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amln 22.05.2012 00:22

Zitat:

Zitat von hameln (Beitrag 1320894)
Der Verkäufer seinerseits ist auch Käufer. Sein Vertragspartner ist im Regelfall der Hersteller, also in diesem Falle Sony. Sony ist also gegenüber dem Händler der Verkäufer, d.h., diesem gegenüber auch Gewährleistungspflichtiger. Es ist also eine Kette. Dein Händler wird also in seiner Eigenschaft als Käufer seinem Vertragspartner gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend machen, d.h., er wird das Objektiv zur Prüfung einschicken.

Hat auch der Händler (gegenüber Sony) 2 Jahre Gewährleistung oder wie lange dauert die Gewährleistung von Sony für Händler?

TorstenG 22.05.2012 13:42

Da wird es sich wohl um geheime Absprachen handeln, genau wie der Rabatt auf die Listenpreise etc.


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