wenn es eine bei Ibäh ersteigerte Verpackung ist und gar nicht mehr die, welche mit dem Objektiv geliefert wurde? ;)

tomdus 16.12.2009 09:35

Das ist eine gute Frage.

Michael W. 16.12.2009 11:12

Zitat:

Zitat von tomdus (Beitrag 935569)
Auch wieder Ansichtssache, wenn es klar gekennzeichnet wäre das es sich nur um die Verpackung ginge wäre diese Aution vollkommen in Ordnung.

Ja das ist natürlich Ansichtssache. Für mich ist eine OVP allein allerhöchstens als Zubehör für ein Produkt zu sehen und somit auch in so einer Unterkategorie anzusiedeln. Ist aber meine persönliche Meinung, die Ebay vermutlich wiederum nicht teilt.
Aber vielleicht geht es dir ja auch so, dass wenn du nach einem Objektiv/Handy schaust, es sehr nervig ist, wenn soviel "Müll" dort angeboten wird wie z.B. Schutzfolien, UV-Filter ect., obwohl es die Kategorie Zubehör gibt? Mich nervt das. Aber das ist noch nicht so schlimm, als wenn offensichtlich und mit wenig Mühe versucht wird Ahnungslose hinters Licht zu führen und extra zu täuschen.
Ich verstehe die Diskussion auch nicht mehr wirklich. Der gesunde Menschenverstand (nicht zu verwechseln mit den Möglichkeiten der Justiz) sollte doch klar sagen, dass solche Verkäufer wie dieser nur Ärger machen, weil Leute betrogen werden, weil in Foren wie diesem über die Unzulänglichkeit von der Bucht gesprochen wird, weil man dadurch selbst immer extrem vorsichtig und misstrauisch wird (und sein Verhalten vielleicht dadurch auch außerhalb des halbanonymen Internets verändert), weil man sich mittlerweile für jedes Teil, was man kaufen möchte, sich äußerst gut vorbereiten muss (und wenn das Handy nur ein Geschenk für die Frau/Freundin/Sohn/Tochter ist)...

Für mich ein Grund wieder mehr auf lokale Verkäufer zu zugehen und letztlich für meine Feigheit, Faulheit, Unwissenheit, Zeitnot oder Genervheit drauf zuzahlen :roll:

(dazu möchte ich aber noch sagen, dass ich persönlich bisher noch nicht bei Ebay betrogen worden bin und fast ausschließlich sehr positive Erfahrungen gemacht habe - aber durchaus mich in die Lage eines Betrogenden versetzen möchte und auch kann, damit man sich vor Augen hält, dass man selbst nicht perfekt ist und dennoch so gut es geht sich schützt, um eben nicht ein Betroffener zu sein)

tomdus 16.12.2009 11:37

Also ich nutze Ebay eher sehr selten, höchstens um mich über Preise zu informieren. Dann nutze ich meistens ausschließlich die Suchfunktion, da das Kategoriengehangel eh nix bringt.

Von der Warte her, voll Deiner meinung es nervt wenn man nach eine Kamera schaut und Displayfolien (10 von11 Seiten) angeboten bekommt, auch wenn man seine suche nachträglich eingrenzt, das ist einer der Gründe warum ich es so selten nutze.

Die Erfahrungen die ich bissher gesammelt habe, waren vom Kontakt her alle bis auf eine sehr Positiv. Betrogen wurde ich (toi, toi, toi) noch nie.

AlexDragon 16.12.2009 11:50

Zitat:

Zitat von tomdus (Beitrag 935600)
Also ich nutze Ebay eher sehr selten, höchstens um mich über Preise zu informieren. Dann nutze ich meistens ausschließlich die Suchfunktion, da das Kategoriengehangel eh nix bringt.

Von der Warte her, voll Deiner meinung es nervt wenn man nach eine Kamera schaut und Displayfolien (10 von11 Seiten) angeboten bekommt, auch wenn man seine suche nachträglich eingrenzt, das ist einer der Gründe warum ich es so selten nutze.

Die Erfahrungen die ich bissher gesammelt habe, waren vom Kontakt her alle bis auf eine sehr Positiv. Betrogen wurde ich (teuteuteu) noch nie.

Sorry, aber das schreibt man so: toi, toi, toi :roll:;):lol:

Dana 16.12.2009 12:05

Also Alex... ;)

Kennst du Hans? KLICK

:lol:

tomdus 16.12.2009 12:16

Zitat:

Zitat von AlexDragon (Beitrag 935604)
Sorry, aber das schreibt man so: toi, toi, toi :roll:;):lol:

Danke, schon geändert...

nicht das nachher noch ein falscher Eindruck ensteht!!!

willimax 16.12.2009 14:07

Habe gestern den Verkäufer des Kartons angeschrieben
und auf diesen Fred aufmerksam gemacht.

Heute kam eine Antwort :

"danke, ich werde das berücksichtigen wenn ich den kartzon nochmals reinsetze.
dann werde ich die artikelbeschreibung eiundeutiger formulieren.
ich muss gestehen, ich ahbe mich bei dieser auktion an eine der anderen karton-beschreibungen gehalten...

nun ja, habe dem käufer die transaktion abbrechen lassen.
ganz so dreist wie ich eingeschätzt werde bin ich nämlich doch nicht...

sonst hätte der käufer den karton ja nehmen müssen."


Also alles halb so schlimm.

tomdus 16.12.2009 14:24

Naja mal sehen wie die neue Auktion dann aussieht. :top:

Dana 16.12.2009 15:11

Ok, wenn er es wirklich nur als Witz meinte und dann das nicht durchzieht, kann man ja sogar noch eine Lehre aus seinem Gebot ziehen...

Wir sollten ihm einen Orden umhängen. :D

Wild! 16.12.2009 20:24

@Tomdus:
Wenn alles glatt läuft, hast du den Titel in weniger als 4 Wochen nach Beantragung.
Das Gericht prüft nicht den Hintergrund. Und sollte der Verkäufer widersprechen, dann wird die Sache strittig und wird terminiert, will sagen, dann zahlt er auch noch zusätzlich die Gerichtskosten....dauert dann aber je nach Auslastung des zuständigen Gerichts etwa 6-10 Wochen. In diesem Fall währe es aber eindeutig zu lasten des Verkäufers gegangen.

Liebe Grüße

Roland


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