Zitat:
Zitat von walter_w
(Beitrag 2272195)
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen.
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Mal abgesehen davon, dass ich nach kurzer Onlinerecherche bei einigen Anwaltsseiten auf Gegenteiliges gestoßen bin, finde ich die Aussage seltsam zumal der Nachweis der Urheberschaft auch erst bei einem Gerichtsverfahren geführt werden müsste auf das es die wenigsten Bilderdiebe ankommen lassen.
Technisch betrachtet gilt: Zwei mit gleicher Kamera am gleichen Ort zur gleichen Zeit aufgenomme RAWs unterscheiden sich immer voneinander. Dies mit technischen Mitteln nachzuweisen ist trivial. Schwieriger wird es aufgrund des Informationsverlustes bei Kompressionsverfahren nachzuweisen, dass das verwendete Bild nur von einem möglichen Urheber-RAW stammen kann. Aber auch hier ist lediglich der Kompressionsgrad des Endbildes entscheidend und da die wenigsten unerlaubt verwendeten Bilder bis zur Unkenntlichkeit totkomprimiert und verkleinert wurden, ist es ebenfalls technisch leicht möglich die Funktion (aka post processing) nachzustellen, die das Ursprungsmaterial in das Endergebnis überführt haben muss, was für jeden einzelnen Pixel mathematisch bewiesen werden kann. Diese Funktion führt bei jedem anderen RAW zu falschen Ergebnissen, selbst wenn diese im Auge des Betrachters identisch erscheinen. Wie beschrieben gelingt dieser Nachweis erst ab einem zu hohen Informationsverlust nicht mehr, der allerdings bei heutigen Kameras und Auflösungen der verwendeten Bilder theoretischer Natur sein dürfte. Oder handelt es sich bei den besagten Bildern um 320x240px JPEGs?
Das Ganze schützt natürlich nicht vor dem alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
edit:typo
Gruß,
raul
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