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swivel 03.01.2018 18:14

Ein sehr vorsichtiger, freundlicher Brief an die Familie mit dem Hinweis das du dich freust, das sie dein Werk für so gut finden es ausgewählt zu haben. Und das du annimmst, das sie nicht wussten, das man wg. dem geltenden Copyright den Urheber um dieses Nutzungsrecht zumindest bitten muss.

Warten was passiert :)

Blöder Fall, - vielleicht würde ich (nur in diesem Fall) auch gar nix machen. Man sieht sich ja doch oft zweimal...

subjektiv 03.01.2018 18:39

Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall. Damals hatte halt eine Arbeitskollegin ein Foto von mir einfach für Sterbebilder verwendet. Hab mich kurz geärgert und es dann auf sich beruhen lassen und schließlich bald vergessen. Bis eben...

Würde nur etwas unternehmen, wenn das nochmal auftaucht.

Irmi 03.01.2018 18:45

Zitat:

Zitat von oxhotel (Beitrag 1968744)
...
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

google nach gnadenbild Werl, dann siehst du die anderen "guten" Fotos.

Es gibt nämlich kaum gute Fotos, schon gar nicht mit dieser Krone, weil selten!
Es war für mich ein Aufwand, das terminlich zu treffen!

Irmi 03.01.2018 18:46

Zitat:

Zitat von conradvassmann (Beitrag 1968752)
Ich versteh das nicht, wenn dann hätte doch der Erschaffer des Kunstwerkes ein Recht auf Vergütung. Hat er oder seine Erbe denn die Rechte zum Fotografieren abgetreten?
...

Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Irmi 03.01.2018 18:47

Aber es reicht jetzt hier.

Wie gesagt, ich werde euch berichten, wie der Fall ausgegangen ist.

subjektiv 03.01.2018 18:56

Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob es ein Jahrhundertbild ist oder was auch immer jemand davon hält. Sonst wären viele professionell verkauften Bilder auch zu verschenken... :cool:

minolta2175 03.01.2018 22:09

Ist es nicht einfacher seine Bilder mit einem schrägen Aufdruck zu schützen.es gibt ja so einige Bestatter und Druckereien.

conradvassmann 03.01.2018 22:58

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1968767)
Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.
Oder fällt sowas noch unter die Panoramafreiheit?

screwdriver 03.01.2018 23:18

Zitat:

Zitat von conradvassmann (Beitrag 1968827)
Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.

Ich kenne verschiedenste "Religonshäuser" wo das Fotografieren verboten, eingeschränkt erlaubt oder auch ohne Einschränkung erlaubt ist.

Irmi kennt "das Haus" offenbar ausgesprochen gut und hat einen sehr besonderen Moment für ihr Foto abgepasst. Das macht es ziemlich einzigartig.

Es geht ihr ganz sicher nicht darum, damit Geld zu verdienen. Das hätte sie einfacher haben können.
Aber es ärgert sie offensichtlich sehr, dass andere "ihr Bild" womöglich kommerziell nutz(t)en und daraus evtl, einen finanziellen Vorteil ziehen, der ihnen nicht zusteht.

Wohin dann ein ggf. erzielter Erlös letztlich geleitet wird, steht - wie ich Irmi einschätze - sicher noch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür dann das Maximun "rauszuholen" halte ich für durchaus legitim. ;)

Irmi 04.01.2018 05:06

Volker, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.:top:

minolta2175 04.01.2018 11:03

Da ich einen Sterbefall in der Familie habe, hab ich beim Bestatter nachgefragt.
Die Sterbebilder werden als Druckvorlage angeboten mit zwei oder vier Seiten, wobei die Innenseiten vom Auftraggeber gestaltet werden, mit einem Spruch einem Bild des Verstorbenen und den Daten.
Der Preis für 50 Karten mit vier Seiten ist 60€.

conradvassmann 04.01.2018 17:33

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 1968832)
Ich kenne verschiedenste "Religonshäuser" wo das Fotografieren verboten, eingeschränkt erlaubt oder auch ohne Einschränkung erlaubt ist.

Irmi kennt "das Haus" offenbar ausgesprochen gut und hat einen sehr besonderen Moment für ihr Foto abgepasst. Das macht es ziemlich einzigartig.

Es geht ihr ganz sicher nicht darum, damit Geld zu verdienen. Das hätte sie einfacher haben können.
Aber es ärgert sie offensichtlich sehr, dass andere "ihr Bild" womöglich kommerziell nutz(t)en und daraus evtl, einen finanziellen Vorteil ziehen, der ihnen nicht zusteht.

Wohin dann ein ggf. erzielter Erlös letztlich geleitet wird, steht - wie ich Irmi einschätze - sicher noch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür dann das Maximun "rauszuholen" halte ich für durchaus legitim. ;)

Dann würde ich nicht zögern, den Bestatter darauf hin anzusprechen und auf einer Rückerstattung eines evtl. erhobenen (Teil-) Betrages für die Karten an die Familie des Verstorbenen bestehen!

ibisnedxi 04.01.2018 21:15

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bestatter mit den Sterbefotos und Danksagungskärtchen ein ganz erkleckliches Nebengeschäft betreiben. In einem Todesfall unserer Familie habe ich festgestellt, dass der Preis dafür um ungefähr das fünffache über dem "normalen" Preis (zB für Folder) liegt. In diesen Situationen gilt es wohl als unschicklich, nach Preisen zu fragen.

Als Betroffener würde ich die Familie auf jeden Fall aussen vor lassen. Den Bestatter würde ich aber sehr wohl ausfindig machen und freundlich kontaktieren. Primär geht es wohl darum, ob er das Bild selbst zur Verfügung gestellt hat, oder ob es von der Familie kam. Hatte er es selbst, kann man davon ausgehen, dass er es in seinem Katalog (nebst anderen) zur Auswahl für die Kärtchen anbietet. Und da verstehe ich Irmi, dass sie das nicht möchte.

traeumerle 04.01.2018 21:42

Es ist doch klar, dass die Entscheidung, ob man bzgl. dieser Sache etwas unternehmen möchte, alleinig bei Irmi liegt. Die Frage ist nur, wie man das ganze angehen kann ohne die Familie zu behelligen oder wenn dann zumindest pietätvoll.

Neben der Möglichkeit über das Friedhofsamtes, kann man ggf. mal bei Tom vom Bestatterweblog anfragen, ob er noch einen Tipp hat oder sagen kann, wie das normalerweise gehandhabt wird.

https://bestatterweblog.de/

Irmi 04.01.2018 23:26

Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.

lampenschirm 05.01.2018 02:28

Hmmmm...kannst dich bei der Trauerfamilie ja auch einschleichen

Schreibst du wärst die und die bzw. Ne gute Bekannte der Verstorbenen....und als Hobbyfotografin hätte es dir das verwendete bemerkenswerte Bild sehr angetan ob sie zufälligerweise wissen würden wer der Fotograf wäre bzw. woher sie es (bezogen) hätten

der_knipser 05.01.2018 02:35

Zitat:

Zitat von lampenschirm (Beitrag 1969104)
... einschleichen...

Auf diese Art niemals! :flop:

kppo 05.01.2018 03:10

Es gibt doch genug unterbezahlte "Pfegekräfte" auf Friedhöfen, die sicher auch über die Gräber und die Bestatter Bescheid wissen und gerne weiter helfen ;)

Gruß
Klaus

Irmi 05.01.2018 08:56

Nee, nee, auf keinen Fall so hinterlistig einschleichen, weder bei der Familie, noch bei Pflegern auf dem Friedhof.

Das ist nicht meine Welt. So würde ich nicht mal denken. :flop:

ha_ru 05.01.2018 09:15

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1969078)
Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.

Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans

Linsenblick 05.01.2018 10:52

@Irmi,

ok, du hast das Foto aufgenommen.

Ich verstehe dich, aber ist das denn eine so hervorragend Sache ? Man sollte hier die Kirche noch im Dorf lassen und nicht die Sau durch das Dorf treiben.

Sorry, wenn ich dir damit vielleicht jetzt auf die Füße getreten bin. Aber denk vielleicht erst mal mehr nach.

Gruß
Dietmar

erich_k 05.01.2018 10:53

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1969126)
Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans

Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...

ha_ru 05.01.2018 11:21

Hallo,

ich fasse zusammen:

Irmi wurde ein Bild "geklaut" und als Gnadenbild verwendet. Da es für die Beerdigung einer Schulkameradin war in diesem Fall für sie kein Thema, erledigt.

Was sie aber nicht will ist, dass jemand das Bild zukünftig als Gnadenbild verkauft und damit Geld verdient. Deshalb will sie herausfinden wer das war und demjenigen das klar machen.

Das finde ich sehr fair, sie könnte sich ja auch auf die Lauer legen und denjenigen dann 2 Jahre später Abmahnen etc. Und wie ich Irmi einschätze würde sie gegen eine moderate Spende an eine ihr wichtige Einrichtung auch zukünftig der Verwendung zustimmen.

Wer das nicht versteht oder anderer Meinung ist (z.B das Urheberrecht gehöre abgeschafft), kann dazu gerne einen eigenes Thema aufmachen. Aber bitte hört auf Irmi zu bashen und ihr einen Rechtfertigungsdruck einzureden!
Ich finde Irmis Verhalten höchst anständig und völlig richtig.

Gruß
Hans

guenter_w 05.01.2018 11:32

Ich folge der Argumentation von Hans. Es handelt sich mal ganz ohne Emotionen und Sentimentalitäten um einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht. Von daher kann ich die vemuteten Nichtigkeitsbeschwichtigungen und als Nebensächlichkeit, die es nicht rentiert zu verfolgen-Postings absolut nicht verstehen!

Die Frage ist, wie Irmi möglichst taktvoll, aber dennoch effektiv als Geschädigte gegen den Schädiger vorgehen sollte.

Lasst mal bei solchen berechtigten Fragen die Kirche im Dorf - Unrecht bleibt Unrecht! Verantwortlich für den Inhalt und eventuelle Verstöße ist stets der Herausgeber - in diesem Falle die Trauerfamilie. Das Beerdigungsinstitut ist nur Erfüller. Demzufolge sollte klar die Familie auf das Bild und dessen Herkunft angesprochen werden und dem Beerdigungsinstitut die Weiternutzung ohne Nutzungsvereinbarung untersagt werden.

Es kommt natürlich erheblich auf die Art und Weise an, in der diese Position vorgetragen wird. Aber das traue ich Irmi zu!

Rainer B. 05.01.2018 15:00

Zitat:

Zitat von erich_k (Beitrag 1969152)
Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...

Aus meiner Sicht ist es keine Nichtigkeit, wenn ich ein Bild mache und andere verdienen daran. Das ist Diebstahl. Das Anliegen Irmis halte ist durchaus für berechtigt.

Alzberger 05.01.2018 16:07

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1969168)
Wer das nicht versteht oder anderer Meinung ist (z.B das Urheberrecht gehöre abgeschafft), kann dazu gerne einen eigenes Thema aufmachen.

Wer keine andere Meinung hören will, geht zum Anwalt, wer die Öffentlichkeit fragt, muss mit Gegenwind leben.

Grüße :)

leonsecure 05.01.2018 16:19

Ich sehe es auch nicht wirklich als Kleinigkeit an. Wenn eine Privatperson das Bild ungefragt verwendet ohne größere Gewinnabsichten ist es imo eine vernachlässigbare Kleinigkeit. Falls aber eine Firma dies mit eindeutigen Gewinnabsichten tut sieht das schon ganz anders aus.

Irmi 06.01.2018 13:58

Hallo zusammen,

ich muss hier noch mal Stellung beziehen, bevor es hier ausufert.
Seltsam finde ich, dass hier mancher diesen “Bilderklau“ herunterspielt. Wo doch ansonsten hier immer sehr allergisch auf jegliche Form von Bilderklau reagiert wird.

Fakt ist: Jemand hat ein von mir aufgenommenes Foto ohne meine Einwilligung verwendet und damit gegen das Urheberrecht verstossen!

Fakt ist weiter: Sollte es die Familie selbst gewesen sein, die das Bild aus dem Netzt gefischt hat und dem Bestatter zum Druck gegeben hat, werde ich gegen die Familie NICHTS unternehmen!

Fakt ist weiter: War es aber der Bestatter, der das Bild gefischt hat, der Familie vorgeschlagen hat, Sterbebildchen hat drucken lassen, sich diese hat teuer bezahlen lassen und diese dann wohlmöglich weiteren Hinterbliebenen zur Verwendung vorschlägt und somit weiter damit Geld verdient, werde ich dagegen vorgehen.

Bestatter verdienen ziemlich gut an solchen Dingen, da die Hinterbliebenen oftmals, aus welchen Gründen auch immer, keine Preisvergleiche vornehmen können oder wollen.

Und das Ganze hat nichts mit Sau durchs Dorf treiben zu tun, und eine Nichtigkeit ist es auch nicht.Ich nehme niemandem etwas weg und ich will auch nicht, dass mir jemand etwas wegnimmt, Punkt.

Allen, die mir hier sehr sinnvolle Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht haben, danke ich herzlich. Wie schon geschrieben, werde ich vom Ergebnis berichten.

kiwi05 06.01.2018 14:26

Fakt ist: Danke für den Tritt vors Schienbein all derer, die das anders sehen.

hpike 06.01.2018 14:39

Das war überfällig Irmi. :top: :top: :top:
Ich hab das hier teilweise nur noch kopfschüttelnd gelesen.

Pittisoft 06.01.2018 15:14

@Irmi

genau so würde ich es auch handhaben:top:

minolta2175 06.01.2018 16:22

Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

subjektiv 06.01.2018 16:31

Genau so, wie jeder an einem Obststand einfach was mitnehmen kann, wenn es niemand sieht. Trotzdem ist es geklaut...

Irmi 06.01.2018 17:08

Zitat:

Zitat von minolta2175 (Beitrag 1969427)
Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten. Ebenfalls ein Hinweis auf den Verstoss gegen das Urheberrecht. Sie hätten den Aufdruck ja dran lassen können.

Irmi 06.01.2018 17:11

Zitat:

Zitat von kiwi05 (Beitrag 1969395)
Fakt ist: Danke für den Tritt vors Schienbein all derer, die das anders sehen.

Peter, das ist kein Tritt vors Schienbein, so ist die Rechtslage und nichts Anderes.

Jeder andere darf natürlich gerne sagen, ach, wenn mir ein Bild geklaut wird und dann damit Geld verdient wird, gerne doch, ich habe nichts dagegen.

Ich dann auch nicht, ist ja dann nicht mein Bild.

walter_w 06.01.2018 19:04

Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?

Ich habe 2016 Bilder im Innern eines Schlosses gemacht und brauchte dazu die ausdrückliche Bewilligung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Bilder auf eine Homepage zu laden wurde mir jedoch ausdrücklich nicht bewilligt. Ich hätte dazu Euro's abladen müssen und das Bewilligungsdatum ausdrücklich auf die Homepage setzen müssen. Das war mir zu umständlich und so habe ich es sein lassen.

Ist das individuell geregelt?

Gepard 06.01.2018 19:11

Nein, in geschlossenen Räumen kann der jeweilige " Hausherr" regeln was er erlaubt oder nicht.

guenter_w 06.01.2018 19:16

Zitat:

Zitat von walter_w (Beitrag 1969464)
Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?

Das mit der Panoramafreiheit ist eine eigene Sache und von Land zu Land unterschiedlich. In D gilt, dass du grundsätzlich von öffentlichem Grund aus ohne technische Hilfsmittel (Leiter, Drohne u.ä.) alles fotografieren darfst, was dir vor die Linse gerät. Veröffentlichen darfst du allerdings nicht alles, z.B. wenn Personen, die nicht Teil des öffentlichen Lebens sind (Promis), bildbestimmend sind, bei Marken gilt das Markenrecht. Nicht jedes öffentlich zugängliche Gelände ist öffentlich, bei Parks gilt das Hausrecht, ebenso bei Museen. Die Bahn AG hat mal eine allemeine Foterlaubnis für den nichtgewerbliche Bereich veröffentlicht.

minolta2175 06.01.2018 19:23

Zitat:

Zitat von Irmi (Beitrag 1969444)
Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten.

So ist das Bild erkennbar, aber geschützt.

Bild in der Galerie

traeumerle 06.01.2018 19:28

Es ist doch vollkommen unerheblich, ob Irmi das Bild hat veröffentlichen dürfen, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Hausherren. Aber der Hausherr kann ja nich irgenwem ein Nutzungsrecht einräumen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen und wenn hier irgendwem Nutzungsrechte eingräumt werden, dann durch den Fotografen.


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