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Traumtraegerin 25.01.2022 09:16

Zitat:

Zitat von jrunge (Beitrag 2231148)
Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)

Sofortrabatte bringen dem Hersteller nichts. Cashback gibt es gegen Herausgabe der persönlichen Daten.
Wenn der Kunde beim Händler direkt den niedrigeren Preis zahlt, hat er evtl. keinen Grund, das Produkt bei Sony zu registrieren. Will er Cashback nutzen, muss er seine Daten an den Hersteller übermitteln. Ich habe kürzlich das 200-600er registriert und kann bald Cashback beantragen und einen welcome to Alpha- Gutschein einlösen. Seit der Registrierung der Kamera bzw.. des Objektivs erhalte ich vermehrt Mails von Sony, mit der Bitte um Bewertung meines Produktes.

Ich habe noch nie Cashback beantragt, bei der Registrierung des Objektivs einen dusseligen Fehler gemacht und den Kundendienst kontaktiert. Mein Anliegen wurde umgehend zu meiner Zufriedenheit erledigt. Der Mitarbeiter hat mir sogar noch eine Mail mit den Links zum Cashback und welcome to Alpha geschickt.

Zum Thema würde ich auch sagen, dass es dumm gelaufen ist. Die „Spielregeln“ sind klar definiert und leicht zu verstehen. Wer nur den englischen Link findet, kann die Seite bei Bedarf von Google übersetzen lassen. ;)
Wenn ich so viel Geld hätte, dass ich ein Objektiv nach kurzer Zeit mit Verlust verkaufen kann, dann täten die 200 Tacken auch nicht mehr weh und ich würde es als Lehrgeld abhaken.

Schlumpf1965 25.01.2022 09:55

Genau so ist es Sabine, wie du und viele vorher schon schrieben läuft das bei mir eigentlich auch immer reibungslos. Egal was Sony fordert in den Bedingungen, man setzt es 1:1 um und es läuft, schnell und korrekt.
Der TO war aber wohl auch am 23.1. zuletzt online, wahrscheinlich konferiert er mit seinem Anwalt :lol:

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 10:00

Der TO hätte sich vor der Cashback Aktion hier im Forum Rat suchen sollen.

erich_k 25.01.2022 10:01

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231166)
Der TO hätte sich vor der Cashback Aktion hier im Forum Rat suchen sollen.

Wieso?

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 10:14

Um sich vor Fehlern zu schützen, ohne Garantie natürlich.Ich hätte es gemacht.

HaPeKa 25.01.2022 10:56

Er hätte, wie alle anderen auch, die Bedingungen genau durchlesen und sich dann überlegen sollen, ob's so für ihn passt.

By the way: Für die meisten reichen 14 Tage, um zu beurteilen, ob das Objektiv passt oder ob man einen Fehlkauf gemacht hat und es retournieren will.

Lehrgeld ist wohl wirklich das, was der TO nun bezahlt ...

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 11:00

Sehe ich auch so, die Meinung von Usern hier im Forum hätte zusätzlich ewas genutzt.
Man kann ja auch mal bei den Bedingungen etwas falsch verstehen. Und User hier im Forum, die Erfahrung haben mit Cashback gibt es bestimmt.

Schlumpf1965 25.01.2022 11:13

Die User die sich damit auskennen machen auch nichts anderes wie in den Bedingungen steht. Solche Anfragen kommen meist nur weil man zu faul ist zum Lesen und nicht konkret zu vlt. einem Punkt der Bedingungen eine Frage hat.

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 11:27

Norbert, nicht Jeder kann die Hinweise richtig einordnen und macht(unbewußt) Fehler.
Für mich wäre Cashback totales Neuland.

peter2tria 25.01.2022 11:27

Mir ist im Sommer beim Cashback auch ein Fehler unterlaufen.
Das Objektiv in Österreich gekauft und versucht über das Deutsche Programm Cashback zu bekommen.
Das zu korrigieren war jetzt nicht einfach (Code gelockt etc) aber mit etwas Geduld hat es auch geklappt.

Klar hatte ich den Fehler gemacht, aber da selber drauf zu kommen da ja alles bei Sony Europe zusammenläuft (2. Account in AT mit anderer e-Mail anlegen) kapiert man auch erst nachher. Also für den Standard ist es gut beschrieben, aber wenn es (gefühlt) kaum abweicht kann man sich da schon verstricken.

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 11:34

Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!

usch 25.01.2022 11:37

Wenn man mal davon absieht, dass in der Überschrift bei den Negativbeispielen ein "nicht" fehlt (es müsste natürlich heißen "Ein Bild wie dieses wird nicht akzeptiert" :roll:), finde ich das eigentlich ziemlich unmissverständlich:

https://www.sony.de/electronics/supp...icles/00245354

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 11:44

Mir war diese Vorgehensweise bislang unbekannt, Danke!

erich_k 25.01.2022 11:44

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231174)
Sehe ich auch so, die Meinung von Usern hier im Forum hätte zusätzlich ewas genutzt.
Man kann ja auch mal bei den Bedingungen etwas falsch verstehen. Und User hier im Forum, die Erfahrung haben mit Cashback gibt es bestimmt.

Wenn du was falsch verstehst unter einem Punkt, dann wirst du wohl hier nicht nachfragen. Wenn du was nicht verstehst, dann wäre es vielleicht sinnvoll. Und du kannst hier auch nicht alle Punkte bis ins letzte diskutieren, denn sonst musst du warten bis zum Sanktnimmerleinstag ...

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 11:51

Erich, alles klar.Ist denn falsch verstehen etwas anderes als nicht verstehen?

kiwi05 25.01.2022 12:00

Nicht verstehen ist nicht verstehen.
Falsch verstehen ist meinen man hätte es richtig verstanden, aber ....
Also hat man bei falsch verstehen erstmal keinen Anlass irgendetwas irgendwo zu fragen.

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 12:06

Sony drückt sich klar aus, das Cashbackangebot gilt nur für Endkäufer, Wiederverkäufer und Händler sind von der Aktion ausgeschlossen.Das ist ein Dogma, auch für mich als Lesemuffel.

kiwi05 25.01.2022 12:21

Damit ist aber nicht gesagt, dass ein Privat-Weiterverkäufer in diese Kategorie fällt: Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer.....

usch 25.01.2022 12:33

"Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen". Punkt 2 der Teilnahmebedingungen.

Es wäre doch nicht schwierig gewesen, zuerst das Cashback komplett durchzuziehen und danach erst das Objektiv weiterzuverkaufen.

Schlumpf1965 25.01.2022 12:44

Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten. Und damit meine ich nicht meinen direkt Vorschreiber :D

duffy2512 25.01.2022 12:55

Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.
Ich hab jetzt schon einige Aktionen in Anspruch genommen und man hat relativ schnell eine Antwort bekommen, ob man für diese Aktion berechtigt ist. Das Geld war danach auch sehr schnell auf dem Konto.

Ich glaube der TO hat 2 entscheidende Fehler gemacht: Nachdem man Ihm mitgeteilt hat, daß das Bild der Verpackung nicht akzeptiert wurde, hätte er einfach eines nachreichen müssen ohne zu sagen, daß er dieses nicht mehr besitzt. Wahrscheinlich hätte es genügt, wenn ihm der neue Besitzer ein entsprechende mit Hand und Objektiv zukommen hätte lassen und man dieses dann eingereicht/nachgereicht hätte. Die Information, daß man das Objektiv bereits verkauft hat war auch entbehrlich und lieferte den endgültigen Ablehnungsgrund.

Mir tut der TO aber trotzdem leid, weil es dumm gelaufen ist und es Sony eigentlich egal ist was nach der Aktion mit dem Objektiven passiert, so war es halt eine Steilvorlage, leider.
Manchmal zahlt man eben Lehrgeld und ich bin mir sicher alles die hier mitgelesen haben passiet dieser Fehler sicher nicht mehr. :D

Ernst-Dieter aus Apelern 25.01.2022 13:29

Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Ditmar 25.01.2022 13:46

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:

kiwi05 25.01.2022 13:52

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
....Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.

Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:

Windbreaker 25.01.2022 13:52

Zitat:

Zitat von duffy2512 (Beitrag 2231200)
Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.

:top:

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 2231206)
Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:

:top:

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 2231207)
Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:

:top:

felix181 25.01.2022 13:54

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231204)
Der TO hat das Objektiv bewusst weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.

Naja, unbewusst weiterverkaufen wäre vielleicht auch etwas eigenartig. :lol::lol:
Er war sich halt nur nicht bewusst, dass er dadurch offenbar den Cashbackanspruch verliert - das kann ja vorkommen und ist auch sicher auch nicht solch ein Vergehen wie es hier dargestellt wird.
Aber dazu ist ja ein Forum (auch) da: hinterher wird einem von möglichst jedem erklärt wie dämlich man sich verhalten hat.
Ich denke der TO wird es das nächste Mal klüger anlegen und 200.- sind ja jetzt auch nicht gerade ein Vermögen.
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)

peter2tria 25.01.2022 14:35

Zitat:

Zitat von Ernst-Dieter aus Apelern (Beitrag 2231182)
Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!

Noch was für alle, die dann in Österreich Cashback beantragen wollen:
Für den Account und Cashback braucht man eine gültige Adresse in Österreich. Da wird nix hingeschickt oder angerufen. Ich habe diese, wo ich auch Post empfangen könnte, somit war das einfach für mich.

eac 25.01.2022 14:38

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231209)
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.

Da war allerdings der Fehler ganz offensichtlich, Blitzgeräte von Sony zu kaufen. Hättest du Godox Blitze genommen, hättest du bessere Leistung für weniger Geld bekommen und keinen Cashback benötigt. :P

usch 25.01.2022 14:41

Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer. Auch wenn man meint, sie schon zu kennen, denn die ändern sich auch gerne von Aktion zu Aktion. Aktuell heißt es "maximal zwei gleiche Produkte pro Haushalt" – die drei Blitzgeräte würden also jetzt wahrscheinlich durchgehen, wenn es wenigstens zwei verschiedene Modelle sind.

felix181 25.01.2022 14:56

Ich hätte die Blitzgeräte sowieso gekauft - aber dann hat mir der Händler eben von dem Cashback erzählt und ich hab´s probiert ;)
Es waren aber eh nur 50.- oder 100.-, also keinesfalls "kaufentscheidend" auch wenn ich es von Anfang an gewusst hätte

BeHo 25.01.2022 15:20

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231215)
Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer.[...]

Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe."

HaPeKa 25.01.2022 15:54

Zitat:

Zitat von Schlumpf1965 (Beitrag 2231195)
Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten.

Der Thread hat das Potenzial, weit über 100 Einträge zu generieren... :crazy:

Schlumpf1965 25.01.2022 16:21

Hans-Peter :lol:
Hoffentlich wird das nicht so ein Dauerbrenner wie der "Nikon ist tot" Thread oder wie der hieß.

Crimson 25.01.2022 16:21

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 2231223)
Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

ich auch nicht, wird auch ungültig sein - wie übrigens recht viele in AGBs enthaltene Elemente. AGBs sind oftmals eher Wunsch-/Abschreckungsvorstellungen à la "wir hätten das gerne so, wenn das aber doch nicht rechtens sein sollte, dann eben Rechtslage". Lustig auch bei gegeneinanderstehenden AGBs ;)

Reisefoto 25.01.2022 16:28

Denke ich auch. Konzerne fantasieren sich da gerne etwas zusammen. Bei Microsoft war es z.B. so, dass sie den Gebrauchtverkauf ihrer Software unterbinden wollten, was vor Gericht aber keinen Bestand hatte.

#75 auf dem Weg zur 100!

Pittisoft 25.01.2022 16:58

Zitat:

Zitat von flugsegler (Beitrag 2231103)
Umständlich... damit der Kunde Fehler macht und Sony nicht zahlen braucht.
Das ist nichts neues und vor Jahren gab es das Problem auch.

Für mich ist das erledigt, den Rest überlege ich mir nun.

Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231105)

Dann hat dein Händler Murks gemacht, das kannst du Sony doch nicht ankreiden. Wenn die Ware nach dem 15.01. geliefert, aber vor dem 15.01. bestellt wurde, dann gehört das Bestelldatum auf die Rechnung. Steht so ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen.


Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?

Das mit dem Händler sehe ich genauso.
Ich musste seitens Sony beim 200600G auch Bilder nachträglich einsenden, habe die selben wie vorher benutzt und die waren seltsamerweise dann in Ordnung und alles ging seinen Gang.:top:;)



Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231209)
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)

Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)



Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?

usch 25.01.2022 17:13

Das gilt pro Aktion. Also zwei Blitze zum Winter-Cashback und ein halbes Jahr später den dritten zum Sommer-Cashback würde vermutlich gehen. Natürlich müssen die dann auch im jeweiligen Aktionszeitraum gekauft werden.

jrunge 25.01.2022 17:23

Zitat:

Zitat von Traumtraegerin (Beitrag 2231158)
Sofortrabatte bringen dem Hersteller nichts. ...

Deshalb gibt's auch seit heute für α7R III und α7R IV 200 € Sofort-Rabatt. ;)

KDBerlin 25.01.2022 17:40

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 2231235)
Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)

:top:

Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?

Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.

Im Zweifel würde ich 2 kaufen und ein paar Tage später weiteres, oder die Rechnung des 3. anders datieren lassen. Geht meistens beim Fachhändler seines Vertrauens.

felix181 25.01.2022 17:43

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 2231235)
Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)

Das habe ich sogar getan bzw. habe ich ihn darüber informiert - er war sehr erstaunt, da er das auch nicht wusste.
Kann vorkommen - ich irre mich ja auch manchmal und mir ist so ein Cashback nicht wirklich wichtig...


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