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BeHo 20.12.2011 10:48

Zitat:

Zitat von magic112 (Beitrag 1263207)
Ist offensichtlich Spam!

Nicht nur Spam. Das ist ein eindeutiger Betrugsversuch.

Itscha 20.12.2011 11:20

Auf solche Sachen kommt immer der Rat, einen Anwalt einzuschalten. Villeicht sollte man vorher mal die Verbraucherschutz-Stellen hinzuziehen. Nicht nur, weil man da vielleicht die günstigste vernünftige Beratung erhält, sondern auch, damit an diesen Stellen sich die Meldungen sammeln, und wenn sich abzeichnet, dass diese "Betrugsmasche" ein Massenphänomen ist/wird, entsprechende Meldungen an die Politik mit der Bitte um Abhilfe weitergegeben werden können.
Die Anwälte, die dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes raten wenn man abgemahnt wurde, wie in einigen verlinkten Seiten ... nun ja, dieser Hinweis ist selbstverständlich völlig uneigennutzig und hat nur das Wohl der Abgemahnten im Sinn. ;)

Hier im konkreten Fall, wo die Abmahnung per E-mail kam und zur Zahlung von 50,00 € auf ein schweizer Konto aufgefordert wird, müsste man die Angewohnheit haben, sich morgens den Hut mit dem Hammer auf dem Kopf zu befestigen, um bescheuert genug zu sein, das zu bezahlen.
--> Spamordner.

Dana 20.12.2011 11:23

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1263236)
müsste man die Angewohnheit haben, sich morgens den Hut mit dem Hammer auf dem Kopf zu befestigen, um bescheuert genug zu sein, das zu bezahlen.

http://www.smilies.4-user.de/include..._happy_309.gif

eac 20.12.2011 11:47

Zitat:

Zitat von ViewPix (Beitrag 1263206)
Dennoch empfehle ich alles genau zu prüfen, denn es gibt Firmen die nur und ausschließlich per Email kommunizieren. Und eine gesendete Email gilt als zugestellt, egal ob der Empfänger diese bekommen hat oder nicht (Stichworte: SPAM oder gelöschter Email-Account).

Eine solche Firma ist z.B. PayPal.

Ich würde heutzutage nichts mehr auf die leichte Schulter nehmen.

Na das Gericht möchte ich mal sehen, das eine gesendete Email als zugestellt anerkennt. Es gab schon Fälle, da wurde eine Faxquittung als Zustellbestätigung nicht anerkannt, weil ja nicht sicher ist, ob auf der Gegenseite auch Papier im Faxgerät ist. Bei Email hat man nichtmal eine Zustellbestätigung.

Paypal ist da ohnehin keine sinnvolle Referenz. Da die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, machen die auch anderes Recht für sich geltend. Ob das vor Gericht anerkannt wird, wäre noch zu prüfen.

mad_axe 20.12.2011 12:02

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1263251)
Na das Gericht möchte ich mal sehen, das eine gesendete Email als zugestellt anerkennt.....

Zitat:

Zitat von alberich (Beitrag 1263027)

Gruß
Micha

whz 20.12.2011 12:05

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1263223)
Nicht nur Spam. Das ist ein eindeutiger Betrugsversuch.

Dann ab damit zur Staatsanwaltschaft....

ViewPix 20.12.2011 12:16

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1263251)
Paypal ist da ohnehin keine sinnvolle Referenz. Da die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, machen die auch anderes Recht für sich geltend. Ob das vor Gericht anerkannt wird, wäre noch zu prüfen.

Das mag sein, dennoch können Forderungen geltend gemacht werden ;)

Itscha 20.12.2011 12:28

Zitat:

Zitat von ViewPix (Beitrag 1263260)
Das mag sein, dennoch können Forderungen geltend gemacht werden ;)

Forderungen kann man immer geltend machen. Immer die Frage, ab wann man sich die Finger verbrennt.;)

Maik9 20.12.2011 12:37

Moin,

bei einer echten Abmahnung sollte man unbedingt schnell und mit fachkundigem Rat im Rücken reagieren.
Aber die zitierte Mail ist SPAM.

Angeblich hat die Staatsanwaltschaft den Mailempfänger als Inhaber der IP-Adresse ermittelt. Das ist Blödsinn. Es werden schon länger keine Strafverfahren mehr eingeleitet, nur um den Anschlussinhaber rauszukriegen. Es gibt inzwischen einen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider, der direkt vor einem Zivilgericht geltend gemacht wird.

Außerdem wird eine Abmahnung nicht per Email geschickt.
Es ist üblicherweise eine Vollmachtsurkunde, unterzeichnet vom Rechteinhaber, bei der Abmahnung dabei. Das ist schon deshalb wichtig, damit der abmahnende Anwalt Zahlung von Schadenersatz (Anspruch des Rechteinhabers) auf sein Fremdgeldkonto verlangen kann. Sonst könnte ja jeder kommen und Zahlung an sich selbst verlangen.
Schließlich ist das Werk nicht genannt, das zum Download bereitgehalten worden sein soll.
Die 50,- EUR sind ein Witz, das geht im Regelfall bei mehreren 100,- EUR los.

Da hat jemand ein (älteres) Abmahnschreiben abgewandelt und geht auf Dummenfang.
Ein Gang zum Rechtsanwalt ist in dem Fall rausgeschmissenes Geld.

MfG
Maik

ViewPix 20.12.2011 12:43

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1263261)
Zitat:

Zitat von ViewPix (Beitrag 1263260)
Das mag sein, dennoch können Forderungen geltend gemacht werden ;)

Forderungen kann man immer geltend machen. Immer die Frage, ab wann man sich die Finger verbrennt.;)

Ich wollte damit sagen, das eine Forderung welche Paypal per Email stellt, rechtskräftig ist, egal ob man die Email erhalten hat oder nicht.

In 2. Instanz bekommt man dann i.d.R. Post von einer Anwaltskanzlei...

Aber das ist ja auch ein ganz anderes Thema.

BeHo 20.12.2011 12:53

Zitat:

Zitat von Maik9 (Beitrag 1263264)
Ein Gang zum Rechtsanwalt ist in dem Fall rausgeschmissenes Geld.

Richtig! Bleibt die Frage, ob und gegebenenfalls an wen man die E-Mail weiterleiten sollte, damit dem Betrüger das Handwerk gelegt oder zumindest das Schweizer Konto gesperrt werden kann.

joe54 20.12.2011 15:41

Hat mich im ersten Moment schön erschreckt
 
Obwohl ich keine Filme lade oder hochstelle und Musik, wenn überhaupt, nur bei Amazon als mp3-Downloads kaufe, hat mich die Mail in ersten Augenblick ziemlich erschreckt.

Dann ist mir aufgefallen; kein persönliches Anschreiben, kein konkretes Vergehen, weder Film noch Musikstück sind angegeben. Dann habe ich nachgeschaut, wer der ISP ist, über den ich geladen haben soll, es war die deutsche Telekom, sehr unwahrscheinlich, da ich einen österreichischen ISP verwende. Ein weiterer Hinweis war die geringe Gebühr von 50 Eurto, kosten doch die Abmahnungen angeblich 700 bis 800 Euro. Als Absender hat sich anwalt.langel3@yahoo.com herausgestellt, auch nicht gerade eine Adresse, die ein deutsche Anwalt verwenden würde. Der Gipfel bildet das Konto des Aufforderers, der IBAN nach ein Konto bei der Swissquote-Bank in Gliand in der französischen Schweiz.

Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf.

Liebe Grüsse, Joe

Dana 20.12.2011 15:44

Yaaay! ^__________^

Erzähl uns dann, ob der eins ans Bein gekriegt hat! =)

BeHo 20.12.2011 15:58

Zitat:

Zitat von joe54 (Beitrag 1263311)
Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf.

Hast Du auch den E-Mail-Header untersucht? Ich glaube kaum, dass die sichtbare E-Mail-Adresse echt ist.

Ansonsten wünsche ich viel Erfolg!

alberich 20.12.2011 16:23

Weil es gerade so schön passt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html

Zitat:

Quelle: Spiegel.de
Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.
Info

Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro.

About Schmidt 20.12.2011 18:54

Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat. Zwar traue ich der deutschen Rechtsprechung auch nicht so recht, aber diese Blöße würden sie sich wohl kaum geben. Dieses Beispiel ist für mich genau so zweifelhaft, wie die ursprüngliche Mail. ;)

Gruß Wolfgang

BeHo 20.12.2011 19:05

Glaub es mal lieber: Klick!

Da findest Du auch das eingescannte Urteil im vollen Wortlaut.

kearny 20.12.2011 19:34

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1263369)
Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat.

Entsprechende Gerichte, d. h. solche, die bekannt dafür sind, dass sie im Sinne der Rechteinhaber urteilen, bekommen telefonbuchdicke Listen mit Auskunftsansprüchen der Rechteinhaber. Meinst du wirklich, die werden von den Gerichten irgendwie geprüft, geschweige denn sorgfältig. Die Gerichte haben grundsätzlich keinen Zweifel an der korrekten Ermittlung des Abzumahnenden. Dabei wird natürlich übersehen, dass es sehr wohl zu Fehlern bei der Ermittlung der IP-Adresse kommen kann. Der Nachweis der eigenen Unschuld gleicht einem Kampf gegen Windmühlen.

Den aktuellen Fall würde ich jedoch auch unter SPAM verbuchen.

RREbi 21.12.2011 14:29

Unter dem Abschnitt VII erklärt das Gericht deutlich, dass die Anwältin der Beklagten schwere handwerkliche Fehler begangen hat. Schriftsätze wurden schlicht zu spät dem Gericht vorgelegt. Da diese Zivilverfahren und der Austausch der Argumente sowie Beweisanträge schriftlich erfolgen, - denn dies ist ein Parteienverfahren ohne Amtsermittlung - ist das leider nur schlecht gelaufen für die Beklagte. Sie sollte, sofern der Fehler nicht bei ihr selbst durch zu spätes Beauftragen eines Rechtsbeistandes liegt, ihre Anwältin auf Schadenersatz verklagen - damit hätte sie gute Aussichten auf Erfolg.
Nur soviel zum Hintergrund der Entstehung eines solchen unmöglichen Urteils und dem journalistischen Unvermögen das darzustellen, da wird immer lieber die Schiene gefahren "arme unschuldige Oma wird unschuldig verurteilt"...Gerade bei Spiegel Online wissen es die Autoren nicht besser, sind halt nur Journalisten ohne fundierte Ausbildung.

RREbi

Itscha 21.12.2011 17:43

Zusammenfassend könnte man sagen, dass nicht das Urteil der Skandal ist, sondern die Berichterstattung über das Selbige.
Wenn man das Urteil gelesen hat, muss man zu dem Schluss kommen, dass der/die Journalisten böswillig waren oder das Urteil nicht gelesen haben.

Pudel65 22.12.2011 19:13

Das kannst du getrost in deinem Spam-Ordner verlegen!:top:
Habe ich heute ebenfalls getan ;)
...Und keine Sorge, dahinter steckt auf jeden Fall ein Betrugsversuch

About Schmidt 23.12.2011 13:25

Gott sei Dank hatte ich bisher mit Gerichten nicht so sehr viel zu tun. Was aber hängen blieb ist, dass ein guter Anwalt bzw. Anwältin, die halbe Miete ist. Hätte ich diesen damals nicht gehabt, wäre ich mit einigen tausend Euro baden gegangen. So aber hatte ich eine engagierte Anwältin, die mir zu meinem Recht verhalf. Für mich ist dies seit dem das A+O bei Gerichtsentscheidungen.

Gruß Wolfgang

Porty 26.12.2011 01:10

Wenn du gemein sein willst:

Ab zum Finanzamt und Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Dort gibt es Leute die warten auf so was...
Das schweizer Bankkonto reicht als Anfangsverdacht.

Al Capone wurde auch wegen Steuerhinterziehung eingelocht, nicht wegen Mord.

Zusätzlich ab zur Kripo und Anzeige wegen Betrug.

Ansonsten: Wegen 50 € macht kein Abmahnanwalt die Finger krum, die wollen mindenstens das zehnfache. Spreche aus Erfahrung, mein Sohn war da recht unvorsichtig und der Internettanschluß läuft auf meinen Nahmen. Kam allerdings auch als Einschreiben.

Viele Grüße

Michael

chefboss 26.12.2011 03:45

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 1264961)
Wenn du gemein sein willst:

Ab zum Finanzamt und Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Dort gibt es Leute die warten auf so was...
Das schweizer Bankkonto reicht als Anfangsverdacht.

Nicht jeder mit einem schweizer Bankkonto ist ein Steuerhinterzieher.

Sorry für OT

Porty 26.12.2011 17:40

Zitat:

Zitat von chefboss (Beitrag 1264964)
Nicht jeder mit einem schweizer Bankkonto ist ein Steuerhinterzieher.

Sorry für OT

Sorry, wenn das so rübergekommen sein sollte :cry:

Ich meinte das auch im Zusammenhang mit dieser dubiosen Mail und das Finanzamt kann mehr Ärger machen als die Polizei.

Viele Grüße
Michael

werbung 26.12.2011 18:02

kurz und knapp (ohne den gesamten thread gelesen zu haben)

-dein Name wird nirgends erwähnt
-woher sollte der Anwalt deine Emailadresse haben? Sowas kommtper Post.

Abzocke...
Sowas sollte man selbst anzeigen!

mfg


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