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Auf solche Sachen kommt immer der Rat, einen Anwalt einzuschalten. Villeicht sollte man vorher mal die Verbraucherschutz-Stellen hinzuziehen. Nicht nur, weil man da vielleicht die günstigste vernünftige Beratung erhält, sondern auch, damit an diesen Stellen sich die Meldungen sammeln, und wenn sich abzeichnet, dass diese "Betrugsmasche" ein Massenphänomen ist/wird, entsprechende Meldungen an die Politik mit der Bitte um Abhilfe weitergegeben werden können.
Die Anwälte, die dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes raten wenn man abgemahnt wurde, wie in einigen verlinkten Seiten ... nun ja, dieser Hinweis ist selbstverständlich völlig uneigennutzig und hat nur das Wohl der Abgemahnten im Sinn. ;) Hier im konkreten Fall, wo die Abmahnung per E-mail kam und zur Zahlung von 50,00 € auf ein schweizer Konto aufgefordert wird, müsste man die Angewohnheit haben, sich morgens den Hut mit dem Hammer auf dem Kopf zu befestigen, um bescheuert genug zu sein, das zu bezahlen. --> Spamordner. |
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Paypal ist da ohnehin keine sinnvolle Referenz. Da die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, machen die auch anderes Recht für sich geltend. Ob das vor Gericht anerkannt wird, wäre noch zu prüfen. |
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Micha |
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Moin,
bei einer echten Abmahnung sollte man unbedingt schnell und mit fachkundigem Rat im Rücken reagieren. Aber die zitierte Mail ist SPAM. Angeblich hat die Staatsanwaltschaft den Mailempfänger als Inhaber der IP-Adresse ermittelt. Das ist Blödsinn. Es werden schon länger keine Strafverfahren mehr eingeleitet, nur um den Anschlussinhaber rauszukriegen. Es gibt inzwischen einen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider, der direkt vor einem Zivilgericht geltend gemacht wird. Außerdem wird eine Abmahnung nicht per Email geschickt. Es ist üblicherweise eine Vollmachtsurkunde, unterzeichnet vom Rechteinhaber, bei der Abmahnung dabei. Das ist schon deshalb wichtig, damit der abmahnende Anwalt Zahlung von Schadenersatz (Anspruch des Rechteinhabers) auf sein Fremdgeldkonto verlangen kann. Sonst könnte ja jeder kommen und Zahlung an sich selbst verlangen. Schließlich ist das Werk nicht genannt, das zum Download bereitgehalten worden sein soll. Die 50,- EUR sind ein Witz, das geht im Regelfall bei mehreren 100,- EUR los. Da hat jemand ein (älteres) Abmahnschreiben abgewandelt und geht auf Dummenfang. Ein Gang zum Rechtsanwalt ist in dem Fall rausgeschmissenes Geld. MfG Maik |
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In 2. Instanz bekommt man dann i.d.R. Post von einer Anwaltskanzlei... Aber das ist ja auch ein ganz anderes Thema. |
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Hat mich im ersten Moment schön erschreckt
Obwohl ich keine Filme lade oder hochstelle und Musik, wenn überhaupt, nur bei Amazon als mp3-Downloads kaufe, hat mich die Mail in ersten Augenblick ziemlich erschreckt.
Dann ist mir aufgefallen; kein persönliches Anschreiben, kein konkretes Vergehen, weder Film noch Musikstück sind angegeben. Dann habe ich nachgeschaut, wer der ISP ist, über den ich geladen haben soll, es war die deutsche Telekom, sehr unwahrscheinlich, da ich einen österreichischen ISP verwende. Ein weiterer Hinweis war die geringe Gebühr von 50 Eurto, kosten doch die Abmahnungen angeblich 700 bis 800 Euro. Als Absender hat sich anwalt.langel3@yahoo.com herausgestellt, auch nicht gerade eine Adresse, die ein deutsche Anwalt verwenden würde. Der Gipfel bildet das Konto des Aufforderers, der IBAN nach ein Konto bei der Swissquote-Bank in Gliand in der französischen Schweiz. Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf. Liebe Grüsse, Joe |
Yaaay! ^__________^
Erzähl uns dann, ob der eins ans Bein gekriegt hat! =) |
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Ansonsten wünsche ich viel Erfolg! |
Weil es gerade so schön passt.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html Zitat:
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Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat. Zwar traue ich der deutschen Rechtsprechung auch nicht so recht, aber diese Blöße würden sie sich wohl kaum geben. Dieses Beispiel ist für mich genau so zweifelhaft, wie die ursprüngliche Mail. ;)
Gruß Wolfgang |
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Den aktuellen Fall würde ich jedoch auch unter SPAM verbuchen. |
Unter dem Abschnitt VII erklärt das Gericht deutlich, dass die Anwältin der Beklagten schwere handwerkliche Fehler begangen hat. Schriftsätze wurden schlicht zu spät dem Gericht vorgelegt. Da diese Zivilverfahren und der Austausch der Argumente sowie Beweisanträge schriftlich erfolgen, - denn dies ist ein Parteienverfahren ohne Amtsermittlung - ist das leider nur schlecht gelaufen für die Beklagte. Sie sollte, sofern der Fehler nicht bei ihr selbst durch zu spätes Beauftragen eines Rechtsbeistandes liegt, ihre Anwältin auf Schadenersatz verklagen - damit hätte sie gute Aussichten auf Erfolg.
Nur soviel zum Hintergrund der Entstehung eines solchen unmöglichen Urteils und dem journalistischen Unvermögen das darzustellen, da wird immer lieber die Schiene gefahren "arme unschuldige Oma wird unschuldig verurteilt"...Gerade bei Spiegel Online wissen es die Autoren nicht besser, sind halt nur Journalisten ohne fundierte Ausbildung. RREbi |
Zusammenfassend könnte man sagen, dass nicht das Urteil der Skandal ist, sondern die Berichterstattung über das Selbige.
Wenn man das Urteil gelesen hat, muss man zu dem Schluss kommen, dass der/die Journalisten böswillig waren oder das Urteil nicht gelesen haben. |
Das kannst du getrost in deinem Spam-Ordner verlegen!:top:
Habe ich heute ebenfalls getan ;) ...Und keine Sorge, dahinter steckt auf jeden Fall ein Betrugsversuch |
Gott sei Dank hatte ich bisher mit Gerichten nicht so sehr viel zu tun. Was aber hängen blieb ist, dass ein guter Anwalt bzw. Anwältin, die halbe Miete ist. Hätte ich diesen damals nicht gehabt, wäre ich mit einigen tausend Euro baden gegangen. So aber hatte ich eine engagierte Anwältin, die mir zu meinem Recht verhalf. Für mich ist dies seit dem das A+O bei Gerichtsentscheidungen.
Gruß Wolfgang |
Wenn du gemein sein willst:
Ab zum Finanzamt und Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Dort gibt es Leute die warten auf so was... Das schweizer Bankkonto reicht als Anfangsverdacht. Al Capone wurde auch wegen Steuerhinterziehung eingelocht, nicht wegen Mord. Zusätzlich ab zur Kripo und Anzeige wegen Betrug. Ansonsten: Wegen 50 € macht kein Abmahnanwalt die Finger krum, die wollen mindenstens das zehnfache. Spreche aus Erfahrung, mein Sohn war da recht unvorsichtig und der Internettanschluß läuft auf meinen Nahmen. Kam allerdings auch als Einschreiben. Viele Grüße Michael |
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Sorry für OT |
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Ich meinte das auch im Zusammenhang mit dieser dubiosen Mail und das Finanzamt kann mehr Ärger machen als die Polizei. Viele Grüße Michael |
kurz und knapp (ohne den gesamten thread gelesen zu haben)
-dein Name wird nirgends erwähnt -woher sollte der Anwalt deine Emailadresse haben? Sowas kommtper Post. Abzocke... Sowas sollte man selbst anzeigen! mfg |
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