SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Zollerstattung bei DHL (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=97729)

Alphistitomus 12.12.2010 23:30

Ja gut,dass ist schon ein konkreter Betrag,da wünsch ich dir noch mehr Durchaltevermögen und Erfolg:top:

About Schmidt 14.12.2010 17:41

Hallo,
das läuft folgender maßen ab. Das Paket kommt aus China nach Deutschland. Dort wird es zum Zoll, welcher in den Frachtzentren der DHL eine eigene Abteilung hat, geleitet. Laut der Zollinhaltserklärung werden dann die Zollgebühren berechnet, so der Zoll der Angabe vertraut. Wenn nicht wird das Paket, immer noch vom Zoll, geöffnet und eine Inhaltsfeststellung vorgenommen. Geht das Paket dann in die Zustellung, kassiert der Zusteller der DHL die entsprechenden Gebühren und übermittelt diese an den Zoll. Die DHL erhält dafür meines Wissens gar nichts, da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt welche die DHL für den Zoll übernimmt. Darum ist die DHL hier nicht dein Ansprechpartner sondern der Zoll. Mit dem Paket wurden dir doch die Begleitpapiere und die Zollinhaltserklärung ausgehändigt. Damit gehst du zum Zoll und stellst genau den Antrag, den du schon einmal gestellt hast.

Gruß Wolfgang

Shooty 14.12.2010 19:04

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1116649)
Hallo,
das läuft folgender maßen ab. Das Paket kommt aus China nach Deutschland. Dort wird es zum Zoll, welcher in den Frachtzentren der DHL eine eigene Abteilung hat, geleitet. Laut der Zollinhaltserklärung werden dann die Zollgebühren berechnet, so der Zoll der Angabe vertraut. Wenn nicht wird das Paket, immer noch vom Zoll, geöffnet und eine Inhaltsfeststellung vorgenommen. Geht das Paket dann in die Zustellung, kassiert der Zusteller der DHL die entsprechenden Gebühren und übermittelt diese an den Zoll. Die DHL erhält dafür meines Wissens gar nichts, da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt welche die DHL für den Zoll übernimmt. Darum ist die DHL hier nicht dein Ansprechpartner sondern der Zoll. Mit dem Paket wurden dir doch die Begleitpapiere und die Zollinhaltserklärung ausgehändigt. Damit gehst du zum Zoll und stellst genau den Antrag, den du schon einmal gestellt hast.

Gruß Wolfgang

Dank dir!

Und parallel dazu kam die wirklich tolle mail von zoll.de die ich hier mal Zitieren will (falls noch jemand das "Problem hat"):
Zitat:

Sehr geehrter Herr ??? ^^,

für Waren des Versandhandels bietet das Zollrecht in Artikel 251 Nr. 1b ZK-DVO die Möglichkeit, dass die Zollanmeldung,
auf deren Grundlage die Abgaben erhoben wurden, auch noch nach der Freigabe der Waren (Überlassung) für ungültig erklärt
werden kann.

Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung bei dem
Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Zollabfertigung stattgefunden hat. Die Adresse ist aus dem
Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung ersichtlich.

Zur Beantragung sollte Vordruck „0223“ verwendet werden, welcher im Formularcenter auf www.zoll.de zu Download zur
Verfügung steht. Hier der Link zum Vordruck:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/a...oke.do?id=0223

Bitte geben Sie auch Ihre komplette Kontoverbindung an.

Sie sollten Sie sich zunächst unter Angabe der Sendungsnummer an die DHL wenden und um Herausgabe des Steuerbescheides
bitten. Der Abgabenbescheid wird dem Paketunternehmen von der Zollverwaltung elektronisch übermittelt.

Um eine zügige Bearbeitung sicherstellen zu können, sollten dem Antragsschreiben alle Unterlagen beigefügt werden, die
die Rücksendung der Waren an das Versandhaus beweisen. Hierfür kommen z. B. der Einlieferungsschein der Post, ein
ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem
Gutschriftbeleg über den Kaufpreis in Betracht.

Den sichersten Nachweis für die Rücksendung der Ware bietet allerdings die amtliche Bestätigung der Ausfuhr. Die dazu
erforderliche Anmeldung der Ware zur Ausfuhr kann mittels Internetausfuhranmeldung „IAA“ erfolgen, welche Ihnen unter
www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de zur Verfügung steht.

Ob in Ihrem Fall der Nachweis für die Rücksendung der Ware auch ohne Ausfuhranmeldung akzeptiert wird, sollten Sie vorab
mit dem entsprechenden Hauptzollamt klären.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:40 Uhr.