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Stoppelhopser 16.06.2007 12:51

Ups, das würde mich jetzt aber auch interessieren. Muss ich die Bilder der einzeln aufgenommenen
Läufer vielleicht wieder löschen?

BadMan 16.06.2007 13:22

Dann hänge ich mich doch auch nochmal an.

Mein Verein hat morgen Frühlingsfest, also sowas wie Tag der offenen Tür mit Grillen, Musicalaufführung, Cafeteria, Bierwagen und was so dazu gehört.
Da werde ich auch fotografieren, auch für unsere Vereinsseite.
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)
Gilt das nun als öffentliche Veranstaltung (wie beim Karneval) oder benötige ich strenggenommen jedes Mal eine Erlaubnis?
Und was ist für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Lokalpresse für ein Bild interessieren sollte.
Fragen über Fragen.

Dimagier_Horst 16.06.2007 13:24

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 506007)
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)?

Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).

Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.

fmerbitz 16.06.2007 13:54

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 506025)
Meiner Meinung nach genauso, denn bei öffentlichen Veranstaltungen müssen die Teilnehmer (nicht die Zuschauer) mit Individual-Aufnahmen rechnen. Der JPMorgan Lauf z.B. ist inzwischen ein reiner Schaulauf (ich stand dieses Jahr zur richtigen Sonnenstandszeit an der richtigen Stelle :D). Beim Ironman ist es nicht viel anders, solange er auf öffentlichem Gelände stattfindet. Hier hast Du dann auch noch ein paar Promis dabei, sozusagen ein Promi-Bonus mal in die andere Richtung :lol:.
Das "Entstellungs"kriterium steht aber in den Kommentaren, die ich mir angeschaut habe, nach wie vor recht weit oben - der nasebohrende Lauf-Promi ist tabu (manchmal schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung).

Gewerblich (ausser Presse) sieht es dann nochmal anders aus, weil Du dann noch das Wettbewerbsrecht dazubekommst. Und da wird es eventuell so interpretiert, dass Du (z.B. als nicht akkreditierter Fotograf) die vom Organisator geschaffene Infrastruktur umsonst "unter den Nagel" reißt, dir also als Trittbrettfahrer einen unerlaubten Vorteil verschaffst. Das zieht auch schon dann, wenn ein Amateur auch nur ein Bild an irgendjemand anderen verkauft. Beim Ironman ist z.B. der Langener See Privatgelände, was viele Zuschauer nicht wahrnehmen. In der aktuellen Profifoto gibt es dazu einen interessanten Artikel.

cool, wie wäre es mit einem kleinen Spontantreffen zum Ironman? Die laufen ja immer rund um den Main, die Strecke führt 200m von unserer Wohnung vorbei :)
Wenn man sich gut postiert und Glück hat ist man auch mal 2 Sekunden im Fernsehen zu sehen (wenn einer der Führenden vorbeikommt und die Regie gerade den zugeschaltet hat).

Beim Chase-Lauf muss ich wohl noch viel lernen, letztes Jahr standen wir in der Kurve vor der DZ-Bank, da waren aber einige schon ziemlich kaputt und es war nicht sehr interessant.
Dieses Jahr haben wir uns direkt vor die alte Oper an die Mainzer Landstrasse gestellt, aber das waren dann schon wieder viel zu viele Leute für mich. Ich hatte gehofft ein paar Aufnahmen mit der alten Oper im Hintergrund zu kriegen, aber noch nichts gesichtet.

SirSalomon 16.06.2007 15:06

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 506007)
Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?

Kurze Gegenfrage. Was ist eine Sportveranstaltung? :D

SirSalomon 16.06.2007 17:29

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 506022)
Wenn ein paar schöne Portraits oder Situationen dabei sind, kann ich mir auch vorstellen, die auf meiner Homepage zu veröffentlichen oder sogar mal hier zu zeigen. ;)

Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.

Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)

BadMan 16.06.2007 17:45

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 506143)
Da Du die Leute ja i.d.R. kennst, würde ich sie fragen, ob Du ein (persönliches Bild) vom Sportfest auf Deiner Seite veröffentlichen darfst.

Es hat nicht immer was mit Recht und Unrecht zutun, sondern machmal auch mit Taktgefühl. Einige Menschen mögen es einfach nicht, wenn ihr Bild irgendwo erscheint. ;)

Das ist schon klar.
Natürlich werde ich da viele Leute kennen und da ist das Fragen überhaupt kein Problem. Viele werde ich auch ohne zu fragen so ganz gut einschätzen können. So ein Fest machen wir ja auch nicht zum ersten Mal und es gab auch noch nie irgendwelche Probleme. Im Gegenteil, viele fragen hinterher, ob sie die Bilder denn hinterher auch auf der Homepage betrachten können.
Mich interessiert aber halt ganz pauschal auch mal die rechtliche Seite.

Der Jürgen 21.06.2007 12:19

hab auch mein Senf dazu beizutragen, grins

Bei uns kommen von 5000 abgelichteten Personen die anschließend ausschließlich im Internet "zur Schau gestellt" werden vielleicht zwei auf die Idee zu sagen das sie das Bild nicht veröffentlicht oder gelöscht haben wollen und weitere zwei die nach der veröffentlichung die löschung ihres Bildes verlangen. Alles ohne vorher zu fragen.

Wir hatten auch mal einen Rechtsstreit der bis vors gericht ging.
Da war ein pärchen das wir Posend fotografiert hatten. Beide haben eindeutig in die Kamera gelächelt und so deren wohlwollen signalisiert. Wir haben sie vorher nicht gefragt ob das Bild ins Internet darf.
Das Bild wurde veröffentlicht und die Beiden kamen eine woche später auf die Idee uns jetzt anzuzeigen.

Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.
Eine Beschwerde hinterher kann nur in einem angemessen Zeitraum berücksichtigt werden. (beispielsweise wenn ich einen betrunkenen auf einem Fest fotografiere der erst im nüchternen Zustand am nächsten Tag bemerkt das er das eigentlich gar nicht wollte)

Übrigens:
würden bei der Löschung von Bildern der sich beschwerdenden Personen kosten entstehen, müssten diese die betreffenden Personen tragen. ungeachtet dessen ob vorher gefragt wurde oder nicht!

Schlaudenker.de 21.06.2007 16:40

Hallo Jürgen,

danke dür diese Antwort. :top: Viele Mitglieder haben viel geschrieben, aber das ist das, wonach ich gefragt hatte: :D

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504470)
Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.?

Bezogen auf die Autoscooter-Fotos:
Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504169)
Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf.

Hier ist also alles im grünen Bereich und Bilder wie diese hier: :arrow: http://picasaweb.google.de/torsten.c...13022670278898 kann ich bedenkenlos in flickr oder picasaweb belassen.

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504419)
Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}: Beide Bilder gelöscht.

Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.

A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen

ManniC 21.06.2007 18:03

Zitat:

Zitat von Der Jürgen (Beitrag 508164)
Wir mussten das Bild nicht löschen weil die beiden eindeutig in die Kamera geschaut hatten und wußten das sie fotografiert wurden.
Sie hätten fragen können was wir mit dem Bild machen.
das sie das nicht taten ist einem Einverständniss gleich zu setzen.

VORSICHT !!! Das mag eine Entscheidung des Amtsgerichts VS (oder so) im konkreten Einzelfall gewesen sein, die sicherlich kein Garant für gleiche Betrachtungsweise beim AG Rötgesbüttel (oder so) ist. Geschweige denn in höherer Rechtsinstanz.

Recht am eigenen Bild , vll. nochmals §§ 22,23 KUG lesen. Ich bezweifle stark, dass ein freundlicher Blick in die Kamera grundsätzlich als Einverständnis zu werten ist und lasse mich in dieser Ansicht erst durch ein höherinstanzliches oder gar Grundsatzurteil erweichen, nachdem ich die Urteilsbegründung gelesen habe.

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 508231)
Und wie soll ich mich zukünftig verhalten? Bleibt also noch die Frage, wie wir von nun an in diesem Forum damit umgehen.

A) Erst beim User-Team per PN nachfragen, dann Einzelfallentscheidung
B) Bilder dürfen ohne Modelrelease in die Galerie, wenn eindeutig in die Kamera gelächelt und so wohlwollen signalisiert wurde.
C) Alles so lassen, wie's ist: Lieber vorsichtig sein und nur Bilder mit Modelrelease hier einstellen

A: Um Himmels willen nein, keiner von uns trägt eine schwarze Robe.

B: Nein, siehe oben

C: Ja, wobei die Form des MR ja nicht vorgeschrieben ist.

Wir gehen als Betreiber dieses Forums grundsätzlich davon aus, dass der Uploader die erforderlichen Rechte besitzt. Eine Überprüfung aller eingestellten Bilder ist für uns nicht möglich und auch nicht zumutbar, wir behalten uns aber stichprobenartige Checks im Einzelfall vor.

Sofern wir aber, wie im Autoscooter-Beispiel durch eindeutiges "Outing" des Fotografen erfahren dass kein Einverständnis vorliegt (sorry, Lächeln in die Linse reicht FÜR UNS derzeit nicht aus), löschen wir die Bilder.

Primär hängt der Uploader / Fotograf am Haken und steht in der Verantwortung. Das Risiko, sekundär als Betreiber des Forums in die Mitverantwortung genommen zu werden, werden wir nicht eingehen.

Schlaudenker.de 21.06.2007 22:39

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 508239)
C: Ja, wobei die Form des MR ja nicht vorgeschrieben ist.

Genau. Da gibts schriftlich, mündlich, durch Gesik, ... ;)

Zitat:

wir behalten uns aber stichprobenartige Checks im Einzelfall vor
Also lieber ohne Lächeln. Sonst wird noch gemußmaßt, dass das Lächeln die Gestik war, die als MR interpretiert wurde, ;)

Sorry. Ich kann nicht anders. :mrgreen:

Ich denke, Mannis Worte waren klar und nachvollziehbar. :top:

cabal 21.06.2007 23:11

Die Thematik ist so komplex - irgendwie herrscht an vielen Stellen Unsicherheit wie die Gesetze denn nun auszulegen sind bzw. möglicherweise im Ernstfall ausgelegt werden -
Ich händel diese Problematik auf eine ganz andere Art - wenn ich mir soviele Gedanken machen muß, möglicherweise mit Verträgen rumlaufen muß - na dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute. Ich persönlich habe unter diesen Bedingungen einfach vorneweg keine Lust darauf.
Ausnahme sind nur Modells aus dem Bekanntenkreis und vielleicht auch mal ein gebuchtes Modell - schade um die schöne Streetfotografie - kann man halt nix machen
cheers

emundem164 21.06.2007 23:35

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 508231)
Hier ist also alles im grünen Bereich und Bilder wie diese hier: :arrow:
http://picasaweb.google.de/torsten.c...13022670278898 kann ich bedenkenlos in flickr oder picasaweb belassen.

kommt gerade bei diesem verlinkten bild aber nicht dazu, dass es minderjährige sind und du das einverständnis der eltern brauchst?

jaja, jetzt verkompliziere ich alles wieder, wo es doch schon fast auf ein ende hinging ;)
gruss
michel

ManniC 21.06.2007 23:40

Zitat:

Zitat von emundem164 (Beitrag 508368)
kommt gerade bei diesem verlinkten bild aber nicht dazu, dass es minderjährige sind und du das einverständnis der eltern brauchst?

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504466)
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)

..... ;)

Schlaudenker.de 21.06.2007 23:44

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504466)
Ich .. lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. ... Das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen.

Und ich lösche dann einfach das Bild aus dem Internet. Oder reicht das nicht?

emundem164 21.06.2007 23:50

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 508369)
..... ;)

uii, das mit dem schwebend unwirksam hatte ich wieder vergessen... :lol:
da lob ich mir insekten und tiere, die machen weniger probleme :lol:

gruss
michel

ManniC 21.06.2007 23:51

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 508372)
Und ich lösche dann einfach das Bild aus dem Internet. Oder reicht das nicht?

Das reicht - wenn Du nur ein Bild im Web hast ist es flugs getan.

Bei einer ganzen Serie auf TfP-Basis würde mich das wurmen, wenn ich die intonnieren müsste. Raus aus der Webgalerie, Einzelbilder raus aus dem Forum, raus aus der FC, raus aus viewStern...... Das muss ich nicht unbedingt haben.

Hansevogel 22.06.2007 09:27

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 508365)
... - na dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute.

Genau das ist es, was dabei herauskommt. :roll:
Von den Blümchen habe ich kein Ungemach (welch ein Wort!) zu erwarten... oder doch? Vom Gärtner, der sie angepflanzt hat (Recht am eigenen Grünzeug)? Vom Gartenbauamt (öffentliches Interesse)? :shock:
Also doch nur Wildkräuter?

Gruß: Joachim

springm 22.06.2007 11:23

Auch ich beschäftige mich in letzter Zeit immer öfter mit Portraits und den damit verbundenen Problemen - will ja nicht immer "nur" Landschaften fotografieren. Aber ein Model-Release neu erfinden ist auch nicht leicht, und deshalb die Frage:

Gibt es irgendwo ein Muster-Model-Release zum Download?

Markus

cabal 22.06.2007 11:51

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 508416)
Genau das ist es, was dabei herauskommt. :roll:
Von den Blümchen habe ich kein Ungemach (welch ein Wort!) zu erwarten... oder doch? Vom Gärtner, der sie angepflanzt hat (Recht am eigenen Grünzeug)? Vom Gartenbauamt (öffentliches Interesse)? :shock:
Also doch nur Wildkräuter?

Gruß: Joachim

:lol:
hmmm ja.. eigentlich ist das Thema wirklich nervig.
Ich konzentrier mich persönlich auf Gebäude, Architektur, Landschaften, Tiere.
Da kommt auch keine Langeweile auf und in den meisten Fällen muß ich mir nicht die geringsten Gedanken machen ob ich irgendjemandens Recht verletze. Aus ähnlichen Gründen hab ich auch keine Internet Seite - es nervt mich viel zu sehr darauf zu achten das ich nur ja keinen Fehler mache damit dann irgendein Abmahnverein dahergeschissen kommt.
Ich kann getrost drauf verzichten... früher gings ja auch :cool:
cheers

ManniC 22.06.2007 11:59

Zitat:

Zitat von springm (Beitrag 508440)
Gibt es irgendwo ein Muster-Model-Release zum Download?

Eins? Hunderte ;) - im Web wirste erschlagen mit den Dingern.

Meine Version findest Du in diesem Thread verlinkt: :arrow: CLICK

BadMan 22.06.2007 12:18

Ein paar Seiten weiter vorne sind auch schon ein paar links. ;)

Hansevogel 22.06.2007 13:32

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 508448)
:lol:
hmmm ja.. eigentlich ist das Thema wirklich nervig.
Ich konzentrier mich persönlich auf Gebäude, Architektur, Landschaften, Tiere.
Da kommt auch keine Langeweile auf und in den meisten Fällen muß ich mir nicht die geringsten Gedanken machen ob ich irgendjemandens Recht verletze. Aus ähnlichen Gründen hab ich auch keine Internet Seite - es nervt mich viel zu sehr darauf zu achten das ich nur ja keinen Fehler mache damit dann irgendein Abmahnverein dahergeschissen kommt.
Ich kann getrost drauf verzichten... früher gings ja auch :cool:
cheers

Abschließend zu diesem Thema stimme ich Dir inhaltlich voll zu. :top:

Gruß: Joachim

Schlaudenker.de 22.06.2007 18:50

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 508472)
Abschließend zu diesem Thema ...

Wird der Thread jetzt geschlossen? :?

SirSalomon 22.06.2007 18:58

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 508535)
Wird der Thread jetzt geschlossen? :?

Nein, warum auch? :D

-TM- 24.06.2007 17:07

*nochmalaufwärm*
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?

Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter? Habe ich im bisherigen Verlauf des Threads noch nicht richtig verstanden. Hat man da dann wieder das Problem, daß man Flugzeug / Auto / Fallschirm von o.g. Personenkreisen auch nur mit einem Property-Release fotografieren und veröffentlichen darf?

BadMan 24.06.2007 17:55

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 509056)
Nochmal kurz zum Thema Property-Release: Was fällt da alles drunter?

Ich glaube, das ist noch komplizierter als das Persönlichkeitsrecht. ;)
Was mir spontan einfällt:
- Alles, was unter das Hausrecht fällt, also Aufnahmen auf privatem Grundstück, z.B. Tiere im Zoo, der Swimming Pool im Hotel, die Parkanlage im Schlossgarten, Bahnhofsanlagen und Kirchen von innen.
- Geschützte Marken
- Der Eiffelturm bei Nacht (die Beleuchtung ist geschützt)
- neuerdings die ganzen Ruinen in Griechenland
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.

Hier hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.

RainerV 24.06.2007 18:00

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 509073)
- irgendeine Firma hat die Rechte auf den englischen Garten in München.

Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 509073)
Hier hat mal jemand noch so einiges zusammengetragen.

Nur für angemeldete User.

Rainer

BadMan 24.06.2007 18:11

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 509075)
Englischer Garten? Willst Du sagen, daß man da nicht mehr fotografieren dürfen soll? Kann ich mit eigentlich nicht vorstellen. Ist doch ein öffentlicher Park.

Fotografieren für den privaten Gebrauch und die eigene Homepage darfst du wohl, genauso wie z.B. in den meisten Zoos (Ausnahme Hagenbeck!) etc.
Aber für die kommerzielle Nutzung brauchst du ein PR, und zwar von der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen".


Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 509075)
Nur für angemeldete User.

Uuups, sorry. :oops:
Da ist eine ziemlich lange Liste und bei manchen Objekten wird man sich vermutlich verwundert die Augen reiben.
Aber wie gesagt, dies betrifft i.d.R. nur die kommerzielle Nutzung.

Was nicht da steht und wo ich auch überfragt bin, ist z.B. der Posttower in Bonn. Da hätte ich nämlich auch ein paar Bildchen.

Schlaudenker.de 24.06.2007 18:33

Also wenn ich die letzten Posts so lese, fotografiere ich wohl besser keine Parkanlagen, Gebäude oder Tiere (bei Hagenbeck). Im Baumarkt wurde ich auch schonmal von der "inneren Sicherheit" ;) angesprochen, dass das Fotografieren verboten sei. Ich fotografiere lieber Menschen.

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 508365)
... wenn ich mir soviele Gedanken machen muß, .... dann lass ich es einfach ganz sein - ich fotografiere einfach keine Leute.

Opps, oder leiber doch keine Menschen? Was soll ich denn überhaupt noch fotografieren? :shock:

Fazit: Ich mache so weiter wie bisher, stelle die Fotos auch in's Internet, nutze sie nicht kommerziell und denke, dass sich der Schaden im Problemfall in Grenzen halten wird. Nichts ist ohne Risiko! Beim Bungee-Jumping oder beim Sex kann auch mal das Gummi reißen.

SirSalomon 26.06.2007 13:37

Um dem Thema mal wieder die richtige Richtung zu geben, lest euch mal diesen Teilbeitrag durch:

Zitat:

4. Abgrenzung der Sozial und Privatsphäre

In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung die Rechtsprechung des EGMR, der die deutsche Rechtssprechung nachhaltig veränderte. Während in der deutschen Rechtssprechung vor allem zwischen

Absoluten Personen der Zeitgeschichte und
relativen Personen der Zeitgeschichte unterschieden wird und danach in einer Abwägung der Grad der Schutzwürdigkeit vor einem Eindringen der Öffentlichkeit in die Privatsphäre bestimmt wird.

verlangt die Entscheidung des EGMR auch für Personen absoluten öffentlichen Interesses einen Schutz dort, wo sie nicht mit einer Beobachtung oder einer Medienberichterstattung rechnen mussten und das öffentliche Interesse nicht stark überwiegt. Solange also das Verhalten in der Abgeschiedenheit einer begrenzten Sozial / Privatsphäre nicht Bestandteil der öffentlichen Diskussion ist oder sein sollte, ist hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorrangig.
Quelle: JuraServe-Medienrecht

Was den "englischen Garten" angeht, eventuell mal eine Definition "Öffentlicher Raum":

Zitat:

Unter öffentlichem Raum versteht man Orte, die für jeden frei und ohne Bezahlung zugänglich und nutzbar sind. Dazu zählen Straßen und öffentliche Plätze ebenso wie Gebäude, die frei zugänglich sind und meist dem Staat gehören. Auch große Teile der Natur können zum öffentlichen Raum gezählt werden. Versammlungen von Personen im öffentlichen Raum (etwa Demonstrationen) unterliegen dem Versammlungsgesetz.
Quelle: Wikipedia - Öffentlicher Raum

Maßgeblich für Bilder in oder vom "englischen Garten" ist die s.g. "Panoramafreiheit":

Zitat:

Allgemeines und Rechtslage in Deutschland

Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:
§ 59 UrhG - Werke an öffentlichen Plätzen
"(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
"(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden."
Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.
Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle [1]. § 59 UrhG kommt nach herrschender Ansicht nicht zum Tragen, wenn die Aufnahme von einem Privatgrundstück aus gemacht wird oder – wie im Fall des Wiener Hundertwasserhauses vom Bundesgerichtshof entschieden (siehe: Hundertwasserentscheidung) - im Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses. Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.
Quelle: Wikipedia - Panoramafreiheit

Ich denke mal, damit dürften einige Unklarheiten beseitigt werden und ein jeder kann gerne Bilder vom "englischen Garten" machen, egal ob sich Personen auf irgendwelchen Parkbänken befinden oder nicht.

In diesem Sinne, ich wünsche euch schöne Bilder von schönen Orten oder Menschen und Situationen. ;)

BadMan 26.06.2007 14:32

Ich kann bezgl. des Englischen Gartgens nur das weitergeben, was ich selber gelesen habe und weiß auch nicht, ob es da schon Urteile gibt.

Die Aussage stammt von einer Bildagentur, die selber bei der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" nachgefragt hat. Die Antwort lautet:
Bilder aus dem Englischen Garten dürfen ohne PR weder kommerziell noch redaktionell genutzt werden.

Daher werden in der Agentur solche Bilder ohne PR nicht angenommen und bestehende Bildbestände ohne PR wurden entfernt.

-TM- 26.06.2007 17:31

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 509056)
Was passiert, wenn auf einem öffentlich bekanntgegebenen und ebenso zugänglichen Treffen von Fliegern / Oldtimerfahrern / Fallschirmspringern etc. eine Einzelperson als Hauptmotiv abgebildet wird, die aber bspw. durch Mütze und Sonnenbrille das Gesicht abgedeckt hat, sodaß entscheidende zur Wiedererkennung der Person nötige Merkmale nicht erkannt werden können? Muß man da dann auch ein Release für haben? Oder ist das dann wiederum egal, weil der Mensch unter der "Ausrüstung" größtenteils versteckt ist?

Hat dazu noch jemand ein paar erleuchtende Worte? ;)

Schlaudenker.de 26.06.2007 18:35

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 509686)
Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter ... ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber.

Ach, dann lohnt sich der Kauf einer Microdrone md4-200 ja gar nicht. Schade. :cry:

SirSalomon 26.06.2007 22:45

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 509829)
Ach, dann lohnt sich der Kauf einer Microdrone md4-200 ja gar nicht. Schade. :cry:

Zumindest nicht dann, wenn Du keinen Auftrag damit erfüllst. ;)

baerlichkeit 04.07.2007 16:54

*kram*

Ich frage noch mal vorsichtshalber, bevor ich mich in die Nesseln setze:

Bei einer Fernsehaufzeichnung/ einem Konzert von dem(r) Moderator(in)/Sänger(in) gemachte Fotos/Portraits darf ich doch hier ohne Angst zu haben zeigen, oder?

(bin ganz verwirrt :oops:)

Grüße Andreas

ManniC 04.07.2007 17:01

JEIN -- das hängt von eventuellen Restriktionen des Veranstalters ab.

baerlichkeit 04.07.2007 17:08

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 512787)
JEIN -- das hängt von eventuellen Restriktionen des Veranstalters ab.

Danke,
Ich habs ja geahnt...

Wenn mir das vor Ort keiner gesagt hat, findet man das raus? Emails schreiben oder sowas? War "mein erstes mal" bei einer öffentlichen Veranstaltung, und mich hat jedenfalls niemand davon abgehalten...

Grüße

ManniC 04.07.2007 17:13

Wenn Dich keiner beim Fotografieren gebremst hat ist das noch keine Garantie.

Vielleicht gab's irgendwo einen Aushang, einen Vermerk auf der Eintrittskarte.....

Sicherstes Procedere: Mail an den Veranstalter, in der Du als Verwendungszweck der Bilder "Noncommercial" angibst.

Und: Beim nächsten Mal vielleicht vorher fragen ;)

baerlichkeit 04.07.2007 17:17

Na ja,
vorher fragen ist gut, wen denn? :D

War am Strand in Grömitz, einmal NDR Fernsehaufzeichnung, das andere mal ein Konzert am Wasser (mit einem Weltstar, Name vergessen ;))

Da war nix und niemand zum Fragen, viel zu hektisch. Die Security hat nix gemacht, und ich stand sozusagen direkt davor.

Na ja, ich werde dann mal mails schreiben, und mir Ärger ersparen :) Danke Manni

Ich dachte nur mal irgendwo gelesen zu haben, öffentliche Personen (oder so ähnlich) dürfte man zeigen.

Grüße Andreas


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