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guenter_w 12.01.2015 19:20

Der Schwob däd sage: neidabbd...

usch 12.01.2015 19:24

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665003)
Sehr wenig benutzt.

Nuja ... wenn er es so wenig benutzt hat, könnte ihm der Fehler wirklich nicht aufgefallen sein. Du hast es ja auch erst nach mehreren Tagen bemerkt.

Andererseits ...

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665008)
dabei eine Vielzahl an Fotoartikel.

... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?

Siegrid 12.01.2015 19:30

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1665012)
... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?

Ja, für mich auch ein Zeichen dafür, dass der Verkäufer sich mit solchen Produkten eigentlich auskennen müsste und so ein Mangel wohl hätte auffallen müssen. Wenn jemand seine geerbte Fotoausrüstung verkauft würde ich noch einsehen, dass man so etwas übersieht.

stecki99 12.01.2015 19:44

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1664983)
Wo soll man das vermerken, auf der Sendung?
Gruß Wolfgang

Tust du jetzt nur so?

Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war.

Hintergrund:
Für die transportsichere Verpackung der Ware ist allein der Versender verantwortlich. Hierzu gehört auch ein gesonderter Hinweis auf besonders empfindlichen Inhalt. Der Versender hat dem Transporteur also ein transportsicheres Paket zu übergeben, was der Transporteur auch von außen per Sichtprüfung prüfen muss. Kein Transporteur wird ein bereits stark beschädigtes Paket entgegen nehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Transporteur nimmt also ein ordentliches Paket an und hat nun lediglich den Auftrag dieses im selben Zustand an den Empfänger auszuliefern.

Wenn die Ware während des Transportes kaputt geht, dann kann das nur passieren weil sie entweder nicht transportsicher verpackt war (z. B. wenn die Ware lose im Paket liegt) oder durch äußere Einflüsse, welche dann aber auch Spuren am Paket hinterlassen. Quetschungen, aufgerissener Karton, Schnitte etc. Und genau diese Beschädigungen musst du durch den Fahrer bei der Zustellung bestätigen lassen. Sonst wird es sehr schwer irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

Ist die Ware nicht transportsicher verpackt und nimmt dadurch Schaden, dann ist das eine Sache zwischen dem Versender und Empfänger, aber nichts womit sich der Transporteur befassen muss. Ansonsten wäre es für jedermann ein leichtes seine kaputtes Sachen in ein Paket zu stecken, dieses zur Oma zu schicken und den Schaden dann über den Transporteur abzuwickeln.

Reicht dir das als Antwort?

stecki99 12.01.2015 19:57

Wenn überhaupt was zu machen ist, dann auf Grund der Angabe "in technisch einwandfreiem Zustand". Das heißt für mich, dass der Verkäufer alle Funktionen und Eigenschaften des Objektivs getestet und überprüft hat und alles wie vorgesehen funktioniert. Einschließlich des MFs. Würde da "in technisch gutem Zustand" stehen, dann würde das schon wieder anders aussehen. Zu beweisen, dass der Schaden trotzdem schon bestand wird allerdings schwierig.

Ich würde dort ansetzen und den Fall bei eBay eröffnen, da der gelieferte Artikel von der Beschreibung abweicht. Im besten Fall kommt es gar nicht so weit, dass jemand etwas beweisen muss. ;)

baerle 12.01.2015 20:11

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1665012)
... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?

oder vielleicht das SELBE?

Ich habe auch schon Sachen mehrfach verkauft - ich glaube z.B. allein schon 70-210/4er Ofenrohre mindestens 2 Stück, und andere Dinge sicher auch schon. Aber bis jetzt lag das immer an meiner Unentschlossenheit "haben oder nicht haben" ...

Ich hatte gestern auch mal interessehalber nach entsprechenden beendeten Auktionen bei Ebay gesucht und bin genau bei dem richtigen Angebot gelandet. Und genau die beiden Punkte die usch erwähnt sind mir auch gleich aufgefallen. Leider ist die 1. Auktion zu lange her, um das nachzuvollziehen.

Gestern ging übrigens eins für nur gut 250€ über die virtuelle Ladentheke ...

mfg

Manuel

Siegrid 12.01.2015 20:52

Hallo!

Wir haben den Fall bei ebay geöffnet, mal sehen wie der Verkäufer darauf reagiert. Ich werde Euch natürlich über den Ausgang dieser Geschichte informieren.

Gerhard-7D 12.01.2015 21:14

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.

Hm, ich bin hier im forum auch schon ausgeschmiert worden.
Bei ebay hab ich wenigstens die Möglichkeit zu sehen wie zufrieden andere bisher mit dem Verkäufer waren. Und wenn etwas nicht in Ordnung ist und der Verkäufer auf stur schaltet kann ich ihn durch eine schlechte Bewertung Strafen.

Ich habe auch schon Dinge verkauft die bei mir noch funktionierten und beim Käufer nicht mehr. Aber dann komme ich dem Käufer halt entgegen oder nehm das teil zurück...

LG. Gerhard

stecki99 12.01.2015 21:32

Hmm... Wenn ich das so lese, dann habe ich bisher immer Glück gehabt. Hoffentlich ist das auch bei der gestern hier im Forum für 150 EUR gekauften A700 wieder so. Ich bin sehr zuversichtlich. :)

baerle 12.01.2015 21:50

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665055)
Hmm... Wenn ich das so lese, dann habe ich bisher immer Glück gehabt. Hoffentlich ist das auch bei der gestern hier im Forum für 150 EUR gekauften A700 wieder so. Ich bin sehr zuversichtlich. :)

Ich kann nichts schlechtes über meine diversen Geschäfte hier (und auch im DSLR-Forum) berichten. Noch dazu sind die Preise meistens besser als bei Ebay. Bei Ebay wird vieles zu höheren Preisen als neu verkauft. Und ohne Paypal hat man bei Ebay auch ganz ganz schlechte Karten ...

Aber am schlimmsten ist es bei Ebay Kleinanzeigen - denen ist es wirklich Sch...egal wenn von Verkäufern betrogen wird. Auch auf Anfrage gibt es dort keine Antwort, ich bin leider 2x auf unseriöse Verkäufer reingefallen. In einem Fall war der Betrag für rechtliche Schritte zu klein - was wahrscheinlich auch eine Masche ist. Im anderen Fall hatte ich leider gar nichts in der Hand - da hat das vermeintliche Schnäppchen mich blind gemacht.

Als Käufer nutze ich ab bestimmten Beträgen NUR noch Paypal (egal ob bei Ebay, Ebay Kleinbetrügen oder in den Foren) - oder Abholung geben Barzahlung.


mfg

Manuel

Tom D 12.01.2015 21:53

Zitat:

Zitat von baerle (Beitrag 1665064)
, Ebay Kleinbetrügen ...

Absicht? Oder Freud'scher Verschreiber? ;)

Leuchte 12.01.2015 21:56

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665026)
Wenn überhaupt was zu machen ist, dann auf Grund der Angabe "in technisch einwandfreiem Zustand".

das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid. Selbst wenn er das Objektiv nicht getestet hat, muss er dafür einstehen.
Nicht locker lassen!

;) Gerhard

stecki99 12.01.2015 21:59

Zitat:

Zitat von baerle (Beitrag 1665064)
Aber am schlimmsten ist es bei Ebay Kleinanzeigen...

Bei eBay-Kleinanzeigen nutze ich eigentlich fast ausschließlich die Barzahlung bei Abholung. Wenn es mal nicht anders geht, dann wird per Nachnahme bestellt. Und dann muss der Auslieferer auch warten, bis ich das Paket geöffnet und auf Inhalt geprüft habe. Meine Postbotin ist da sehr einsichtig und guckt immer so süß dabei. :D

Panzerwalze 12.01.2015 22:03

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665070)
Bei eBay-Kleinanzeigen nutze ich eigentlich fast ausschließlich die Barzahlung bei Abholung. Wenn es mal nicht anders geht, dann wird per Nachnahme bestellt. Und dann muss der Auslieferer auch warten, bis ich das Paket geöffnet und auf Inhalt geprüft habe. Meine Postbotin ist da sehr einsichtig und guckt immer so süß dabei. :D

Mein Paketmensch hat es immer eilig:lol:

stecki99 12.01.2015 22:11

Ist bestimmt ein Mann!? :P

baerle 12.01.2015 22:49

Zitat:

Zitat von Tom D (Beitrag 1665066)
Absicht? Oder Freud'scher Verschreiber? ;)

Absicht ... :cool:

baerle 12.01.2015 22:52

Zitat:

Zitat von Leuchte (Beitrag 1665068)
das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid. Selbst wenn er das Objektiv nicht getestet hat, muss er dafür einstehen.
Nicht locker lassen!

;) Gerhard

Das ist prinzipiell sicher richtig. ABER: ich fürchte, Ebay wird das einen Sch... kümmern - von denen aus hat Sigried "ohne Käuferschutz" gekauft. Wenn der Verkäufer nicht von sich aus einlenkt wird der Weg nur über Anwalt / Gericht gehen.

Sigried - ich drücke dir trotzdem alle :top:

mfg

Manuel

stecki99 12.01.2015 22:57

eBay muss das auch nicht interessieren sondern den Verkäufer. Die Abwicklung der Fälle bei eBay ist sowieso automatisiert. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter am Rechner sitz und sich um die Abwicklung kümmert.

stecki99 12.01.2015 23:03

An Siegrid:
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann hast du vielleicht auch eine kostenfreie, telefonsiche Vorabberatung. Lass dir mal die betreffenden §§ aus dem BGB geben. Komm dem Verkäufer aber nicht gleich damit, das lässt die Sache nur unnötig hocheskalieren. Wenn er sich aber quer stellt, dann hilft es manchmal schon wenn er merkt, dass der andere sich ein wenig auskennt. Vielleicht bewegt ihn das zum Einlenken, wenn er es nicht sowieso schon tut. Ich will ihm ja nun auch keine böse Absicht unterstellen.

usch 12.01.2015 23:09

Zitat:

Zitat von Leuchte (Beitrag 1665068)
das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid.

Bleibt halt das Beweisproblem. Und da ist es schwierig zu argumentieren, wenn man schon mit "alles bestens" positiv bewertet hat.

baerle 12.01.2015 23:28

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665092)
eBay muss das auch nicht interessieren sondern den Verkäufer. Die Abwicklung der Fälle bei eBay ist sowieso automatisiert. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter am Rechner sitz und sich um die Abwicklung kümmert.

Richtig - Ebay wird aber vermutlich auch nicht bei der Aufklärung behilflich sein.

Ich habe vorhin eine Anfrage an den Verkäufer gestellt betreffend einer von ihm angebotenen Kamera - die wurde gerade eben beantwortet. Somit ist es sehr wahrscheinlich, daß er auch die Nachricht von Sigried gelesen hat und vom dem geöffneten Fall weiß.

@Sigried: schon irgendwelche Reaktionen?

mfg

Manuel

Leuchte 12.01.2015 23:35

usch, wo steht,
 
daß die entsprechende Bewertung abgegeben worden ist? :shock:

Der Verkäufer tut so, als habe er das Objektiv selbst in Nutzung gehabt:

Verkaufe Sony SAL-1680Z 3,5-4,5 / 16-80 mm DT Carl Zeiss Objektiv in technisch einwandfreiem Zustand. Brilliante Bilder in Zeiss-Optik. Sehr wenig benutzt. Nur sehr geringe Gebrauchsspuren. Linsen einwandfrei. Leider habe ich den Originalobjektivdeckel verloren, daher ist dieser von Hama dabei. Keine OVP mehr, da meine Frau diese weggeschmissen hat !

Und er verkauft reihenweise Objektive? Womöglich gar kein Privater, sondern ein versteckter Händler?

;) Gerhard

stecki99 12.01.2015 23:40

Ich hab mir mal die Mühe gemacht. Ich mach es ja auch gern... ;)

Ich habe hier einen interessanten Link gefunden, bei dem ein ähnlicher Fall behandelt wird. Eigentlich genügt die erste Antwort des Verfassers Bonna, welche sich auch mit meinen Kenntnissen im Bereich Sachmängel decken. Er zeigt auf und begründet, warum es sich um welchen Mangel handelt und welche §§ aus dem BGB maßgebend sind.

Hier ist der Knackpunkt:
Zitat:

Soweit der Verkäufer bestimmte Eigenschaften in der Produktbeschreibung aufgeführt hat, sind diese auch Inhalt des Vertrages geworden und die Sache ist mangelhaft, liegen diese nicht vor.
Hier kommt nämlich das "in technisch einwandfreiem Zustand" ins Spiel. Damit hast du ihn zumindest schon mal.

Ob er letztlich einlenkt sei dahingestellt. Falls nicht muss es nicht zwangsläufig der Gang zum Anwalt sein. Jedermann kann ein Mahnverfahren gegen eine andere Person eröffnen. Die Kosten liegen bei ca. 40 EUR. Aber auch das ist kein Garant für ein Einlenken des Verkäufers, hat aber einen anderen Charakter als ein privates Schreiben. Dieses Mahnverfahren wird dem Verkaufer dann durch ein Mahngericht zugestellt. Hoch offiziell!

Ich habe das erst hinter mir. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und die wurde zu meinen Gunsten beschieden. Ich habe übrigens keinen Anwalt genommen, da die Kosten auch nicht im Verhältnis zum Streitwert von 280 EUR gelegen hätten. Außerdem war die Sachlage sehr eindeutig und ich hatte einen Vorteil. Ich hatte bei einem Händler gekauft. Das hat es einfacher gemacht.

Trotzdem... Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast, dann melde dich einfach.

usch 12.01.2015 23:43

Zitat:

Zitat von Leuchte (Beitrag 1665114)
die entsprechende Bewertung

... steht auf der Bewertungsseite ;). Vierter Eintrag von oben.

About Schmidt 13.01.2015 07:11

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665021)
Tust du jetzt nur so?

Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war.

Reicht dir das als Antwort?

Ich tue nicht nur so, ich bearbeite beim größten europäischen Dienstleister auf diesem Sektor auch Reklamationen :)

Was du schreibst, wird zwar von Absendern verlangt, ist aber zumindest bei uns Nonsen, weil alles außer der Unterschrift irrelevant ist und vom System sowieso nicht erkannt wird. Da kann man auf das Display kritzeln was man will. Außerdem hat der Zusteller gar nicht die Möglichkeit das zu vermerken. Richtig ist, dass der Empf. die Sendung entweder annehmen oder verweigern kann. Ich würde bei eindeutiger Beschädigung letztliches tun. Nimmt er hingegen die Sendung an, muss er sich mit dem Absender in verbindung setzen, dass dieser (er hat ja den Versand gezahlt) beim Versender reklamieren kann.

Gruß Wolfgang ;)

Siegrid 13.01.2015 15:28

Hallo!

Heute ist die Antwort des Verkäufers eingetroffen:

Sie beanstanden bei der versandten Ware einen Mangel (manuelle Fokussierung nicht möglich). Wir haben das Objektiv vor Versand ausgiebig geprüft und keinerlei Mängel feststellen können. Das Objektiv wurde kaum benutzt und befand sich in einem tadellosen Zustand. Sie selbst haben dies in Ihrer Bewertung auch initial bestätigt. In sämtlichen meiner bisherigen Auktionen habe ich bekannte Mängel, sofern sie denn vorhanden waren, immer detailliert beschrieben (siehe Bewertungen). Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein möglicher Mangel nach Versand aufgetreten ist. Bitte prüfen Sie auch, ob nicht ein Bedienungsfehler vorliegt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich bei einer Privatauktion den Artikel 10 Tage nach Versand der Ware nicht zurücknehmen möchte, da nach meiner besten Überzeugung ein Spitzenobjektiv ohne Mängel losgeschickt wurde. Mit freundlichem Gruß

Das habe ich erwartet.

Zwergfrucht 13.01.2015 17:19

Hi Siegrid,

unangenehm, sehr unangenehm.

Es könnte ja vielleicht sein das er mal ne Anfrage bei Geissler oder Schuhmann zwecks
Reparatur machte. (Objektivnummer und Namen ) .Fragen kostet nix.

Gruß
Wolfram

Siegrid 13.01.2015 17:30

Hallo Wolfram!

Danke für den Tipp. Ich habe via Ebay Stellung bezogen und festgehalten, dass meiner Meinung der Artikel einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Details will ich hier nicht posten, da ich wohl rechtliche Schritte einleiten werde. Normalerweise überhaupt nicht meine Art und es geht mir auch nicht um die 300,--, sondern ganz einfach um das Prinzip.

Auch an die anderen Forenkollegen, danke für Eure Tipps und Anregungen.

Edit:

Was ich noch anbringen will ist der Grund für meine doch recht verfrühte positive Bewertung. Ich habe das Objektiv äußerlich betrachtet und keine Mängel festgestellt, sauberer Tubus, die Linsen ohne Makel, die Blende, Zoomspiel etc. in Ordnung. Dann auf die Kamera gegeben und ein paar Aufnahmen gemacht, auch hier keine einseitigen Unschärfen bei Offenblende, kein Fehlfokus – also für mich war das Objektiv in Ordnung und ich habe die Bewertung getätigt.

Dann drei Tage später beim ersten richtigen Fotoeinsatz habe ich die MF-Funktion an der Kamera aktiviert und siehe da, es rührt sich nichts. In der Folge habe ich dann im Netz recherchiert und festgestellt, dass dies ein für dieses Objektiv sehr häufiger Fehler ist. Wäre mir dieser Umstand bereits früher bekannt gewesen, dann hätte ich entsprechend getestet.

Für mich war bis dato eine Prüfung der manuellen Fokuseinstellung kein Thema, somit wieder etwas dazugelernt.

dey 13.01.2015 17:38

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665256)
sondern ganz einfach um das Prinzip.

Warum bist du auf einmal so angespannt?
Ein paar Seiten weiter vorne wolltest du einfach mal entspannt anfragen.

Die Antwort war professionell aber freundlich.
Zitat:

Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind.

Siegrid 13.01.2015 18:11

Ich habe dem Verkäufer auch ganz professionell und förmlich geantwortet.
Außerdem wusste ich da noch nicht, dass sich der Fehler in absehbarer Zeit auch auf den AF-Betrieb auswirken könnte und dass wäre dann wirklich blöd.

baerle 13.01.2015 19:15

Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.

Ich habe mir bei Ebay angewöhnt, Bewertungen bei Käufen erst nach rund 1 Woche abzugeben.

stecki99 13.01.2015 21:10

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1665272)
...dass sich der Fehler in absehbarer Zeit auch auf den AF-Betrieb auswirken könnte ....

Vielleicht aber auch nicht! Mein Tipp: Nutze das Objektiv im AF und erfreu dich an den Bildern. An die Tatsache, dass der AF auch noch kaputt gehen könnte, würde ich gar nicht so viele Gedanken verschwenden. Das könnte er auch, wenn jetzt alles in Ordnung wäre.

Ich weiß, was ich bisher geschrieben habe. Ich sehe aber eben auch, dass es beinahe unmöglich für dich sein wird hier was zu erreichen. Wie er auch angemerkt hat, hast du den Kauf bereits positiv bewertet. Das macht das alles nicht leichter.

Ich habe mir das Profil des Verkäufers nicht angesehen, aber wenn er überwiegend positive Bewertungen erhalten hat, dann scheint er auch zuverlässig zu sein. Ob er nun tatsächlich privat oder als Händler verkauft, dies zu prüfen ist Sache von eBay. Du hast von ihm als Privatperson gekauft. Das ist die Grundlage, auf der euer Kaufvertrag zustande kam. Und da gelten halt andere Rechte als beim Kauf vom Händler, so z. B. dass er eine Gewährleistung ausschließen kann.

Es ist zwar ärgerlich, dass du ein offensichtlich nicht 100% intaktes Objektiv hast. Es kann aber auch sein, dass es tatsächlich erst auf dem Transport kaputt gegangen ist. Oder nachdem du es ausgepackt hast. Oder unmittelbar bevor du den MF testen wolltest. Wie bereits erwähnt, gehen manche Teile eben von jetzt auf gleich kaputt.

Leuchte 13.01.2015 21:30

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1665337)


Ob er nun tatsächlich privat oder als Händler verkauft, dies zu prüfen ist Sache von eBay. Du hast von ihm als Privatperson gekauft. Das ist die Grundlage, auf der euer Kaufvertrag zustande kam. Und da gelten halt andere Rechte als beim Kauf vom Händler, so z. B. dass er eine Gewährleistung ausschließen kann.

Das ist nicht richtig. Wer sich als privater Verkäufer tarnt, aber als gewerblich zu beurteilen ist, ist dran: Keine Widerrufsbelehrung, unwirksamer "Gewährleistungsausschluß"...

Siegrid: Du hast doch schon mit einem Anwalt gesprochen. Der wird wissen, wann der BGH und die Instanzgerichte einen Privaten gewerblich behandeln und ob das hier passt.

;) Gerhard

@ all: kann mir bitte jemand einen Link zum Verkäufer (ebay) schicken? Danke!

Sennaspy 13.01.2015 22:02

Na wenn das so aussieht, würde ich das Objektiv bzw. die Flinte auch noch nicht ins Korn werfen. Ich weiss nicht wie aktiv er war, aber wenn er relativ viele Artikel anbietet/angeboten hat, reicht es vielleicht auch ihn dezent darauf hinzuweisen, dass das zuständige Finanzamt möglicherweise gerne seine Aktivitäten prüfen möchte, wenn es einen Hinweis erhält. Vielleicht möchte er ja eine kulante Regelung im beiderseitigen Einvernehmen nochmals überdenken.

heischu 13.01.2015 22:20

Zitat:

Zitat von Sennaspy (Beitrag 1665360)
Ich weiss nicht wie aktiv er war, aber wenn er relativ viele Artikel anbietet/angeboten hat, reicht es vielleicht auch ihn dezent darauf hinzuweisen, dass das zuständige Finanzamt möglicherweise gerne seine Aktivitäten prüfen möchte, wenn es einen Hinweis erhält. Vielleicht möchte er ja eine kulante Regelung im beiderseitigen Einvernehmen nochmals überdenken.

Aktiv, relativ, wenn ich den Richtigen habe...
In 12 Monaten 29 Bewertungen, davon 14 in den letzten 6 und nur 7 im letzten...
Aktuell läuft 1 Auktion.
Das deutet nicht gerade auf gewerbliches Handeln hin, eher auf Sammelsurium verkaufen.

Bei mir werden aus "mal ausmisten" schnell >100 Auktionen... :oops:

stecki99 13.01.2015 22:22

Um ein Händler zu sein, muss er einen Eintrag in ein Handelsregister haben. Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die keinen in kaufmännischer Weise einegrichteten Gewerbebetrieb erfordern. (§1 Abs. 2 HGB) Das Problem ist: Wo zieht man die Grenze?

Ich habe in den letzten Jahren mehr als 400 Bewertungen bei eBay gesammelt, da ich dort regelmäßig Dinge kaufe, aber auch verkaufe. Bin ich jetzt ein Händler? Wenn ich z. B. meine private CD oder DVD-Sammlung verkaufe, quasi hunderte Artikel gleichen Typs anbiete... Bin ich dann ein Händler? Es dürfte also schwierig werden, dem Verkäufer gewerblichen Handel zu unterstellen bzw. nachzuweisen.

Edit:
Zitat:

Zitat von heischu (Beitrag 1665370)
Aktiv, relativ, wenn ich den Richtigen habe...
In 12 Monaten 29 Bewertungen, davon 14 in den letzten 6 und nur 7 im letzten...
Aktuell läuft 1 Auktion.

Sollte er das sein... wird hier niemand gewerblichen Handel unterstellen!!!

Sennaspy 13.01.2015 22:31

Das zieht dann eher nicht, wenn er das ist.

stecki99 13.01.2015 22:45

Ich weiß nicht ob es erlaubt ist und ich will auch niemanden verunklimpfen. Ich denke aber, dass sein Username bei eBay mit 123 endet.

Er verkaufte in den letzten 12 Monaten tatsächlich sehr viele Fotoartikel. Bis auf eins, zwei Ausnahmen sind mir aber keine doppelten aufgefallen. Das wird nicht reichen um Gewerbe zu unterstellen. Ansonsten sind da einige Sammlerstücke und/oder "alte" Objektive und Kameras dabei. Für mich sieht das so aus, als wird da eine Sammlung aufgelöst. Vielleicht ist auch der eine oder andere Zu- und Weiterverkauf dabei, weil auch relativ aktuelle Geräte und Objektive verkauft werden. Aber das ist nur Spekulation und würde auch nicht wirklich als Grundlage dienen, gewerbliche Aktivitäten zu unterstellen. Fakt ist nämlich: Wir wissen weder wie er an die Sachen gekommen ist, noch warum er sie verkauft.

Leuchte 13.01.2015 22:57

Zitat:

Zitat von Sennaspy (Beitrag 1665382)
... wenn er das ist.

Und solange wir das nicht wissen, kommen wir nicht weiter.
Wir sollten jetzt Siegrids Anwalt machen lassen.
Der weiß, wer es ist und wie er ihn - privat oder gewerblich - zu beurteilen hat.

;) Gerhard

About Schmidt 14.01.2015 09:00

Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird. Bei uns in Deutschland gilt jemand für unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Also sollte man hier niemand etwas unterstellen. Weder dem Käufer(in) noch dem Verkäufer.

Was, wenn das Objektiv beim Verkäufer wirklich einwandfrei war, es auf dem Transportweg ein Schaden erlitten hat (auch wenn die Verpackung nicht beschädigt war) und das sich so auswirkt, dass das Objektiv nach 2-3 Tagen Gebrauch plötzlich kaputt geht. Das ist dann natürlich ärgerlich für den, der das Objektiv gerade gekauft hat.

Nun gilt es zu beweisen, dass der Artikel vor dem Versand defekt war. Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt, wird er im "Ernstfall" ein Zeugen vorweisen der bestätigt, dass das Objektiv bei ihm einwandfrei funktionierte. Dann bleibt dem Richter(in) nichts anders als das zu glauben, auch wenn es gewisse Zweifel gibt. Auch die Reklamationszeit (soweit ich erlesen konnte 10 Tage) spricht leider gegen ein Erfolg vor Gericht.

So leid es mir für dich tut, es lohnt sich nicht, sich noch mehr zu ärgern als es sowieso schon der Fall ist. Einfach das Objektiv mit AF nutzen, so lange es geht oder aber reparieren lassen und sich über ein gutes Objektiv freuen, obwohl es teurer war, als erwartet.

Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen.

Gruß Wolfgang


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