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Schlag' ihm doch eine Selbstanzeige vor: Wenn er wirklich so einsichtig ist kann er das damit dir und dem Staatsanwalt demonstrieren und auf ein mildes Urteil hoffen. Wenn er dich mit den MAils allerdings wirklich nur hinhalten möchte wird er sich eher nicht drauf einlassen und du kannst ihm die Mühe abnehmen ;)
Funktioniert natürlich nur wenn bei ihm noch was zu holen ist, Echnidas Einwannd sollte da auf jeden Fall Beachtug finden ;) |
eben mit der Post gekommen:
Schreiben der Polizei Baden Würtembergs, die Ermittlungen gg C.W. wegen Betruges führt, ... gegen Hrn. W. wird von hiesiger Dienststelle ein Verfahren wegen Verdachts des Betruges geführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, das Sie evtl. zum geschädigten Personenkreis gehören. Bogen ausfüllen .... Strafantrag wird gestellt. Bin wohl nicht allein ! |
wird ja immer wilder...
halt uns auf dem laufenden... da kann man einen Film von drehen... ;-) wünsch dir viel Erfolg dein Recht / Geld zu bekommen lg Einar |
Ich hab's befürchtet.
Da jetzt anscheinend eine ganze Reihe von Gläubigern hinter ihm her sind, dürfte das Insolvenzverfahren nicht mehr weit sein. Geh zum Anwalt und lass Dich beraten, wie viel Dich eine insolvenzfeste Titulierung Deines Anspruchs kosten würde. Dann kannst Du entscheiden, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst. Wie Du Dich auch entscheiden wirst - Lehrgeld ist geflossen. Kopf hoch! Gruß Echidna |
" der marco " , ein Canonist aus dem DSLR-Forum schrieb mir gerade, das auch er ein Opfer von C.W. aus Konstanz ist, er kenne noch 4 weitere, ich schreib mal das Geld ab.....:flop: ( meinte er nun, er kenne noch 4 weitere Opfer oder Triebtäter ??? )
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Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen. Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet. |
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:flop: Das mit der Ratenzahlung wird wohl auch nur eine Hinhaltetaktik gewesen sein. |
es werden immer mehr Geschädigte - C W
Hallo zusammen,
auch ich hatte in diesem Forum und in anderen Kamera Foren ein Gesuch nach einer Kamera geschaltet. Herr W meldete sich und bot eine recht neue Kamera in super Zustand günstig an. Ich habe, wie schon oft, per Überweisung bezahlt. Plötzlich hieß es dann es sei ein Defekt aufgefallen, er habe sie zur Reparatur zum Service des Herstellers geschickt. Nach mehreren Nachfragen dann nach ca. 2 Wochen die Beichte: Ich hab Mist gebaut, Entschuldigung. Dann: ich kann das nicht auf einmal bezahlen... Zuletzt: ich muß meine Finanzlage checken um Höhe der Raten und Termine nennen zu können. Heute dann der Brief von der Polizei Konstanz. Darauf angeschrieben sagt er: ich habe eine Selbstanzeige gemacht. Wenn ich nicht ganz schnell zumindest erstmal einen Teil der Kohle bekomme werd ich wohl den Fragebogen ausfüllen und Anzeige erstatten. Außerdem könnte ich mal meine Rechtsschutz-Versicherung testen. Wer die nicht hat: Mahnbescheid beantragen. Sofern irgendwie was zu holen ist klappt das. Hatte mal vor Jahren einen Fall bei Ebay... Also Finger weg von angeblichen Angeboten des Herrn W.:evil: [Edit by Teddy: KEINE NAMEN!] |
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Gruß Echidna |
Wenn man sich das alles durchliest und ein wenig nachdenkt, ist manches schon reichlich verwunderlich.:shock:
Wer würde einem wildfremden Menschen, den er zufällig auf der Straße trifft, viel Geld geben, nur weil der andere verspricht, morgen zur gleichen Zeit an gleicher Stelle das Objekt der Begierde mitzubringen und zu übergeben ? Ich denke das würde keiner tun. Schon gar nicht, wenn der Preis erstaunlich günstig ist. Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?). Über das Internet werden dann alle Skrupel weggewischt und genau das getan. Ist doch erstaunlich oder ? Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure. Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier. Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen. ----------------------------------------------------------- Was ich mitnehme ? Von der Aura, die hier geht, eine Wehmut nur. |
Du öffnest das Nachnahmepaket vor Leistung der Unterschrift?
Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen?! Ich glaube kaum das Dein Postbote im Zweifel das Paket zahlen würde... ..zumindest wäre er dann ganz schön blöd! :roll: |
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Aber ist heute leider oft so. Opfer und Gesellschaft sind die wahren Schuldigen. Täter konnten ja gar nicht anders handeln... :evil: Gruß Echidna |
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Grüße Björn:top: |
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Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht. |
Mein Gott was bin ich froh das alle meine "Geschäfte" , vor allem HIER im Forum für mich sauber abgelaufen sind. Ich hoffe auch für die Käufer meiner Sachen. Ne Klage hab ich zum Glück nie gehört :oops:
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Der Kunde, in diesem Fall der Empfänger, darf das Paket erst nach Zahlung und Unterschrift öffnen. Was dann geschieht geht den Zusteller zunächst nur Primär was an. Als Zeuge vor Gericht ist er sicherlich bereit auszusagen, was der Kunde im Paket vorgefunden hat, mehr aber auch nicht. Ist im dem Paket ein Backstein für 500 Euro hat der Kunde das Problem und nicht der Postbote. Gruß Wolfgang |
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Aber vom Grundsatz her hatte ich Dir ja schon Recht gegeben. Klagen ist in jedem Fall besser als das Mahnverfahren, weil man als Schuldner ja so einfach mal eben ne Insolvenz hinlegen kann. Spätestens dann würde man es bereuen, keine "richtigen" Titel zu haben. Hier noch die angebotene Zusatzinfo: Ein Zivilklageverfahren kostet bei einem Streitwert von bis 900,00 € so etwa 352,18 € inkl. MWSt. (Anwalt 217,18 € (ohne eventuelle Kosten für Terminswahrnehmung), Gericht 135,00 €). Wenn es ohne Gegenwehr abgeht (bei einem Versäumnisurteil) wird es etwas billiger. (Alle Angaben ohne Gewähr, weils immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber im "Durchschnittsfall" stimmen die Zahlen) Wenn Du (also jetzt natürlich nicht Du Echidna ;) ) den Prozeß gewinnst, muss der Beklagte die Kosten übernehmen. Du legst sie natürlich erst mal vor, und hast daher das Risiko, dein Geld zurückzubekommen. |
heute kam ein Anruf eines [Edit by Martin: Name entfernt], ebenfalls Geschädigter ( ca. 600.- ) und erzählte, das es ca. 43 Geschädigte gibt und gewisser Herr schon seit Jahren bekannt sei.
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Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.
Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll. Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis! |
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Strafanzeige läuft, Mahnbescheid beim Gericht läuft, Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und mir die Kosten so zu hoch sind. |
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So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:
Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand. |
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Lass Dir die Abschrift des bei der letzten Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllten Vermögensverzeichnisses geben. Wenn Du das hast, kannst Du sehen, wie Du weiter vorgehen kannst. Die "Finger heben" heißt nicht automatisch, dass man als Gläubiger nix mehr machen kann. Es sit zwar de facto oftmals aussichtslos, aber nicht immer. Kommt z.B. auf die Antwort auf meine Eingangsfrage drauf an UND darauf, wovon der gute lebt (Arbeitseinkommen?, Hartz IV, Rente etc.). Wenn Du die Punkte alle geklärt hast, siehste vielleicht klarer. P.S.: Der Gerichtsvollzieher macht, was Du im aufträgst (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Er hat grundsätzlich nicht den Ergeiz, alle Tricks anzuwenden, damit Du an dein Geld kommst, weil die meisten Gerichtsvollzieher arbeitsmäßig total überlastet sind. Das heißt: Du musst sagen, wo er dein Geld holen soll. Und dann einen konkreten Auftrag erteilen, oder wenn es in den Bereich der Forderungspfändung geht (Arbeitseinkommen usw.), solltest Du einen genau formulierten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formulieren und beantragen (beim Vollstreckungsgericht = Amtsgericht für den Wohnort des Schuldners). Wenn Du das nicht kannst, kannst Du immer noch einen Rechstanwalt dransetzen. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung sind nicht ganz so hoch. Aber such Dir einen, der sich auskennt. Sonst kannste es gleich selber machen. Im Zweifelsfall hilft dir eventuell auch der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts. DA kostet fragen jedenfalls nichts. Viel Glück.... P.P.S.: Die Hartnäckigen gewinnen! |
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