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Daydreamer 27.06.2008 13:04

Schlag' ihm doch eine Selbstanzeige vor: Wenn er wirklich so einsichtig ist kann er das damit dir und dem Staatsanwalt demonstrieren und auf ein mildes Urteil hoffen. Wenn er dich mit den MAils allerdings wirklich nur hinhalten möchte wird er sich eher nicht drauf einlassen und du kannst ihm die Mühe abnehmen ;)

Funktioniert natürlich nur wenn bei ihm noch was zu holen ist, Echnidas Einwannd sollte da auf jeden Fall Beachtug finden ;)

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 14:13

eben mit der Post gekommen:

Schreiben der Polizei Baden Würtembergs, die Ermittlungen gg C.W. wegen Betruges führt,
... gegen Hrn. W. wird von hiesiger Dienststelle ein Verfahren wegen Verdachts des Betruges geführt.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, das Sie evtl. zum geschädigten Personenkreis gehören.

Bogen ausfüllen .... Strafantrag wird gestellt.

Bin wohl nicht allein !

mintracer 27.06.2008 14:16

wird ja immer wilder...
halt uns auf dem laufenden... da kann man einen Film von drehen... ;-)

wünsch dir viel Erfolg dein Recht / Geld zu bekommen

lg Einar

Echidna 27.06.2008 16:32

Ich hab's befürchtet.

Da jetzt anscheinend eine ganze Reihe von Gläubigern hinter ihm her sind, dürfte das Insolvenzverfahren nicht mehr weit sein. Geh zum Anwalt und lass Dich beraten, wie viel Dich eine insolvenzfeste Titulierung Deines Anspruchs kosten würde. Dann kannst Du entscheiden, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst.

Wie Du Dich auch entscheiden wirst - Lehrgeld ist geflossen.

Kopf hoch!

Gruß

Echidna

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 20:17

" der marco " , ein Canonist aus dem DSLR-Forum schrieb mir gerade, das auch er ein Opfer von C.W. aus Konstanz ist, er kenne noch 4 weitere, ich schreib mal das Geld ab.....:flop: ( meinte er nun, er kenne noch 4 weitere Opfer oder Triebtäter ??? )

Itscha 27.06.2008 20:22

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 674811)
Ich hab's befürchtet.

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten, wie viel Dich eine insolvenzfeste Titulierung Deines Anspruchs kosten würde. Dann kannst Du entscheiden, ob Du gutes Geld dem schlechten hinterher wirfst.

Wieviel das kostet, kann ich dir nächste Woche im Büro auch noch ausrechnen. Wenn Du Wert darauf legst. Musst halt was sagen...

Itscha 27.06.2008 20:32

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 674706)
(...)Aber Achtung: Ein Vollstreckungsbescheid reicht dann nicht aus.(...)

Das ist eigentlich richtig. Es kommt aber auch noch drauf an, wer beim zuständigen Vollstreckungsgericht sitzt. Bei manchen (mir bekannten) geht es auch mit nem Vollstreckungsbescheid.
Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen.

Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet.

Kabuto 27.06.2008 21:15

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 674889)
" der marco " , ein Canonist aus dem DSLR-Forum schrieb mir gerade, das auch er ein Opfer von C.W. aus Konstanz ist, er kenne noch 4 weitere, ich schreib mal das Geld ab.....:flop: ( meinte er nun, er kenne noch 4 weitere Opfer oder Triebtäter ??? )

Wenn ich das so durch die Foren mitkriege, kannst von 4 weiteren Opfern ausgehen.

:flop:
Das mit der Ratenzahlung wird wohl auch nur eine Hinhaltetaktik gewesen sein.

sven.sambrook 27.06.2008 21:39

es werden immer mehr Geschädigte - C W
 
Hallo zusammen,
auch ich hatte in diesem Forum und in anderen Kamera Foren ein Gesuch nach einer Kamera geschaltet. Herr W meldete sich und bot eine recht neue Kamera in super Zustand günstig an. Ich habe, wie schon oft, per Überweisung bezahlt. Plötzlich hieß es dann es sei ein Defekt aufgefallen, er habe sie zur Reparatur zum Service des Herstellers geschickt. Nach mehreren Nachfragen dann nach ca. 2 Wochen die Beichte: Ich hab Mist gebaut, Entschuldigung. Dann: ich kann das nicht auf einmal bezahlen... Zuletzt: ich muß meine Finanzlage checken um Höhe der Raten und Termine nennen zu können. Heute dann der Brief von der Polizei Konstanz. Darauf angeschrieben sagt er: ich habe eine Selbstanzeige gemacht. Wenn ich nicht ganz schnell zumindest erstmal einen Teil der Kohle bekomme werd ich wohl den Fragebogen ausfüllen und Anzeige erstatten. Außerdem könnte ich mal meine Rechtsschutz-Versicherung testen. Wer die nicht hat: Mahnbescheid beantragen. Sofern irgendwie was zu holen ist klappt das. Hatte mal vor Jahren einen Fall bei Ebay...
Also Finger weg von angeblichen Angeboten des Herrn W.:evil:

[Edit by Teddy: KEINE NAMEN!]

Echidna 27.06.2008 23:10

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 674895)
Das ist eigentlich richtig. Es kommt aber auch noch drauf an, wer beim zuständigen Vollstreckungsgericht sitzt. Bei manchen (mir bekannten) geht es auch mit nem Vollstreckungsbescheid.
Aber Du hast Recht: Nix riskieren, klagen.

Und dann kann er Insolvenzanmelden, wie er will. Bei so viel Dreistigkeit würde ICH ihm bis zum jüngsten Tag im Nacken sitzen. Egal, was es kostet.

Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es nicht aus, wenn im Vollstreckungsbescheid eine unerlaubte Handlung tituliert ist, um von der Restschuldbefreiung ausgenommen zu werden. Wen's interessiert.

Gruß

Echidna

Nur ein Elch 28.06.2008 06:45

Wenn man sich das alles durchliest und ein wenig nachdenkt, ist manches schon reichlich verwunderlich.:shock:

Wer würde einem wildfremden Menschen, den er zufällig auf der Straße trifft, viel Geld geben, nur weil der andere verspricht, morgen zur gleichen Zeit an gleicher Stelle das Objekt der Begierde mitzubringen und zu übergeben ?

Ich denke das würde keiner tun. Schon gar nicht, wenn der Preis erstaunlich günstig ist.
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).

Über das Internet werden dann alle Skrupel weggewischt und genau das getan. Ist doch erstaunlich oder ?

Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.

-----------------------------------------------------------
Was ich mitnehme ?

Von der Aura, die hier geht,
eine Wehmut nur.

rmaa-ismng 28.06.2008 09:17

Du öffnest das Nachnahmepaket vor Leistung der Unterschrift?
Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen?!

Ich glaube kaum das Dein Postbote im Zweifel das Paket zahlen würde...
..zumindest wäre er dann ganz schön blöd!

:roll:

*mb* 28.06.2008 09:17

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 674959)
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Ich bezweifle aber sehr stark, ob das viele Pitjes bzw. Pitjinen Puck machen würden. Die stehen doch meiner Erfahrung nach zumindest im städtischen Bereich unter ziemlichem Zeitdruck. Auch glaube ich eigentlich nicht, dass deren Arbeitgeber ihnen das überhaupt erlaubt.

Echidna 28.06.2008 11:59

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 674959)
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).

Zwischen Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Gottvertrauen und Mitschuld liegen Welten. Nur weil jemand aus Unerfahrenheit oder wegen fehlendem Misstrauen über den Tisch gezogen wird, trägt er noch lange keine Schuld.

Aber ist heute leider oft so. Opfer und Gesellschaft sind die wahren Schuldigen. Täter konnten ja gar nicht anders handeln... :evil:
Gruß

Echidna

bjoern.mai@gmx.de 28.06.2008 15:54

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 674892)
Wieviel das kostet, kann ich dir nächste Woche im Büro auch noch ausrechnen. Wenn Du Wert darauf legst. Musst halt was sagen...

bin für eure Anteilnahme und hilfe echt dankbar !!!

Grüße Björn:top:

bjoern.mai@gmx.de 28.06.2008 15:56

Zitat:

Zitat von sven.sambrook (Beitrag 674920)
Hallo zusammen,
auch ich hatte in diesem Forum und in anderen Kamera Foren ein Gesuch nach einer Kamera geschaltet. Herr W meldete sich und bot eine recht neue Kamera in super Zustand günstig an. Ich habe, wie schon oft, per Überweisung bezahlt. Plötzlich hieß es dann es sei ein Defekt aufgefallen, er habe sie zur Reparatur zum Service des Herstellers geschickt. Nach mehreren Nachfragen dann nach ca. 2 Wochen die Beichte: Ich hab Mist gebaut, Entschuldigung. Dann: ich kann das nicht auf einmal bezahlen... Zuletzt: ich muß meine Finanzlage checken um Höhe der Raten und Termine nennen zu können. Heute dann der Brief von der Polizei Konstanz. Darauf angeschrieben sagt er: ich habe eine Selbstanzeige gemacht. Wenn ich nicht ganz schnell zumindest erstmal einen Teil der Kohle bekomme werd ich wohl den Fragebogen ausfüllen und Anzeige erstatten. Außerdem könnte ich mal meine Rechtsschutz-Versicherung testen. Wer die nicht hat: Mahnbescheid beantragen. Sofern irgendwie was zu holen ist klappt das. Hatte mal vor Jahren einen Fall bei Ebay...
Also Finger weg von angeblichen Angeboten des Herrn W.:evil:

[Edit by Teddy: KEINE NAMEN!]

das ist genau meine Geschichte !

Nur ein Elch 28.06.2008 16:32

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 675021)
Zwischen Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit, Gottvertrauen und Mitschuld liegen Welten. Nur weil jemand aus Unerfahrenheit oder wegen fehlendem Misstrauen über den Tisch gezogen wird, trägt er noch lange keine Schuld.

Aber ist heute leider oft so. Opfer und Gesellschaft sind die wahren Schuldigen. Täter konnten ja gar nicht anders handeln... :evil:
Gruß

Echidna

Unerfahrenheit, fehlendes Misstrauen und Leichtgläubigkeit begründen nunmal eine Mitschuld, denn jeder halbwegs vernüftig denkende Mensch wird bei soo günstigen "Schnäppchen" schlechterdings genau wissen, daß der Verkäufer nicht Eigentümer ist und die Ware nicht redlich erworben wurde. Das die Käufer dann dafür wegen Hehlerei bestraft werden ist nur gerecht. "Blödheit" ist kein Schutz vor Strafe, "Verblödung" allerdings schon.

Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht.

superburschi 28.06.2008 19:49

Mein Gott was bin ich froh das alle meine "Geschäfte" , vor allem HIER im Forum für mich sauber abgelaufen sind. Ich hoffe auch für die Käufer meiner Sachen. Ne Klage hab ich zum Glück nie gehört :oops:

About Schmidt 28.06.2008 20:22

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 674959)

Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.

und hat einen selten dämlichen Postboten erwischt. Normalerweise geht ohne Geld und Unterschrift gar nichs raus, sei denn der Postbote ist ein Hasadeur oder hat Geld zuviel. Gibt er ein Nachnahmepaket ohne Unterschrift und Geld an den Empfänger ab und dieser haut ihm die Tür vor der Nase zu, zahlt er es aus eigener Tasche.
Der Kunde, in diesem Fall der Empfänger, darf das Paket erst nach Zahlung und Unterschrift öffnen. Was dann geschieht geht den Zusteller zunächst nur Primär was an. Als Zeuge vor Gericht ist er sicherlich bereit auszusagen, was der Kunde im Paket vorgefunden hat, mehr aber auch nicht. Ist im dem Paket ein Backstein für 500 Euro hat der Kunde das Problem und nicht der Postbote.

Gruß Wolfgang

bjoern.mai@gmx.de 29.06.2008 08:42

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 674959)
Wenn man sich das alles durchliest und ein wenig nachdenkt, ist manches schon reichlich verwunderlich.:shock:

Wer würde einem wildfremden Menschen, den er zufällig auf der Straße trifft, viel Geld geben, nur weil der andere verspricht, morgen zur gleichen Zeit an gleicher Stelle das Objekt der Begierde mitzubringen und zu übergeben ?

Ich denke das würde keiner tun. Schon gar nicht, wenn der Preis erstaunlich günstig ist.
Diese Leichtfertigkeit kann eine gewisse Mitschuld begründen, im schlimmsten Fall (bei augenfällig günstigen Angeboten) sogar eine Strafbarkeit wegen Hehlerei begründen (bsp: Hey du, willste nen Rennrad für 20 Euro kaufen ? oder eine neue 700er Sony für 200 ?).

Über das Internet werden dann alle Skrupel weggewischt und genau das getan. Ist doch erstaunlich oder ?

Vorkasse ist da nur etwas für Hasadeure.
Bei der Nachnahme hat man wenigstens irgendetwas in der Hand und mein Postbote hat nichts dagegen, wenn ich sofort das Papiermesser ansetze. Im Gegenteil unser "Pitje Puck" (das war zu meiner Jugendzeit ein nettes Jugendbuch über einen Briefträger) ist ein prima Zeuge. So wandert "Elektroschrott" sofort zurück und mein Geld bleibt hier.

Wer das beherzigt, kann sich oft eine Menge Ärger ersparen.

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Was ich mitnehme ?

Von der Aura, die hier geht,
eine Wehmut nur.

Der Preis für die Alpha 700, hier ein halbes Jahr alt, bewegte sich im einem ganz normalen Preisbereichvon 700.-, da gebraucht und nur der Body.

rmaa-ismng 29.06.2008 09:26

Zitat:

Zitat von Nur ein Elch (Beitrag 675133)
...
Und tatsächlich, wenn ich Zweifel bei einer Lieferung habe, stehe ich mit Teppichmesser in der Tür. Und während unser Paketmann noch auf seinem Erfassungsgerät irgendwelche Tasten drückt, habe ich schon geschlitzt. Nun hab ich noch keinen Elektoschrott gefunden, aber unterschreiben würde ich dann sicher nicht, egal ob Pitje dann draufschreibt "Vom Empfänger geöffnet" oder nicht.

Bei Dir würde ich gerne mal Paketmann sein... - ich glaube Du würdest ganz schön dumm gucken...!!! ;)

Itscha 01.07.2008 09:08

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 674941)
Nach der Rechtsprechung des BGH reicht es nicht aus, wenn im Vollstreckungsbescheid eine unerlaubte Handlung tituliert ist, um von der Restschuldbefreiung ausgenommen zu werden. Wen's interessiert.

Danke, ich kenne die Rechtsprechung. Die letzten Jahre habe ich beruflich (fast)ausschließlich mit Insolvenzen und Zwangsvollstreckung zugebracht. Was für die Insolvenz gilt, muss nicht zwangsläufig in der Zwangsvollstreckung gelten.
Aber vom Grundsatz her hatte ich Dir ja schon Recht gegeben. Klagen ist in jedem Fall besser als das Mahnverfahren, weil man als Schuldner ja so einfach mal eben ne Insolvenz hinlegen kann. Spätestens dann würde man es bereuen, keine "richtigen" Titel zu haben.

Hier noch die angebotene Zusatzinfo: Ein Zivilklageverfahren kostet bei einem Streitwert von bis 900,00 € so etwa 352,18 € inkl. MWSt. (Anwalt 217,18 € (ohne eventuelle Kosten für Terminswahrnehmung), Gericht 135,00 €). Wenn es ohne Gegenwehr abgeht (bei einem Versäumnisurteil) wird es etwas billiger. (Alle Angaben ohne Gewähr, weils immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber im "Durchschnittsfall" stimmen die Zahlen)
Wenn Du (also jetzt natürlich nicht Du Echidna ;) ) den Prozeß gewinnst, muss der Beklagte die Kosten übernehmen. Du legst sie natürlich erst mal vor, und hast daher das Risiko, dein Geld zurückzubekommen.

bjoern.mai@gmx.de 07.07.2008 16:56

heute kam ein Anruf eines [Edit by Martin: Name entfernt], ebenfalls Geschädigter ( ca. 600.- ) und erzählte, das es ca. 43 Geschädigte gibt und gewisser Herr schon seit Jahren bekannt sei.

eac 07.07.2008 23:00

Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!

Dimagier_Horst 08.07.2008 09:46

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 678789)
daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen

Versprich den Leuten 6 Prozent Zinsen im Jahr, und sie werden Dich misstrauisch beäugen. Verspreche 30 Prozent im Monat und sie werden Dir das Geld hinterwerfen ;) .

bjoern.mai@gmx.de 08.07.2008 18:54

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 678789)
Ich will doch hoffen, daß du inzwischen bei der Polizei warst. Dein Anwalt (du hast doch hoffentlich mittlerweile einen) wird es sicherlich nicht gerne sehen, wenn du hier weiter im Forum über den Fall plauderst.

Falls meine Annahmen falsch sind und du weder einen Anwalt beauftragt noch eine Strafanzeige erstattet hast, dann frage ich mich allerdings, was dieses Geschreibsel hier soll.

Du hast unser Bedauern und wir versprechen, daß wir versuchen werden aus deinen Fehlern zu lernen, aber die, die du bereits gemacht hast, reichen schon aus. Gib die Sache in die Hände von Profis!


Strafanzeige läuft, Mahnbescheid beim Gericht läuft, Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe und mir die Kosten so zu hoch sind.

XxJakeBluesxX 09.07.2008 16:09

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 679089)
Anwalt läuft nicht, da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe

Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

BeHo 09.07.2008 16:44

Zitat:

Zitat von XxJakeBluesxX (Beitrag 679415)
Das solltest Du aber jetzt bald mal ändern... :roll:

Bleibt die Frage, ob sich das lohnt: Klick! ;)

bjoern.mai@gmx.de 01.09.2008 17:08

So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Itscha 01.09.2008 21:19

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 703427)
So, letzer Stand der Dinge / Sachlage:

Vollstreckungsbescheid hab ich in der Tasche, Gerichtsvollzieher sagt, der gute Mann hat die Hand oben und nix inner Bux, soll in einem Jahr mal wieder anfragen, so hängt der Schrieb nun anner Wand.

Hast Du im Vollstreckungsbescheid drinnen stehen, dass es eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist?

Lass Dir die Abschrift des bei der letzten Eidesstattlichen Versicherung ausgefüllten Vermögensverzeichnisses geben. Wenn Du das hast, kannst Du sehen, wie Du weiter vorgehen kannst. Die "Finger heben" heißt nicht automatisch, dass man als Gläubiger nix mehr machen kann. Es sit zwar de facto oftmals aussichtslos, aber nicht immer. Kommt z.B. auf die Antwort auf meine Eingangsfrage drauf an UND darauf, wovon der gute lebt (Arbeitseinkommen?, Hartz IV, Rente etc.). Wenn Du die Punkte alle geklärt hast, siehste vielleicht klarer.

P.S.: Der Gerichtsvollzieher macht, was Du im aufträgst (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben). Er hat grundsätzlich nicht den Ergeiz, alle Tricks anzuwenden, damit Du an dein Geld kommst, weil die meisten Gerichtsvollzieher arbeitsmäßig total überlastet sind.
Das heißt: Du musst sagen, wo er dein Geld holen soll. Und dann einen konkreten Auftrag erteilen, oder wenn es in den Bereich der Forderungspfändung geht (Arbeitseinkommen usw.), solltest Du einen genau formulierten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss formulieren und beantragen (beim Vollstreckungsgericht = Amtsgericht für den Wohnort des Schuldners). Wenn Du das nicht kannst, kannst Du immer noch einen Rechstanwalt dransetzen. Die Gebühren in der Zwangsvollstreckung sind nicht ganz so hoch. Aber such Dir einen, der sich auskennt. Sonst kannste es gleich selber machen. Im Zweifelsfall hilft dir eventuell auch der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts. DA kostet fragen jedenfalls nichts.

Viel Glück....

P.P.S.: Die Hartnäckigen gewinnen!


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