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Dornwald46 04.04.2023 12:30

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2272552)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.
der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.


Deine neue Signatur passt ja wohl gar nicht zu Deinen Zeilen:roll:

Dornwald46 04.04.2023 12:32

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2272552)
wieso dieses Land so weichgespült ist.

Es steht jedem in diesem wunderbaren Land frei, auszuwandern.

raul 04.04.2023 15:01

Zitat:

Zitat von walter_w (Beitrag 2272195)
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen.

Mal abgesehen davon, dass ich nach kurzer Onlinerecherche bei einigen Anwaltsseiten auf Gegenteiliges gestoßen bin, finde ich die Aussage seltsam zumal der Nachweis der Urheberschaft auch erst bei einem Gerichtsverfahren geführt werden müsste auf das es die wenigsten Bilderdiebe ankommen lassen.

Technisch betrachtet gilt: Zwei mit gleicher Kamera am gleichen Ort zur gleichen Zeit aufgenomme RAWs unterscheiden sich immer voneinander. Dies mit technischen Mitteln nachzuweisen ist trivial. Schwieriger wird es aufgrund des Informationsverlustes bei Kompressionsverfahren nachzuweisen, dass das verwendete Bild nur von einem möglichen Urheber-RAW stammen kann. Aber auch hier ist lediglich der Kompressionsgrad des Endbildes entscheidend und da die wenigsten unerlaubt verwendeten Bilder bis zur Unkenntlichkeit totkomprimiert und verkleinert wurden, ist es ebenfalls technisch leicht möglich die Funktion (aka post processing) nachzustellen, die das Ursprungsmaterial in das Endergebnis überführt haben muss, was für jeden einzelnen Pixel mathematisch bewiesen werden kann. Diese Funktion führt bei jedem anderen RAW zu falschen Ergebnissen, selbst wenn diese im Auge des Betrachters identisch erscheinen. Wie beschrieben gelingt dieser Nachweis erst ab einem zu hohen Informationsverlust nicht mehr, der allerdings bei heutigen Kameras und Auflösungen der verwendeten Bilder theoretischer Natur sein dürfte. Oder handelt es sich bei den besagten Bildern um 320x240px JPEGs?

Das Ganze schützt natürlich nicht vor dem alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

edit:typo

Gruß,
raul

suchm 10.04.2023 22:04

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2272568)
Es steht jedem in diesem wunderbaren Land frei, auszuwandern.


Was soll denn so eine Antwort! Was ist das für ein Diskurs-Stil!

Dornwald46 10.04.2023 23:24

Zitat:

Zitat von suchm (Beitrag 2273010)
Was soll denn so eine Antwort! Was ist das für ein Diskurs-Stil!

Meine Zeile bezog sich auf den Satz von Fuexline, wenn ihm DE zu weichgespült ist.


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