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jqsch 18.12.2010 03:12

Also wir Berliner Stammtischler haben schon persönlich erfahren dürfen, dass uns - weil wir Stative zu Nachtaufnahmen dabei hatten - zwei Wachleute mit Schäferhund uns das Fotografieren vom Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten.

Bei Stativen nimmt man dort allzu gerne an, dass es sich um Profis handelt und um gewerbliche Nutzung.

Irmi 18.12.2010 12:02

Was ist denn überhaupt eine kommerzielle Nutzung? Ist es schon kommerziell, wen ich es nur auf meine Internetseite setzte? Ich verdien ja nix dabe und verkauf auch nix.:roll:

DonFredo 18.12.2010 13:19

Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.

Es geht hierbei nur um den Verkauf der Bilder :!: Dafür wurde bisher und wird halt weiterhin eine Genehmigung gebraucht.

jqsch 18.12.2010 13:49

Manfred Du warst selbst dabei. Ob der Stative nahmen die MItarbeiter an, es würde sich um gewerbliche Nutzung handeln. Und sie haben erstmal Hausrecht.

RainerV 18.12.2010 15:01

Zitat:

Zitat von jqsch (Beitrag 1118127)
...Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten. ...

Zitat:

Zitat von jqsch (Beitrag 1118210)
...Und sie haben erstmal Hausrecht.

Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer

Itscha 18.12.2010 17:49

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1118235)
Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer

Im Zweifelsfall ist der Park aber nicht öffentlich, sondern in Besitz irgendeiner Stiftung oder sonstwas. Und da gilt die Panoramafreiheit halt dann nicht. Darum dreht sich doch das ganze Theater auch beim BGH.

Jens N. 18.12.2010 20:23

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 1118202)
Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.

Klar, die Frage ist nur, ob das jemand, der meint irgendwelche Ansprüche anmelden zu können auch so sieht - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge und im Zweifel habe ich einfach keinen Bock auf Streß wegen so einer Lappalie. Und wo genau verläuft die Grenze: könnte es nicht schon als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, wenn das Bild auf einer HP gezeigt wird, auf der Werbung geschaltet ist?

Wahrscheinlich nicht, aber das im Zweifel erstmal klären zu lassen, habe ich wenig Lust.

jqsch 18.12.2010 22:40

Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.

RainerV 18.12.2010 23:02

Zitat:

Zitat von jqsch (Beitrag 1118407)
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.

Jaja, die Schäferhunde sind ein Argument. Die Frage ist natürlich, wie weit die Herrschaften gehen, wenn es hart auf hart kommt und sie merken, daß der Gegenüber um seine Rechte weiß. Denn die sollten wissen, daß sie auf öffentlichem Grund keinerlei Befugnisse haben.

Rainer


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