![]() |
Zitat:
Wenn der Kunde beim Händler direkt den niedrigeren Preis zahlt, hat er evtl. keinen Grund, das Produkt bei Sony zu registrieren. Will er Cashback nutzen, muss er seine Daten an den Hersteller übermitteln. Ich habe kürzlich das 200-600er registriert und kann bald Cashback beantragen und einen welcome to Alpha- Gutschein einlösen. Seit der Registrierung der Kamera bzw.. des Objektivs erhalte ich vermehrt Mails von Sony, mit der Bitte um Bewertung meines Produktes. Ich habe noch nie Cashback beantragt, bei der Registrierung des Objektivs einen dusseligen Fehler gemacht und den Kundendienst kontaktiert. Mein Anliegen wurde umgehend zu meiner Zufriedenheit erledigt. Der Mitarbeiter hat mir sogar noch eine Mail mit den Links zum Cashback und welcome to Alpha geschickt. Zum Thema würde ich auch sagen, dass es dumm gelaufen ist. Die „Spielregeln“ sind klar definiert und leicht zu verstehen. Wer nur den englischen Link findet, kann die Seite bei Bedarf von Google übersetzen lassen. ;) Wenn ich so viel Geld hätte, dass ich ein Objektiv nach kurzer Zeit mit Verlust verkaufen kann, dann täten die 200 Tacken auch nicht mehr weh und ich würde es als Lehrgeld abhaken. |
Genau so ist es Sabine, wie du und viele vorher schon schrieben läuft das bei mir eigentlich auch immer reibungslos. Egal was Sony fordert in den Bedingungen, man setzt es 1:1 um und es läuft, schnell und korrekt.
Der TO war aber wohl auch am 23.1. zuletzt online, wahrscheinlich konferiert er mit seinem Anwalt :lol: |
Der TO hätte sich vor der Cashback Aktion hier im Forum Rat suchen sollen.
|
Zitat:
|
Um sich vor Fehlern zu schützen, ohne Garantie natürlich.Ich hätte es gemacht.
|
Er hätte, wie alle anderen auch, die Bedingungen genau durchlesen und sich dann überlegen sollen, ob's so für ihn passt.
By the way: Für die meisten reichen 14 Tage, um zu beurteilen, ob das Objektiv passt oder ob man einen Fehlkauf gemacht hat und es retournieren will. Lehrgeld ist wohl wirklich das, was der TO nun bezahlt ... |
Sehe ich auch so, die Meinung von Usern hier im Forum hätte zusätzlich ewas genutzt.
Man kann ja auch mal bei den Bedingungen etwas falsch verstehen. Und User hier im Forum, die Erfahrung haben mit Cashback gibt es bestimmt. |
Die User die sich damit auskennen machen auch nichts anderes wie in den Bedingungen steht. Solche Anfragen kommen meist nur weil man zu faul ist zum Lesen und nicht konkret zu vlt. einem Punkt der Bedingungen eine Frage hat.
|
Norbert, nicht Jeder kann die Hinweise richtig einordnen und macht(unbewußt) Fehler.
Für mich wäre Cashback totales Neuland. |
Mir ist im Sommer beim Cashback auch ein Fehler unterlaufen.
Das Objektiv in Österreich gekauft und versucht über das Deutsche Programm Cashback zu bekommen. Das zu korrigieren war jetzt nicht einfach (Code gelockt etc) aber mit etwas Geduld hat es auch geklappt. Klar hatte ich den Fehler gemacht, aber da selber drauf zu kommen da ja alles bei Sony Europe zusammenläuft (2. Account in AT mit anderer e-Mail anlegen) kapiert man auch erst nachher. Also für den Standard ist es gut beschrieben, aber wenn es (gefühlt) kaum abweicht kann man sich da schon verstricken. |
Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!
|
Wenn man mal davon absieht, dass in der Überschrift bei den Negativbeispielen ein "nicht" fehlt (es müsste natürlich heißen "Ein Bild wie dieses wird nicht akzeptiert" :roll:), finde ich das eigentlich ziemlich unmissverständlich:
https://www.sony.de/electronics/supp...icles/00245354 |
Mir war diese Vorgehensweise bislang unbekannt, Danke!
|
Zitat:
|
Erich, alles klar.Ist denn falsch verstehen etwas anderes als nicht verstehen?
|
Nicht verstehen ist nicht verstehen.
Falsch verstehen ist meinen man hätte es richtig verstanden, aber .... Also hat man bei falsch verstehen erstmal keinen Anlass irgendetwas irgendwo zu fragen. |
Sony drückt sich klar aus, das Cashbackangebot gilt nur für Endkäufer, Wiederverkäufer und Händler sind von der Aktion ausgeschlossen.Das ist ein Dogma, auch für mich als Lesemuffel.
|
Damit ist aber nicht gesagt, dass ein Privat-Weiterverkäufer in diese Kategorie fällt: Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer.....
|
"Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen". Punkt 2 der Teilnahmebedingungen.
Es wäre doch nicht schwierig gewesen, zuerst das Cashback komplett durchzuziehen und danach erst das Objektiv weiterzuverkaufen. |
Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten. Und damit meine ich nicht meinen direkt Vorschreiber :D
|
Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen. Ich hab jetzt schon einige Aktionen in Anspruch genommen und man hat relativ schnell eine Antwort bekommen, ob man für diese Aktion berechtigt ist. Das Geld war danach auch sehr schnell auf dem Konto. Ich glaube der TO hat 2 entscheidende Fehler gemacht: Nachdem man Ihm mitgeteilt hat, daß das Bild der Verpackung nicht akzeptiert wurde, hätte er einfach eines nachreichen müssen ohne zu sagen, daß er dieses nicht mehr besitzt. Wahrscheinlich hätte es genügt, wenn ihm der neue Besitzer ein entsprechende mit Hand und Objektiv zukommen hätte lassen und man dieses dann eingereicht/nachgereicht hätte. Die Information, daß man das Objektiv bereits verkauft hat war auch entbehrlich und lieferte den endgültigen Ablehnungsgrund. Mir tut der TO aber trotzdem leid, weil es dumm gelaufen ist und es Sony eigentlich egal ist was nach der Aktion mit dem Objektiven passiert, so war es halt eine Steilvorlage, leider. Manchmal zahlt man eben Lehrgeld und ich bin mir sicher alles die hier mitgelesen haben passiet dieser Fehler sicher nicht mehr. :D |
Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Er war sich halt nur nicht bewusst, dass er dadurch offenbar den Cashbackanspruch verliert - das kann ja vorkommen und ist auch sicher auch nicht solch ein Vergehen wie es hier dargestellt wird. Aber dazu ist ja ein Forum (auch) da: hinterher wird einem von möglichst jedem erklärt wie dämlich man sich verhalten hat. Ich denke der TO wird es das nächste Mal klüger anlegen und 200.- sind ja jetzt auch nicht gerade ein Vermögen. P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann. Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;) |
Zitat:
Für den Account und Cashback braucht man eine gültige Adresse in Österreich. Da wird nix hingeschickt oder angerufen. Ich habe diese, wo ich auch Post empfangen könnte, somit war das einfach für mich. |
Zitat:
|
Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer. Auch wenn man meint, sie schon zu kennen, denn die ändern sich auch gerne von Aktion zu Aktion. Aktuell heißt es "maximal zwei gleiche Produkte pro Haushalt" – die drei Blitzgeräte würden also jetzt wahrscheinlich durchgehen, wenn es wenigstens zwei verschiedene Modelle sind.
|
Ich hätte die Blitzgeräte sowieso gekauft - aber dann hat mir der Händler eben von dem Cashback erzählt und ich hab´s probiert ;)
Es waren aber eh nur 50.- oder 100.-, also keinesfalls "kaufentscheidend" auch wenn ich es von Anfang an gewusst hätte |
Zitat:
"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe." |
Zitat:
|
Hans-Peter :lol:
Hoffentlich wird das nicht so ein Dauerbrenner wie der "Nikon ist tot" Thread oder wie der hieß. |
Zitat:
|
Denke ich auch. Konzerne fantasieren sich da gerne etwas zusammen. Bei Microsoft war es z.B. so, dass sie den Gebrauchtverkauf ihrer Software unterbinden wollten, was vor Gericht aber keinen Bestand hatte.
#75 auf dem Weg zur 100! |
Zitat:
Zitat:
Ich musste seitens Sony beim 200600G auch Bilder nachträglich einsenden, habe die selben wie vorher benutzt und die waren seltsamerweise dann in Ordnung und alles ging seinen Gang.:top:;) Zitat:
Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer? Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden? |
Das gilt pro Aktion. Also zwei Blitze zum Winter-Cashback und ein halbes Jahr später den dritten zum Sommer-Cashback würde vermutlich gehen. Natürlich müssen die dann auch im jeweiligen Aktionszeitraum gekauft werden.
|
Zitat:
|
Zitat:
Im Zweifel würde ich 2 kaufen und ein paar Tage später weiteres, oder die Rechnung des 3. anders datieren lassen. Geht meistens beim Fachhändler seines Vertrauens. |
Zitat:
Kann vorkommen - ich irre mich ja auch manchmal und mir ist so ein Cashback nicht wirklich wichtig... |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:31 Uhr. |