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Rainer |
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Bis zum Urlaub brauche ich nur noch ein WW < 16mm, das besorge ich mir dann gebraucht hier im Forum!Mehr Ausgaben sind nicht geplant, vorrausgesetzt es geht Nichts kaputt. Ernst-Dieter |
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Man kann aber sehr gut die gängigen Marktpreise eruieren. Nicht verkaufte - also rot markierte Waren, für die irgendwelche Mondpreise angesetzt wurden - und absolute Schnäppchen, da kann man sich in etwa ausrechnen, wo der realistische Preis angesiedelt ist. Leider ist auch die Tendenz zu beobachten, dass gerade im Bereich Foto und Objektive immer wieder dieselben Artikel von denselben Anbietern zu weit überhöhten Preisen angeboten werden. Offensichtlich stehen jeden Tag ein paar Dumme irgendwo auf der Welt auf. Zu den Problemen von Peter finde ich das: Zitat:
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Gruß Wolfgang |
Du sachst ja nix, Du meinst ja nur :lol::lol::lol::lol::lol:
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Ich für meinen Teil bin auch fertig mit mit ibääh…
Vor zwei Jahren habe ich eine alte Minolta srt 303 mit 2 Objektiven ersteigert. Paket kommt an, ausgepackt - okay das ist nicht die Ware von den Bildern. Mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen, reagiert nicht. Den Fall an eBay gemeldet, mit der Beschreibung, die Kamera geht nicht, lässt sich nciht aufziehen, der draht vom Belichtungsmesser hängt raus, das 50 1.7 war total verbeult, Blende vom Zoom Objektiv war kaputt uvm. Antwort von eBay: Wir kamen zu dem Entschluss dass der Artikel doch der Beschreibung entspricht sie ihn aber einfach nichtmehr haben wollen. Hätten sie aber mit PayPal Bezahlt bla bla bla… 1/2 Jahr später, Kamerablitz gekauft - funktioniert nicht. Käufer meldet sich nicht eBay Fall eröffnet, Antwort: In diesem Fall können wir leider nichts tuen, hätten sie mit Pay Pal bezahlt bla bla bla Einkaufen bei ibää ist also Mist, also dachte ich mir vor ca. 1 Jahr verkaufe ich halt meine Playstation 3 mit Spielen und Zubehör, die staubt hier ohnehin nur ein. Jetzt kam so ein Kanacken Super-Brain auf die Idee er macht mir ein Sofort Kaufen Angebot von 120€ via PN - ich habe natürlich abgelehnt und kurz danach wurde mein Angebot gelöscht weil angeblich ein indiziertes Spiel mit dabei war. Also habe ich bei eBay angerufen und ähnlichen geistigen Dünnschiss wie PHabermehl zu hören bekommen. Ganz zu meinem Ärger durfte ich dann alles nochmal neu schreiben - diesmal wurde sie für 320 Euronen verkauft. Der Käufer war zu diesem Zeitpunkt aber pleite, erst hatte er die ganze Zeit mit mir diskutiert "Ja aber die OVP haben sie noch?" - nein! - "Wie wollen sie die Konsole dann verpacken, dass sie unbeschädigt zu mir ankommt?" "sind da eigentlich Kratzer drauf?" nach 6 Wochen habe ich endlich das Geld bekommen und nach 3 Tagen böse E-Mails erhalten, mit der Frage nach der Ware. Sogar meinen Namen hatte er gegoogelt und an die Vereinsvorstände geschrieben wo seine Ware bleibt. Seither - nie wieder eBay, lieber kaufe ich für mehr Geld bei Amazon oder im Laden. Noch besser in Foren - verrückterweise hatte ich da noch nie wirklich Probleme. Einzig mit 2 Käufern, die lustigerweise aus dem selben Ort kamen, gab es da mal etwas "Schwierigkeiten". |
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ohhh, das gibt Ärger |
Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden:
- In Ebay wird ein Angebot mit Bild/ern eingestellt. - Ein Dritter veranlasst Ebay mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung bei den eingestellten Bildern dazu, das Angebot zu löschen - Ebay verweist auf den Dritten Normalerweise haftet jemand dafür, was er tut, manchmal auch für das, was er nicht tut (z. B. unterlassene Hilfeleistung). Ursächlich ist zweifellos die Aktion des Dritten, warum und wieso auch immer (weshalb macht man so etwas ohne Grund?) die Löschung der Anzeige mit Hinweis auf (hier offensichtlich nicht zutreffende) Urheberrechtsverletzung herbeigeführt hat. Der (verzweifelte?) Hinweis von Ebay, dass es ja der Dritte „schuld“ ist und das dieser deshalb der erste Ansprechpartner sein muss, ist da ja nicht falsch. Ebay ist keine Polizei/Staatsanwaltschaft oder Gericht , sondern „nur“ Vertragspartner. Hier gehen die Auffassungen vom Angebotseinsteller und dem Dritten deutlich auseinander – Ebay muss in diesem Fall vorsichtshalber das (vielleicht) illegale Verkaufsangebot stoppen. Telefonat mit Ebay finde ich ja schon sehr entgegenkommend und nett vom Angeotseinsteller, hat aber außer vermutlich etwas höherem Blutdruck nichts gebracht. Bei Wirtschaftsunternehmen ist es meist hilfreich, den Teil mit dem Geld in den Vordergrund zu schieben. Mail oder Brief an den Dritten und Ebay , in dem der Fall geschildert wird = Angebot eingestellt, wurde wegen Hinweis des Dritten seitens Ebay gelöscht, eigene Urheberschaft der Bilder kann nachgewiesen werden und Hinweis des Dritten auf Urheberrechtsverletzung ist deshalb haltlos, ähnliche Artikel wurden auf Ebay im Zeitraum von/bis für rd. ?EUR gehandelt, da die Anzeige gelöscht wurde, kann dieser Preis nicht zeitgerecht erzielt werden. Höfliche Bitte, dass man um Entschädigung in Höhe des entgangenen Zuschlages und Nennung der Adresse bittet, an welche man das angebotene Teil (RAM?) nach Eingang des vollständigen Betrages senden soll und dass der Dritte seine Reaktion auch Ebay gegenüber bekannt geben soll. Erstmal haftet hier der Dritte (der wird wohl kaum reagieren). Zusätzlich sollte man zur Eskalation der Angelegenheit darauf hinweisen, dass man für den Fall, dass der Betrag nicht binnen 14 Tagen auf dem eigenen Bankkonto gelandet sein sollte, davon ausgeht, dass der Dritte seine Reklamation „Urheberrechtsverletzung“ nicht weiter aufrechterhält. Nach Ablauf der 14 Tage (da passiert vermutlich gar nichts) könnte man wegen Nichtreaktion des Dritten Ebay gegenüber eher glaubhaft machen, dass die Reklamation „Urheberrechtsverletzung“ vermutlich wohl doch eher substanzlos ist, man die Anzeige jetzt neu (mit den alten Bildern)einsetzen wird und bezüglich der Ebaykosten auf ein Entgegenkommen seitens Ebay hofft. Und so ärgerlich das ja alles sein mag: einfacher ist es, neue Bilder zu machen und das Angebot neu mit den neuen Bildern einzustellen. Schließlich will man die Teile ja verkaufen und sich nicht über irgendwelche Blödsinnigkeiten anderer ärgern. Der Rest kann einem dann ja schlicht egal sein - oder wird hier ernsthaft gegenüber dem Angebotseinsteller wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung seitens des Dritten oder seitens Ebay vorgegangen (z. B. Rechtsanwalt? Klage?)? vlG Manfred |
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