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Also wir Berliner Stammtischler haben schon persönlich erfahren dürfen, dass uns - weil wir Stative zu Nachtaufnahmen dabei hatten - zwei Wachleute mit Schäferhund uns das Fotografieren vom Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten.
Bei Stativen nimmt man dort allzu gerne an, dass es sich um Profis handelt und um gewerbliche Nutzung. |
Was ist denn überhaupt eine kommerzielle Nutzung? Ist es schon kommerziell, wen ich es nur auf meine Internetseite setzte? Ich verdien ja nix dabe und verkauf auch nix.:roll:
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Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.
Es geht hierbei nur um den Verkauf der Bilder :!: Dafür wurde bisher und wird halt weiterhin eine Genehmigung gebraucht. |
Manfred Du warst selbst dabei. Ob der Stative nahmen die MItarbeiter an, es würde sich um gewerbliche Nutzung handeln. Und sie haben erstmal Hausrecht.
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Rainer |
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Wahrscheinlich nicht, aber das im Zweifel erstmal klären zu lassen, habe ich wenig Lust. |
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.
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Rainer |
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